Auch im August 2026 werden uns weiterhin Abmahnungen der Kanzlei VON HAVE FEY im Auftrag der LEO E-Commerce Ltd. vorgelegt, die sich auf die Verwendung von Produktfotos der Marke Schmuddelwedda beziehen. Besonders häufig geht es dabei um Verkaufsanzeigen auf Kleinanzeigen.de.
Die typische Situation ist schnell erklärt: Eine Privatperson oder ein Händler möchte eine gebrauchte Schmuddelwedda-Jacke verkaufen und verwendet hierfür ein bereits im Internet vorhandenes Produktfoto. Wenig später folgt eine urheberrechtliche Abmahnung.
Für die Betroffenen ist dies oftmals überraschend. Schließlich gehört ihnen die abgebildete Jacke und sie wollten lediglich einen gebrauchten Gegenstand verkaufen.
Rechtlich sind jedoch das Eigentum an der Jacke und die Nutzungsrechte an einem Produktfoto zwei unterschiedliche Dinge.
Eine solche Abmahnung sollte deshalb ernst genommen werden. Sie sollte allerdings ebenso wenig vorschnell akzeptiert werden.
1. Warum werden Verkaufsanzeigen auf Kleinanzeigen.de wegen Schmuddelwedda-Fotos abgemahnt?
Im Mittelpunkt der uns bekannten Fälle steht die Verwendung von Produktaufnahmen von Bekleidung der Marke Schmuddelwedda.
Die betroffenen Bilder wurden teilweise nicht selbst aufgenommen, sondern aus dem Internet übernommen. Anschließend wurden sie in eine eigene Verkaufsanzeige auf Kleinanzeigen.de eingestellt.
Genau hierin sieht die Anspruchstellerin eine unberechtigte Nutzung eines geschützten Fotos.
Wichtig ist dabei: Nicht die Jacke als solche ist der Gegenstand des urheberrechtlichen Vorwurfs, sondern das verwendete Foto.
Auch ein scheinbar gewöhnliches Produktfoto kann als Lichtbild urheberrechtlich geschützt sein.
2. Wer spricht die Schmuddelwedda-Abmahnungen aus?
In den hier relevanten Fällen tritt die LEO E-Commerce Ltd. als Anspruchstellerin auf.
Die außergerichtliche Durchsetzung der behaupteten Ansprüche erfolgt durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte.
In den Abmahnschreiben wird insbesondere geltend gemacht, dass das betreffende Schmuddelwedda-Produktfoto ohne ausreichende Nutzungsberechtigung öffentlich zugänglich gemacht worden sei.
Für die Betroffenen ist deshalb wichtig, das Schreiben vollständig zu prüfen. Insbesondere sollte nicht nur die geforderte Zahlung betrachtet werden. Häufig werden gleichzeitig Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verlangt.
3. Darf ich ein Produktfoto für den Verkauf meiner eigenen Schmuddelwedda-Jacke verwenden?
Grundsätzlich sollte ein fremdes Foto nicht ohne entsprechende Nutzungsberechtigung übernommen werden.
Das gilt auch dann, wenn Sie selbst Eigentümer der abgebildeten Jacke sind.
Wer beispielsweise eine Schmuddelwedda-Jacke besitzt und diese auf Kleinanzeigen verkaufen möchte, darf deshalb nicht automatisch das Produktfoto eines anderen Händlers oder einer Herstellerseite kopieren.
Das Urheberrecht am Foto und das Eigentum an dem fotografierten Gegenstand sind rechtlich voneinander getrennt.
Am sichersten ist daher ein selbst aufgenommenes Foto.
4. Welche Forderungen enthält eine solche Abmahnung?
Nach den uns vorliegenden Fällen können mehrere Ansprüche miteinander verbunden werden.
Dazu gehören insbesondere:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- Auskunft über Art, Umfang und Dauer der Nutzung,
- Zahlung von Schadensersatz,
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten,
- gegebenenfalls weitere Kostenpositionen.
Gerade bei der Schadensersatzforderung ist zu beachten, dass deren konkrete Höhe teilweise erst anhand der verlangten Auskünfte bestimmt werden soll.
Deshalb sollte eine Abmahnung nicht lediglich als einfache Zahlungsaufforderung verstanden werden.
5. Warum wird Auskunft über die Nutzung des Schmuddelwedda-Fotos verlangt?
Die Auskunft soll unter anderem klären, wie lange und in welchem Umfang das Foto verwendet wurde.
Bei einer Kleinanzeigen-Anzeige können deshalb beispielsweise die Dauer der Veröffentlichung und die konkrete Gestaltung des Angebots relevant sein.
Diese Informationen können anschließend für die Berechnung eines möglichen Schadensersatzes herangezogen werden.
Betroffene sollten deshalb nicht vorschnell selbst umfangreiche Angaben machen. Zunächst sollte geprüft werden, welche Auskunft tatsächlich geschuldet ist.
6. Muss die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden?
Nein – jedenfalls nicht ungeprüft.
Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann sich der Abgemahnte langfristig verpflichten, die beanstandete Nutzung zu unterlassen. Bei einem späteren Verstoß kann eine Vertragsstrafe entstehen.
Deshalb sollte zunächst geprüft werden:
- ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht,
- welche konkrete Nutzung beanstandet wird,
- wie weit eine Unterlassungsverpflichtung reichen müsste,
- und ob die vorformulierte Erklärung möglicherweise weiter geht als erforderlich.
Eine vorschnelle Unterschrift kann die eigene rechtliche Position erheblich verschlechtern.
7. Was sollte ich tun, wenn die Schmuddelwedda-Anzeige bereits gelöscht wurde?
Auch dann sollte die Abmahnung nicht einfach ignoriert werden.
Die Entfernung des Fotos kann zwar für die weitere Bewertung der Angelegenheit relevant sein. Sie beseitigt aber nicht automatisch sämtliche möglicherweise bereits entstandenen Ansprüche.
Deshalb sollte die ursprüngliche Kleinanzeigen-Anzeige möglichst dokumentiert werden. Sinnvoll sind insbesondere Screenshots und – soweit vorhanden – Angaben dazu, wann die Anzeige online gestellt und wann sie wieder entfernt wurde.
Dokumentieren Sie den Sachverhalt, bevor weitere Änderungen vorgenommen werden.
8. Was passiert, wenn ich die Schmuddelwedda-Abmahnung ignoriere?
Das Ignorieren einer Abmahnung ist grundsätzlich keine gute Strategie.
Wenn die gesetzte Frist verstreicht, kann die LEO E-Commerce Ltd. weitere rechtliche Schritte einleiten. Dadurch können zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten entstehen.
Umgekehrt bedeutet eine Abmahnung aber auch nicht, dass sämtliche darin enthaltenen Forderungen automatisch berechtigt sind.
Sinnvoll ist daher eine fristgerechte rechtliche Prüfung und anschließend eine gezielte Reaktion.
9. Was tun nach einer VON HAVE FEY-Abmahnung wegen eines Schmuddelwedda-Fotos?
Wir empfehlen Betroffenen zunächst folgendes Vorgehen:
1. Abmahnung einschließlich sämtlicher Anlagen sichern.
2. Die gesetzte Frist notieren.
3. Die betreffende Kleinanzeigen-Anzeige dokumentieren.
4. Prüfen, woher das verwendete Foto stammt.
5. Keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
6. Keine vorschnelle Zahlung leisten.
7. Nicht eigenständig umfangreich gegenüber VON HAVE FEY Stellung nehmen.
Anschließend sollte geprüft werden, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt und welche Ansprüche daraus gegebenenfalls entstehen.
Selbst wenn sich die Nutzung des Fotos als unberechtigt herausstellen sollte, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die von der Gegenseite geforderte Summe in voller Höhe akzeptiert werden muss.
10. Kann man sich gegen eine Schmuddelwedda-Abmahnung wehren?
Ja, unter Umständen. Die Erfolgsaussichten hängen allerdings immer vom konkreten Einzelfall ab.
Zu prüfen sind unter anderem die Rechtekette am Foto, die konkrete Nutzung, die Dauer der Veröffentlichung und die Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach nachvollziehbar sind.
Auch bei einer grundsätzlich berechtigten Fotonutzung können je nach Sachverhalt Möglichkeiten bestehen, die finanziellen Folgen zu reduzieren oder eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
11. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei einer Schmuddelwedda-Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung von VON HAVE FEY für die LEO E-Commerce Ltd. wegen der Verwendung eines Schmuddelwedda-Fotos auf Kleinanzeigen.de erhalten?
Dann können Sie uns das Schreiben gerne zur unverbindlichen Prüfung übersenden.
Wir prüfen insbesondere den Vorwurf der unberechtigten Fotonutzung, die Unterlassungsforderung sowie die geltend gemachten Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenansprüche.
Kostenlose Ersteinschätzung:
0471 / 483 99 88 – 0
Wir vertreten Betroffene bundesweit zu transparenten Festpreisen.
FAQ – 8 häufige Fragen zur Schmuddelwedda-Abmahnung 2026
1. Warum bekomme ich wegen einer Kleinanzeigen-Anzeige eine Schmuddelwedda-Abmahnung?
Wenn Sie für Ihre Verkaufsanzeige ein fremdes Produktfoto verwendet haben, kann darin eine urheberrechtlich relevante Nutzung liegen. Die Abmahnung richtet sich dabei grundsätzlich gegen die Verwendung des Fotos, nicht gegen den Verkauf der eigenen Schmuddelwedda-Jacke.
2. Darf ich ein Foto aus dem Internet für den Verkauf meiner eigenen Jacke verwenden?
Grundsätzlich nein, sofern Sie hierfür keine entsprechende Nutzungsberechtigung besitzen. Dass Ihnen die Jacke gehört, berechtigt Sie nicht automatisch zur Nutzung eines fremden Fotos.
3. Sind auch Privatpersonen auf Kleinanzeigen betroffen?
Ja. Entscheidend ist nicht allein, ob jemand als Unternehmer oder Privatperson auftritt. Auch eine private Verkaufsanzeige kann rechtlich problematisch sein, wenn hierfür ein fremdes geschütztes Foto öffentlich zugänglich gemacht wird.
4. Muss ich die Unterlassungserklärung von VON HAVE FEY unterschreiben?
Nein, nicht ungeprüft. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann eine langfristige Verpflichtung begründen. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob sie überhaupt erforderlich ist und welchen Inhalt sie haben sollte.
5. Muss ich die geforderten Kosten sofort bezahlen?
Eine vorschnelle Zahlung ist nicht empfehlenswert. Zunächst sollte geprüft werden, ob die behauptete Rechtsverletzung und die geltend gemachten Zahlungsansprüche tatsächlich bestehen und der Höhe nach gerechtfertigt sind.
6. Was passiert, wenn ich die Kleinanzeigen-Anzeige bereits gelöscht habe?
Die Löschung kann zwar für die weitere rechtliche Bewertung relevant sein, beseitigt aber nicht automatisch bereits entstandene Ansprüche. Deshalb sollten Sie die ursprüngliche Anzeige und insbesondere die Dauer der Veröffentlichung möglichst dokumentieren.
7. Wie hoch kann der Schadensersatz für ein Schmuddelwedda-Foto sein?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die konkrete Höhe kann insbesondere von der Art und Dauer der Nutzung sowie weiteren Umständen abhängen. Deshalb sollte eine geforderte Summe nicht allein deshalb akzeptiert werden, weil sie im Abmahnschreiben konkret beziffert wurde.
8. Was soll ich nach Erhalt einer Schmuddelwedda-Abmahnung konkret tun?
Sichern Sie das Schreiben, beachten Sie die Frist und dokumentieren Sie die betreffende Kleinanzeigen-Anzeige. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und zahlen Sie nicht vorschnell. Lassen Sie die Abmahnung möglichst kurzfristig rechtlich prüfen.









