Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Schöffenbezüge und Grundsicherung: LSG entscheidet über Rückzahlungspflicht

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)03.07.2025 Sozialrecht

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat im Urteil vom 29. August 2024 (Az. L 11 AS 75/21) entschieden, dass Schöffenbezüge bei Bezug von Grundsicherung anzugeben sind, andernfalls droht eine Rückzahlung.

Schöffentätigkeit ohne Meldung an das Jobcenter

Ein Bauingenieur aus Hannover, der seit 2012 Grundsicherungsleistungen bezieht, nahm 2014 eine Schöffentätigkeit am Landgericht auf. Trotz dieser zusätzlichen Einkünfte informierte er das Jobcenter nicht.

Für seine Tätigkeit als Schöffe erhielt er in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt etwa 2.800 Euro an Entschädigungen für Zeit- und Verdienstausfall. Dabei hatte er gegenüber dem Gericht angegeben, ein fiktives Einkommen von 3.500 Euro als Ingenieur zu erzielen.

Nachdem das Jobcenter Kenntnis von den erhaltenen Zahlungen erlangte, forderte es, unter Berücksichtigung der Freibeträge, rund 800 Euro zurück. Der Kläger wehrte sich gegen diese Forderung und argumentierte, ihm stehe ein Jahresfreibetrag von 2.400 Euro für Aufwandsentschädigungen zu.

Zudem hätte er bewusst keine Verdienstausfallentschädigung beantragt, und sowohl das Landgericht als auch das Jobcenter hätten von seiner Grundsicherung gewusst.

Gesetzliche Pflichten klar verletzt

Das Landessozialgericht entschied zugunsten des Jobcenters.

Nach dem Gesetzeswortlaut sei nicht ein Jahresfreibetrag, sondern nur ein monatlicher Freibetrag von 200 Euro anzurechnen. Die Neuregelung des Bürgergeldgesetzes, die auf das Jahresprinzip abstellt, sei erst 2023 in Kraft getreten und somit für diesen Fall nicht anwendbar.

Der Kläger könne sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen, da er dem Jobcenter keine vollständigen Angaben gemacht habe. Die bloße Erwähnung, dass er "vielleicht irgendwann" als Schöffe tätig werde, reiche nicht aus. Zudem befreie ein allgemeines Beratungsgespräch nicht von der Pflicht, konkrete Informationen zur ausgeübten Tätigkeit und erhaltenen Entschädigungen mitzuteilen.

Tipp: Wer Grundsicherung bezieht, muss jegliche zusätzlichen Einkünfte, auch Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen, umgehend dem Jobcenter melden. Eine unvollständige Mitteilung kann erhebliche Rückforderungen nach sich ziehen. Bei Unsicherheiten über Anzeigepflichten sollte eine präzise Beratung eingeholt werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
BSG: Sturz auf Klinik-Toilette kann versichert sein
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)18.06.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
BSG: Sturz auf Klinik-Toilette kann versichert sein

Das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 6/23 R ) hat entschieden, dass ein Sturz auf einer Kliniktoilette unter bestimmten Umständen versichert sein kann. Patientin stürzt bei Toilettengang auf der Stroke Unit Die Klägerin befand sich zur Behandlung einer Hirnblutung mit halbseitiger Lähmung und Sprachstörungen auf der spezialisierten Schlaganfallstation eines Krankenhauses. Der Aufenthalt erfolgte im Rahmen einer stationären Versorgung, die von der Krankenkasse finanziert wurde. Am Unfalltag wurde sie von einem Pflegekraft ins Badezimmer begleitet. Nachdem sie Platz genommen hatte, verließ der Pfleger den Raum. Während ihres Aufenthalts im Bad kam es zu einem Sturz, bei dem sich die Patientin eine Verletzung am rechten Arm zuzog. Der Toilettengang erfolgte in einer Situation, in der die Patientin aufgrund ihrer...

weiter lesen weiter lesen

Kein Erstattungsanspruch bei Quarantäne-Arbeitslosigkeit: BVerwG grenzt das Infektionsschutzgesetz ein
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)11.06.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Kein Erstattungsanspruch bei Quarantäne-Arbeitslosigkeit: BVerwG grenzt das Infektionsschutzgesetz ein

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 22. Mai 2025 entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit keinen Anspruch auf Erstattung von Arbeitslosengeld gegenüber der zuständigen Entschädigungsbehörde hat, wenn Leistungsempfänger aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Erstattungsanspruch nach Infektionsschutzgesetz greift in solchen Fällen nicht. Ausgangslage: Quarantäne während der Pandemie und ihre Folgen für die Arbeitslosenversicherung Während der Corona-Pandemie kam es wiederholt zu Situationen, in denen Empfänger von Arbeitslosengeld I durch behördlich angeordnete Quarantäne vorübergehend nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte in diesen Fällen weiterhin Leistungen, da die...

weiter lesen weiter lesen
LSG NRW: Jobcenter muss bei Brillenkosten einspringen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)23.05.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG NRW: Jobcenter muss bei Brillenkosten einspringen

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.02.2025 – L 12 AS 116/23 ) hat entschieden, dass das Jobcenter als Ausfallbürge für nicht gedeckte medizinische Bedarfe durch die Krankenkasse einstehen muss – auch bei Brillengläsern. Gleitsichtbrille beschädigt – Jobcenter verweigert Zahlung Die Klägerin bezog Bürgergeld vom Jobcenter Köln und hatte sich bereits 2019 eine Gleitsichtbrille angeschafft. Nachdem sie 2020 stürzte und dabei die Brillengläser beschädigt wurden, beantragte sie beim Jobcenter die Kostenübernahme für neue Gläser in Höhe von 780 Euro. Der Antrag wurde abgelehnt.  Die Klägerin erhob Klage vor dem Sozialgericht Köln, das diese zurückwies. Daraufhin ging sie in Berufung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erkannte an, dass Reparaturkosten für...

weiter lesen weiter lesen

BSG: Kein Verletztengeld bei fortlaufendem Einkommen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)15.05.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
BSG: Kein Verletztengeld bei fortlaufendem Einkommen

Das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 2/23 R ) entschied, dass ein Ex-Fußballprofi trotz Berufskrankheit kein Verletztengeld erhält, wenn Einkünfte weiter fließen. Ex-Profi trotz Krankheit weiter mit Einnahmen aus Praxis Ein ehemaliger Fußballspieler, der inzwischen als selbständiger Physiotherapeut tätig ist, forderte Verletztengeld. Grund war eine anerkannte Berufskrankheit – ein Meniskusschaden, der auf seine Zeit als Profisportler zurückgeht. Aufgrund dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung konnte der Kläger seine physische Tätigkeit in der eigenen Praxis zeitweise nicht mehr ausüben. Dennoch blieb der Umsatz seiner Praxis in dieser Zeit unverändert. Der Kläger war weiterhin in organisatorischen, betriebswirtschaftlichen und leitenden Funktionen aktiv. Das Bundessozialgericht hatte nun...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?