Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Schufa-Eintrag – wann bekommt man ihn und warum? Wir klären auf!

13.09.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 05.01.2024

Fast jeder hat sich schon mit der SCHUFA auseinandersetzen müssen. Aber was bedeutet die Abkürzung eigentlich? Bei der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ handelt es sich um ein Unternehmen, das wirtschaftliche Daten über volljährige Personen in Deutschland sammelt. Dazu kooperiert sie mit zahlreichen Unternehmen. Mit Hilfe dieser Auskunftsdatei wird die Kreditwürdigkeit einzelner Personen bewertet. Dafür wird der sogenannte Bonitätsscore herangezogen. Auskunft über diesen Score sowie alle von der Schufa erfassten Daten gibt der sogenannte Schufa-Eintrag.

Was ist ein Schufa-Eintrag und wie kommt er zustande?

Die Schufa arbeitet mit vielen Tausend Unternehmen zusammen. Dies sind insbesondere Banken, aber beispielsweise auch Mobilfunkunternehmen, Handelsunternehmen oder Versicherungen. Schließen Kunden Verträge mit einem dieser Unternehmen ab, übermittelt dieses meist die entsprechenden Daten an die Schufa. Grundlage dafür ist die Zustimmung durch den Kunden, die diese in der Regel mit dem Vertragsabschluss erteilt. In der Folge wird ein Eintrag in die Schufa vorgenommen. 

Viele Menschen gehen davon aus, dass der Schufa-Eintrag für sich genommen negativ ist. Das ist nicht richtig. Dieser ist erstmal weder negativ noch positiv. Alleine das Bestehen einer Vertragsbeziehung wird erfasst. Erfüllte Verträge erhöhen sogar den Bonitätsscore und können sich positiv auf kommende Kreditanfragen auswirken.

Zweck der Schufa ist dabei die Sicherheit im Rechtsverkehr für die teilnehmenden Unternehmen. Vor dem Eingehen einer neuen Vertragsbeziehung können Firmen ihre möglichen Kunden in der Schufa-Auskunft überprüfen und dazu deren Score einsehen. Mit dessen Hilfe können sie einschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, also vor allem der Zahlung, in Zukunft nachkommen wird.

Was steht im Schufa-Eintrag?

Der Schufa-Eintrag enthält alle Daten, die der Schufa durch die Partnerunternehmen übermittelt werden. Dabei überprüft die Schufa die Daten nicht und trägt sie ohne weitere Kontrolle in das Register ein. Diese werden je nach Art für einen gewissen Zeitraum gespeichert und nach Ablauf festgelegter Fristen gelöscht

Ganz grundsätzlich werden neben den personenbezogenen Daten vor allem die bestehenden Kreditverträge und Bankkonten gespeichert. Auch der aktuelle Bonitätsscore wird angezeigt. 

Weitere mögliche Schufa-Einträge sind:

  • Persönliche Daten samt Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Anzahl der Voranschriften
  • Zahlungsstörungen in Verträgen (z.B. Zahlung erst nach Mahnung)
  • Kündigungen von Verträgen aufgrund von Zahlungsstörungen
  • Das Bestehen von Verträgen, dabei vor allem: Bankkonten, Kredite, Mobilfunkverträge, Bürgschaften und Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Daten aus öffentlichen Verzeichnissen oder amtlichen Bekanntmachungen (beispielsweise die Abgabe einer Vermögensauskunft oder ein Haftbefehl zur Erzwingung derselben)
  • Alle Anfragen von Unternehmen, die die Schufa angefordert haben

Die erhaltenen Daten werden von der Schufa über den Bonitätsscore hinaus nicht ausgewertet. Die DSGVO verbietet die Speicherung von Daten über das individuelle Kaufverhalten, die Nationalität, das bestehende Vermögen, den Familienstand oder das Einkommen.

Die Rechtsgrundlage für die Berechnung des Bonitätsscores ist § 31 Abs. 2 BDSG. Zu dessen Berechnung werden nachfolgende Kriterien herangezogen:

  • Dauer relevanter Vertragsbeziehungen wie beispielsweise zu Banken und Kreditinstituten
  • Zahlungsstörungen in der Vergangenheit
  • Art, Anzahl und Umfang bestehender Verpflichtungen aus Krediten
  • Kreditaktivität aus den letzten 12 Monaten
  • Anzahl der getätigten Kreditanfragen
  • Allgemeine Personendaten

Kann man den Eintrag einsehen?

Jede Person, die bei der Schufa eingetragen ist, hat das Recht auf Einsicht des eigenen Schufa-Eintrages. Dieser Anspruch ist in Art. 15 DSGVO geregelt. So muss die Schufa sämtliche gespeicherten Daten offenlegen. Das betrifft alle oben bezeichneten Eintragungen. 

Die Übermittlung dieser sogenannten Schufa-Selbstauskunft erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Während die Daten früher nur auf dem Postweg übersandt wurden, können die eigenen Daten heute laufend auf der Online-Plattform der Schufa eingesehen werden. Sogar über Änderungen kann man sich via E-Mail oder SMS benachrichtigen lassen. Dafür entstehen keine Kosten. Auch auf die postalische Zusendung ohne Kosten besteht einmal im Jahr Anspruch. Diese muss direkt bei der Schufa beantragt werden.

Die Schufa-Selbstauskunft ist jedoch nicht für jeden Fall geeignet. Das gilt insbesondere dann, wenn die Auskunft für jemand anderen bestimmt ist. Die Selbstauskunft enthält nämlich unverschlüsselt alle sensiblen Daten und ist nur für die entsprechende Person selbst bestimmt

Möchte nun beispielsweise der künftige Vermieter eine Schufa-Auskunft, reicht die sogenannte Schufa-Bonitätsauskunft. Diese ist deutlich allgemeiner gehalten und beinhaltet neben dem gespeicherten Bonitätsscore nur eine allgemein gehaltene Beschreibung über die Kreditwürdigkeit einer Person. Anders als die Selbstauskunft ist die Schufa-Bonitätsauskunft kostenpflichtig und kostet einmalig 29,95 Euro. Die Beantragung erfolgt direkt über die Internetseite der Schufa.

Fremde Privatpersonen können die Daten anderer Menschen nicht einsehen. Vor Übermittlung überprüft die Schufa deswegen die Identität des Antragsstellers, meist mit Hilfe einer Ausweiskopie. Anders ist das für Firmen, die sich bei der Schufa registriert haben und mit dieser kooperieren. Diese haben Zugriff auf den Basisscore einer Person und können überprüfen, ob sie in der Vergangenheit Zahlungsausfälle hatte oder nicht.

Fachanwalt.de-Tipp: In der Vergangenheit ist es nicht selten zu Verwechslungen oder falschen Eintragungen gekommen. Daher empfiehlt es sich, den eigenen Schufa-Eintrag regelmäßig einzusehen. Je früher man auf fehlerhafte Eintragungen reagiert, desto geringer sind die negativen Auswirkungen. Im Übrigen können falsche Eintragungen, die zu unberechtigter Ablehnung von beispielsweise Krediten führen, einen Schadenersatzanspruch begründen.

Wann bekommt man einen negativen Schufa-Eintrag?

Sehr ärgerlich für Privatpersonen sind negative Einträge in der eigenen Schufa. Dann nehmen viele Unternehmen nämlich von einem Vertragsabschluss Abstand und z.B. Kredite werden nicht bewilligt. Aber wie kommt es zu einer negativen Eintragung? Im Grundsatz entstehen negative Eintragungen, wenn die betreffende Person ihre Vertragspflichten verletzt. In den meisten Fällen liegt der Eintrag an nicht getätigten Zahlungen. Je nach Art der Vertragsverletzung gelten dabei besondere Hürden, nicht jede verspätete Zahlung berechtigt zur Veranlassung einer negativen Eintragung.

Handelt es sich um einen einmaligen Vertrag, beispielsweise um den Kauf einer Sache gegen einmalige Bezahlung, kann ein negativer Eintrag nur nach zweimaliger, erfolgloser Mahnung durch das Unternehmen veranlasst werden. Eine weitere Voraussetzung ist dabei die Ankündigung des Eintrages in die Schufa in mindestens einer der beiden Mahnungen.

Zahlungsausfälle in Dauerschuldverhältnissen, wie beispielsweise einem Mobilfunkvertrag, berechtigen dann zur negativen Eintragung, wenn das Unternehmen aufgrund der Vertragsverletzungen zu einer Kündigung berechtigt wäre. Wann dies der Fall ist, hängt vom Vertragstyp ab. In der Regel darf die Firma den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Rückstand von mindestens zwei Raten besteht. Auch hier muss der negative Schufa-Eintrag zuvor angedroht werden.

Auch zu einer Eintragung können eidesstattliche Versicherungen, Zwangsvollstreckungen, gestellte Insolvenzanträge und gerichtliche Titel führen. Per Gerichtsbeschluss kann ebenfalls die Eintragung in das öffentliche Schuldnerregister verfügt werden, was in der Regel ebenso zu einem negativen Eintrag führt.

Besonders erwähnenswert ist dabei die Eintragung aus gerichtlichen Titeln, da davon auch der Vollstreckungsbescheid umfasst ist. Dieser wird ohne gerichtliche Verhandlung erlassen und das selbst, wenn die angeblichen Forderungen unberechtigt sind.

Fachanwalt.de-Tipp: Erhält man unberechtigte Forderungen oder sogar direkt einen Mahnbescheid, sollte unbedingt dagegen vorgegangen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass selbst unbegründete Forderungen vollstreckt werden können und negative Eintragungen in die Schufa verfügt werden. Gegen Mahnbescheide sollte daher unbedingt fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Selbst ein Vollstreckungsbescheid kann mit Hilfe des Einspruchs binnen zwei Wochen noch erfolgsversprechend angriffen werden.

Das genaue Vorgehen ist für viele etwas undurchsichtig. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die notwendigen Fristen zu wahren und auf unberechtigte Forderungen adäquat zu reagieren. Ein Rechtsanwalt legt zudem notwendige Rechtsmittel ein und vertritt Mandanten in möglichen gerichtlichen Verhandlungen. In vielen Fällen können die Probleme sogar bereits außergerichtlich geklärt werden. Das Schreiben eines Anwalts hat zudem an sich bereits meist eine vielversprechendere Wirkung als die bloße Antwort einer Privatperson. Hier finden Sie einen Fachanwalt, der Ihnen weiterhelfen kann.

Beispiele

Wie kommen die negativen Einträge ganz konkret zustande? Folgende Beispiele helfen beim Verständnis.

Man kauft bei einem großen Handelsunternehmen im Internet einen Fernseher für 1.000 Euro auf Rechnung. Laut Vertrag ist die gesamte Zahlung sofort fällig und muss spätestens 14 Tage nach Lieferung des Fernsehers getätigt werden. Das Gerät trifft ein, aber die Rechnung wird nicht fristgemäß beglichen. Das Unternehmen sendet nun eine erste Mahnung mit weiterer Frist. Nach Ablauf dieser Frist erhält man eine zweite Mahnung samt Ankündigung des möglichen negativen Schufa-Eintrages. Ist auch die zweite Frist fruchtlos verstrichen, kann das Unternehmen die Vertragsdaten an die Schufa übermitteln und so eine Eintragung veranlassen. Zentraler Aspekt ist dabei der Zahlungsausfall, der den Bonitätsscore senkt.

Ein weiteres, relevantes Beispiel ist der gekündigte Kreditvertrag. Hat man bei einer Bank einen Kredit laufen und die Forderungen werden nicht fristgemäß bedient, ist die Bank zur Kündigung des Kredites berechtigt. Diese Berechtigung hat die Bank in der Regel, wenn ein Zahlungsrückstand von mindestens zwei Kreditraten besteht. Vor einem negativen Schufa-Eintrag muss auch die Bank auf diese mögliche Folge hinweisen. Anschließend kann sie, genauso wie das oben genannte Handelsunternehmen, eine Eintragung in die Schufa veranlassen. Der Bonitätscore wird erheblich sinken.

Folgen

Welche konkreten Folgen hat der negative Schufa-Eintrag genau? Zunächst einmal besteht dieser alleine in der Datenbank der Schufa und ist so nur für Unternehmen relevant, die diese abfragen. Mit jeder negativen Eintragung sinkt dabei der Bonitätsscore. Nach einer getätigten Abfrage obliegt es alleine einem Unternehmen zu entscheiden, ob es mit der Person mit einem negativen Schufa-Eintrag noch eine Vertragsbeziehung eingehen möchte. So kann es bei negativem Eintrag durchaus sein, dass die entsprechende Person zum Beispiel mit einer Mobilfunkfirma keinen Vertrag abschließen kann. Das Unternehmen verweigert diesen wegen der Kenntnis des vorhandenen Schufa-Eintrags. Letztlich unterliegt die genaue Folge aus dem Eintrag also immer dem Unternehmen, mit dem man einen Vertrag eingehen möchte. Sind Eintragungen weniger gravierend, kann es dennoch zu einem Vertragsschluss kommen. Ist das nicht der Fall, sollte der eigene Bonitätscore durch regelmäßiges Zahlen und Tilgen der offenen Forderungen wieder verbessert werden.

Wie lange bleibt der Schufa-Eintrag?

Ist ein Schufa-Eintrag für kommende Vertragsbeziehungen relevant, stellen sich vielen Menschen die Frage: Wann werden Schufa-Einträge gelöscht? Fest steht, dass getilgte Forderungen nicht für immer Bestand haben und irgendwann gelöscht werden müssen. Die konkreten Regelungen zur Löschung hängen maßgeblich von der Art der Eintragung ab und der Frage, ob offene Forderungen nachträglich beglichen worden sind.

Hervorzuheben ist zunächst, dass falsche Eintragungen selbstverständlich sofort gelöscht werden müssen. Dabei bestehen keine Fristen. Wird die Schufa über falsche Daten informiert und sind diese nachgewiesen, darf die Löschung nicht verzögert werden.

  • Drei Jahre lang werden Informationen über beglichene Forderungen oder andere Zahlungsschwierigkeiten, die inzwischen beseitigt wurden, gespeichert. 
  • Für 12 Monate werden die Informationen zu allen Anfragen von Banken und Unternehmen gespeichert, die den Schufa-Eintrag der betreffenden Personen eingesehen haben.
  • Offene Forderungen bleiben dauerhaft in der Schufa und werden erst nach Zahlung und Ablauf der genannten Fristen gelöscht.
  • Eine erfolgte Privatinsolvenz bleibt nach der Insolvenz noch 6 Monate in der Schufa stehen; bisher waren es 36 Monate, also 3 Jahre.

Was kann man dagegen tun?

Besteht ein negativer Schufa-Eintrag, ist man dagegen nicht vollkommen machtlos. Es gibt durchaus die Möglichkeit, Schufa-Einträge löschen zu lassen. Das konkrete Vorgehen hängt maßgeblich mit der Art der Eintragung zusammen. Ist ein Eintrag offensichtlich falsch, kann schon der direkte Kontakt zur Schufa helfen. Das gilt insbesondere bei falschen Personendaten. Hat dagegen ein Unternehmen eine falsche Eintragung veranlasst, sollte dieses zuerst kontaktiert werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den eigenen Schufa-Score zu verbessern. In Zweifelsfällen ist es hilfreich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann nach einer Beschreibung des Problems beraten und aktiv tätig werden.

Hier finden Sie einen Fachanwalt für für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Ihrer Nähe, der sich auf Schufa-Einträge spezialisiert.

 

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © bluedesign - stock.adobe.com

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