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Schmerzensgeldtabelle 2024 - das steht Ihnen nach Verkehrsunfall, Körperverletzung oder Arztfehler zu

17.11.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 18.03.2024

Zur Bestimmung der Höhe von Schmerzensgeld kann eine sog. Schmerzensgeldtabelle herangezogen werden. Diese halten Gerichtsurteile zu ähnlichen Verletzungsbildern bereit, dienen jedoch nur als eine erste Orientierung. In welcher Höhe Schmerzensgeld zugesprochen wird, wird immer einzelfallabhängig vom Gericht festgelegt.

Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?

Das deutsche Recht sieht vor, dass derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen auch wieder auszugleichen hat.

Zu einem Schaden kann es auf zweierlei Arten kommen:

  1. durch eine Pflichtverletzung
  2. durch eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Handlung

Die generelle gesetzliche Schadensersatzpflicht ist in § 823 BGB geregelt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • das Leben
  • den Körper
  • die Gesundheit
  • die Freiheit
  • das Eigentum
  • oder ein sonstiges Recht eines anderen

widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Konkret um Schmerzensgeld geht es in § 253 BGB. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögen betrifft, kann eine Entschädigung in Geld nur in bestimmten Fällen gefordert werden. Absatz 2 bestimmt zudem, dass, sollte wegen einer Verletzung der Freiheit, der Gesundheit, des Körpers oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu erbringen sein, auch wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, kann eine monetäre Entschädigung gefordert werden.

Schmerzensgeld ist also als Entschädigung in Geld zu verstehen, die zu zahlen ist, wenn es zu einer Verletzung persönlicher Rechtsgüter wie Körper und Gesundheit gekommen ist. Das Schmerzensgeld gilt daher als eine besondere Form des Schadensersatzes, da es sich hier um immaterielle Schäden handelt, die eigentlich nicht in Geld zu bemessen sind. 

Bei einem Schaden an einem Fahrzeug beispielsweise lässt sich der Schaden genau und nach objektiven Kriterien beziffern. Ein körperlicher Schaden hingegen ist abstrakter.

Beispiele für immaterielle Schäden, für die im Rahmen eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs Schmerzensgeld gezahlt werden kann, sind:

  1. Verkehrsunfälle, z.B. Auto- oder Motorradunfall.
  2. Körperverletzungen, z.B. durch eine Schlägerei.
  3. Behandlungsfehler, z.B. durch ein falsch eingesetztes Kniegelenk.
  4. Persönlichkeitsverletzungen, z.B. durch Mobbing, Beleidigung oder Verleumdung.
  5. Schockschäden: In Deutschland wird für Schockschäden nur selten Schmerzensgeld gezahlt.
  6. Gefährdungshaftung: Ein Verschulden des Ersatzpflichtigen ist hier nicht gegeben. Er handelt vielmehr rechtmäßig und führt durch seine Handlung eine Gefährdung der Umwelt herbei. Ein Beispiel hierfür wären Hundebisse.
  7. Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, z.B. durch eine Vergewaltigung.

Schmerzensgeld 2024 mit Schmerzensgeldtabelle berechnen

Für Geschädigte ist natürlich immer auch die Höhe des ihnen zustehenden Schmerzensgeldes von Bedeutung. Hierzu werden sogenannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen. Hierbei handelt es sich um eine Übersicht von Urteilen, die bereits gezahlte Entschädigungen wiedergibt, die im Falle von Unfallschäden oder Körperverletzungen gewährt wurden.

Fachanwalt.de-Tipp: Horrende Schmerzensgeldsummen, zum Teil in Millionenhöhe, wie man sie aus vielen US-amerikanischen Fällen kennt, sind in Deutschland nicht möglich. Die durchschnittliche Höhe einer Schmerzensgeldzahlung für beispielsweise ein erlittenes Schleudertrauma liegt hierzulande bei ca. 600 Euro.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorhandenen Schmerzensgeldtabellen in keinem Fall als verbindlich anzusehen sind. Sie dienen allein als ungefähre Orientierungshilfe bei der Berechnung der Schmerzensgeldhöhe. Für erlittene Schmerzen einen finanziellen Gegenwert festzulegen, ist praktisch unmöglich. Denn Schmerzen sind immer auch sehr subjektiv. Daher kann eine Schmerzensgeldtabelle immer nur als Orientierung herangezogen werden, während weiterhin immer auch die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen.

Schmerzensgeld erfüllt dabei vor allem immer zwei Aufgaben, die Ausgleich- und Genugtuungsfunktion. Durch das gezahlte Geld soll der Geschädigte zum einen in die Lage versetzt werden, sich Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen und dadurch wieder an Lebensfreude gewinnen. Es soll für den Geschädigten keine finanzielle Belastung durch das Schadensereignis entstehen.

Dabei kommt es auf folgende Punkte an:

  • Schmerzintensität

Relevant ist hier die Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils und auch die Dauer der Schmerzeinwirkung. Ebenso wird berücksichtigt, wie lange und in welchem Maße das Opfer arbeitsunfähig war.

  • Eingriffsintensität

Hier ist wichtig, ob auch Operationen nötig waren, oder ob die Verletzungen schnell von allein verheilt sind.

  • Folgeschäden

Schließlich wird geschaut, ob das Opfer Folgeschäden davongetragen hat. Ist dem so, kann das Schmerzensgeld entsprechend höher ausfallen. Folgeschäden können sich sowohl auf den Körper wie auch auf die Psyche beziehen.

Für die Genugtuungsfunktion wird indes auf die Sühnetheorie abgestellt. Zahlt der Schädiger bzw. der Täter Schmerzensgeld, soll darin eine Aussöhnung mit der Rechtsordnung und dem Opfer gesehen werden. In gewissem Rahmen soll dem moralischen Gerechtigkeitsempfinden Rechnung getragen werden.

Für die Genugtuung sind folgende Aspekte wichtig:

  • Grad des Verschuldens: Der Unfallverursacher muss vorsätzlich, grob fahrlässig oder erheblich fahrlässig gehandelt haben.
  • Regulierungsverzögerung: Von einer Regulierungsverzögerung kann ausgegangen werden, wenn die Schadensabwicklung bewusst und willentlich hinausgezögert wird oder eine Herabwürdigung des Opfers stattfindet.
  • Vermögensverhältnisse: In welcher Höhe Schmerzensgeld gezahlt wird, hängt gleichermaßen von den Vermögensverhältnissen des Opfers wie des Schädigers ab.

Fachanwalt.de-Tipp: Für die Ahndung einer Körperverletzung wird das Strafgesetzbuch herangezogen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld hat indes seine Verankerung im Zivilrecht. Hier treffen also zwei unterschiedliche Rechtsgebiete aufeinander, sind aber dennoch deutlich voneinander zu trennen. Zudem ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch im Straßenverkehrsrecht zu finden. Einschlägig ist hier § 11 StVG, der regelt, dass wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden kann.

In welcher Höhe Schmerzensgeld gezahlt wird, hängt letztlich immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Dafür muss sich der zuständige Richter sehr genau mit dem konkreten Sachverhalt befassen. Eine bestimmte Summe einfach von einer Tabelle abzulesen, ist nicht möglich. Der Richter wird dabei verschiedene Umstände berücksichtigen. Zum Beispiel, in welchem Ausmaß, in welcher Intensität und von welcher Dauer die Schmerzen sind. Ob der Geschädigte sich Operationen unterziehen musste. Ob der Geschädigte stationär im Krankenhaus aufgenommen wurde oder ob eine ambulante Behandlung ausreichend war. Inwieweit die Lebensqualität des Geschädigten durch das Schadensereignis beeinträchtigt wurde. Ob es Einschränkungen für ihn bei Hobbies oder im Haushalt gibt. Ob und wie lange der Geschädigte arbeitsunfähig war. Auch das Alter des Geschädigten und ob dieser eine Mitschuld an dem Unfall trägt, wird berücksichtigt.

Das Gericht wird die Schmerzensgeldsumme jedoch nicht völlig aus der Luft greifen, sondern eine Schmerzensgeldtabelle als Orientierung heranziehen. Schließlich hat sich hier über die Jahre ein erheblicher Erfahrungsschatz in Sachen Schadensersatz und Schmerzensgeld angesammelt, auf den gern zurückgegriffen wird. Durch eine solche Schmerzensgeldtabelle ist es möglich, ähnlich gelagerte Fälle miteinander zu vergleichen. Eine Schmerzensgeldtabelle bleibt aber letztlich nichts weiter als eine Orientierungshilfe. Das wurde bereits durch den Bundesgerichtshof und auch andere Oberlandesgerichte mehrfach betont. Die Schmerzensgeldtabellen sind nicht als bindend anzusehen. Das ist allein deshalb schon nicht möglich, weil in den Tabellen nie genau der exakt gleiche Unfall zu finden ist.

Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Schmerzensgelder über die letzten Jahre und Jahrzehnte höher ausfallen. Zu verdanken ist das zum einen der Inflation. Zum anderen haben aber auch die Gerichte immer mehr die Tendenz, Geschädigten höhere Schmerzensgeldsummen zuzusprechen. In den Schmerzensgeldtabellen sind auch ältere Urteile zu finden, die ein Jahrzehnt oder noch länger zurückliegen können. Allein deshalb können Schmerzensgeldsummen nicht einfach 1:1 aus den Tabellen übernommen werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Es ist ratsam, sich an einen Anwalt für Zivilrecht zu wenden, um den eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld berechnen zu lassen. Handelt es sich um eine Schädigung durch einen Verkehrsunfall, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der passende Ansprechpartner. Dieser wird die Ansprüche seines Mandanten gegenüber der gegnerischen Versicherung vertreten.

Schmerzensgeldtabelle mit Beispielen

Es gibt mittlerweile verschiedene Schmerzensgeldtabellen, die von Gerichten, Anwälten und Versicherungen bereitgestellt werden. Manche davon sind kostenpflichtig und können nur von Anwälten, Versicherungen und Gerichten genutzt werden.

Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Urteilssammlungen:

  • Beck'sche Schmerzensgeldtabelle 2024 von Andreas Slizyk (kostenpflichtig als Buch erhältlich; 119,00 €)
  • vom ADAC herausgegebene Schmerzensgeld-Beträge, 17. Auflage von Hacks Ring Böhm (Broschiert; 50,00 €)
  • Celler Schmerzensgeldtabelle: Bereitgestellt durch das Oberlandesgericht Celle (früher online frei verfügbar)

Im Folgenden sind einige Beispiele aus den wichtigsten Schmerzensgeldtabellen aufgelistet:

Verletzung Höhe des Schmerzensgeld
Schleudertrauma 2. Grades

250 Euro

(LG München, 1994)

Fraktur am Ellenbogen

9.000 Euro

(LG Münster, 2011)

Posttraumatische Belastungsstörung (psychischer Schock durch das Erleben eines Unfalls – einhergehend mit nächtlichem Erwachen, erhöhter Reizbarkeit und Albträumen)

3.000 Euro

(LG Wiesbaden, 2020)

Fraktur der Hand bei einem Fußgänger

1.000 Euro

(OLG Hamm, 2020)

Schlüsselbeinbruch eines Fußgängers mit OP und 3-tägigem stationärem Aufenthalt, mehrere Wochen Krankengymnastik, Arbeitsunfähigkeit von ca. fünfeinhalb Monaten

10.000 Euro

(OLG Düsseldorf 2019)

Schulterfraktur der rechten Schulter bei einem Fahrradfahrer

20.000 Euro

(OLG Düsseldorf 2019)

Unterarmfraktur nach einem Reitunfall, 1/3 Mitverschulden

5.000 Euro

(OLG München, 2010)

6 x 3 cm große Wunde am Arm ohne Bewegungseinschränkung durch Hundebiss

40.000 Euro

(OLG Jena, 2015)

Hundebiss in die Wade des rechten Beins, ca. 4-wöchige stationäre Behandlung wegen Wundinfektion, ca. 2 Wochen Gehstützen, 1/3 Mitverschulden

4.500 Euro

(OLG Naumburg, 2011)

Entführung einer Minderjährigen mit mehrfacher Vergewaltigung über Stunden

100.000 Euro

(LG Wuppertal, 2013)

Besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

25.000 Euro

(OLG Saarbrücken, 2008)

Verlust eines falschen Zahnes nach ärztlichem Fehler

700 Euro

(LG Hamburg)

Jochbeinkomplexfraktur links, Zahnbrückenfraktur, Ellbogenverletzung, Prellungen und Schürfwunden

ca. 4.000 Euro

(LG Kaiserslautern)

Autofahrer fährt an einer Kreuzung bei Rot über die Ampel und verursacht einen Unfall, der Geschädigte erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma sowie leichte Schnittwunden und Prellungen

500 Euro

(AG Dorsten, 2006)

Autofahrer verursacht an einer Tankstelle einen Auffahrunfall, der geschädigte Motorradfahrer erleidet einen Innenmeniskusriss

5.112,92 Euro

(LG Essen, 2004)

Verlust von 3 Zähnen nach Oberkieferfraktur, inklusive Gehirnerschütterung und Platzwunde am Kopf (Körperverletzung)

9.000 Euro

(LG Darmstadt, 2012)

HWS-Distorsion (Grad 1), Arbeitsunfähigkeit von 1 Monat, Heilungsprozess von ca. 3 Jahren nach einem Autounfall

4.000 Euro

(OLG Nürnberg, 2000)

Bruch (zwei Wirbel) nach einem Autounfall

10.000 Euro

(LG Coburg, 2009)

Rechtsseitiger Tinnitus (dauerhaft / mittelschwer) nach einem Autounfall

12.000 Euro

(OLG Naumburg, 2013)

Polytrauma, etliche schwerwiegende und lebensgefährliche Verletzungen nach einem Autounfall

250.000 Euro

(OLG Karlsruhe, 2013)

Sturz vom Fahrrad ausgelöst durch Hupen ohne Grund mit daraus resultierender Schulterverletzung 

200 Euro

(AG Frankfurt, 2007)

Unterschenkeltrümmerbruch (offen) inklusive Fraktur des Daumens nach einem Fahrradunfall

7.500 Euro

(OLG Oldenburg, 2005)

Unfallbedingte Beinverkürzung nach einem Fahrradunfall

25.000 Euro

(KG Berlin, 2004)

Riss von Gallenblase und Leber nach einem Motorradunfall

200.000 Euro

(OLG Coburg, 2005)

Schwere Rücken- und Schulterverletzung nach einem Skiunfall

40.000 Euro

(LG Ravensburg, 2006)

Knieverletzung (schwer) nach einem Foulspiel

50.000 Euro

(OLG Hamm, 2012)

Sturz in einen Aufzugsschacht (Elektromeister / Arbeitsunfall). Daraus resultierendes Schädel-Hirn-Trauma (Grad 3), Bruch diverser Knochen, Nervenschädigungen mit Folgeerscheinungen und Wesensveränderung

45.000 Euro

(OLG Frankfurt, 2008)

Infektion mit Hepatitis C einer Krankenschwester in Ausbildung bei Abnahme von Blut. Den ausbildenden Arzt trifft ein schweres Verschulden. (Arbeitsunfall)

150.000 Euro

(LAG Nürnberg, 2017)

100%ige Behinderung eines Babys durch Geburtsschaden aufgrund eines Behandlungsfehlers

700.000 Euro

(OLG Frankfurt, 2014)

Schwere Behinderung eines Kindes aufgrund eines nicht rechtzeitig behandelten Wasserkopfes (Behandlungsfehler / Arztfehler)

250.000 Euro

(LG Aurich, 2005)

2-jähriges Kind erleidet schwere Hirnschädigung nach einem Behandlungsfehler

700.000 Euro

(LG Aachen, 2011)

Schwere Verbrennungen eines einjährigen Kindes während einer Grillfeier durch einen Unfall

75.000 Euro

(LG Coburg, 2003)

Schweres Schleudertrauma und Wachkoma nach grob fahrlässigem Autounfall

500.000 Euro

(OLG Oldenburg, 2014)

Schädel-Hirn-Trauma, Prellung des Brustkorbs, Bruch des Unterschenkels nach einem Unfall

430.000 Euro

(LG Hamburg, 2011)

Nach misslungener HWS-Operation ist ein 12-jähriges Kind querschnittsgelähmt. (Behandlungsfehler / Arztfehler)

400.000 Euro

(LG Regensburg, 2015)

Cybermobbing auf Facebook. Unterstellung von Pädophilie und Homosexualität (Verleumdung / Beleidigung)

1.500 Euro

(LG Memmingen)

Mobbing von Vorgesetzten, um das Arbeitsverhältnis zu beenden (Verleumdung / Beleidigung)

30.000 Euro

(AG Cottbus, 2009)

Aufgrund der Reinigung des Fußbodens mit Ölfleckenentferner, der zu hoch dosiert wurde, erleidet eine Mieterin eine Vergiftung. 

500 Euro

(OLG Hamm, 2001)

Ungewollte Schwangerschaft als Resultat einer Vergewaltigung

20.000 Euro

(LG Köln, 1992)

Schmerzensgeldanspruch durchsetzen

Schmerzensgeld kann nicht einfach beantragt werden. Vielmehr muss es gerichtlich eingefordert werden. Anwaltliche Hilfe ist daher unverzichtbar. Bevor dem Geschädigten Schmerzensgeld zugesprochen wird, findet zunächst ein Verfahren im Rahmen eines Zivilprozesses statt. Das Zivilverfahren wird durch einen Feststellungsantrag eingeleitet. Dieser ist unbeziffert, weil die konkrete Schmerzensgeldsumme durch das Gericht festgelegt wird. Gemeinsam mit einem Anwalt legt der Geschädigte daher zunächst nur eine Geldspanne oder auch einen Mindestwert fest. Eine Orientierung hierbei kann eine Schmerzensgeldtabelle liefern.

Ist der Antrag gestellt, folgt die Beweispflicht. Der Geschädigte hat die Pflicht, seine Verletzungen zu beweisen und ebenfalls darzulegen, dass diese im kausalen Zusammenhang mit der Handlung des Schädigers stehen. Daher sollten Verletzungen immer genauestens dokumentiert werden. Hierfür eignen sich Arzt- oder Sachverständigengutachten, aber auch Zeugen und die durch die Polizei erstellten Dokumente zur Aufnahme des Unfalls.

Sinnvoll kann es unter Umständen für Geschädigte auch sein, ein Tagebuch zu führen. In diesem lassen sich die genauen Beschwerden festhalten, inwieweit man nun Beeinträchtigungen im Alltag erfährt und welche Medikamente eingenommen werden müssen. Denn eine Unfallregulierung ist nicht von heute auf morgen erledigt, sondern kann sich mitunter über Monate hinziehen. Genaue Aufzeichnungen können dabei helfen, auch nach einem längeren Zeitraum noch alle Beschwerden nachvollziehen und darlegen zu können.

Fachanwalt.de-Tipp: Handelt es sich um einen groben Behandlungsfehler, gilt jedoch eine Beweislastumkehr! In diesem Fall steht der behandelnde Arzt in der Pflicht darzulegen, dass ihm kein Fehler bei der Behandlung des Patienten unterlaufen ist. Hier finden Sie einen Facharzt für Medizinrecht, der sich auf Arzthaftung spezialisiert.

Um seinen Anspruch auf Schmerzensgeld zivilrechtlich durchzusetzen, sollte ein Fachanwalt für Zivilrecht hinzugezogen werden. Dieser kann auch dahingehend beraten, wie das Schmerzensgeld gezahlt werden soll. Denn dafür gibt es zwei Möglichkeiten, die Einmalzahlung sowie die Schmerzensgeldrente.

Die Rentenzahlung findet insbesondere dann Anwendung, wenn langwierige Folgeschäden vorliegen. Für die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs muss auch eine Verjährungsfrist beachtet werden. Für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährung in der Regel 3 Jahre, gem. § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit Endes Jahres zu laufen, in dem es zu dem Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis über den Schaden und den Schädiger hatte. Sobald Verjährung eingetreten ist, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Selbst dann, wenn schwerste Verletzungen und Beeinträchtigungen vorliegen sollten.

Es kann aber auch eine Höchstgrenze für die Verjährung von 30 Jahren gelten. Diese kommt dann in Frage, wenn der Geschädigte von der Tat und dem Schädiger keine Kenntnis erlangt hat, § 199 BGB. Geschädigte sollten daher nicht zögern, ihre Ansprüche rechtzeitig durch einen Anwalt durchsetzen zu lassen. Im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht muss der alleinig haftende Schädiger auch die Anwaltskosten des Geschädigten übernehmen.

Fachanwalt.de-Tipp: Schmerzensgeld zählt im Übrigen nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und ist damit steuerfrei.

Meist kommt es zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn es zu einem Unfall kam, etwa einem Verkehrsunfall, und dadurch Menschen unverschuldet verletzt wurden. Für Geschädigte stellt sich daher auch oft die Frage, ob die Pflicht einer Anzeige besteht, um überhaupt Schmerzensgeld erhalten zu können. Strafrechtlich gesehen wird hier zwischen Antrags- und Offizialdelikt unterschieden. Antragsdelikte beziehen sich auf Taten, die nur dann verfolgt werden, wenn diese durch das Opfer selbst zur Anzeige gebracht werden. Ein Beispiel hierfür wäre die einfache Körperverletzung.

Bei einem Offizialdelikt hingegen ist die Anzeige des Opfers selbst nicht nötig, da eine Strafverfolgung ohnehin durch die sie Staatsanwaltschaft erfolgt. Beispiele hierfür wären die gefährliche oder schwere Körperverletzung.

Grundsätzlich ist es möglich, Schmerzensgeld auch ohne Anzeige wegen Körperverletzung zu erhalten. Bei Schmerzensgeld handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch aus einem Unfall. Eine Geltendmachung ist auch ohne vorherige Strafanzeige möglich. Ob eine Strafanzeige gestellt wurde oder nicht, hat auch keinen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes.

Autor: Fachanwalt.de-Redaktion

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