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Schuldenprävention im Wandel: Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz 2025

Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) verabschiedet und setzt damit die EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung um. Mit diesem Schritt greift das Bundeskabinett die Verbraucherkreditrichtlinie (VKrRL 2023) auf und sorgt dafür, dass Menschen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung haben. Das Ziel: Überschuldung besser vorbeugen und Betroffene frühzeitig unterstützen. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt das neue Gesetz spürbare Veränderungen mit sich.

Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz: Was ändert sich?

Der Gesetzentwurf verfolgt die Vorgabe der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225, einen geregelten Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung sicherzustellen. Für Verbraucher, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten, soll diese Beratung künftig leichter zugänglich und finanziell tragbar sein. Der Entwurf sieht vor, dass Schuldnerberatungsdienste „grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt“ angeboten werden dürfen. Die konkrete Umsetzung überlässt das Gesetz den Bundesländern.

  • Recht auf Beratung: Verbraucher erhalten ein verbrieftes Recht auf unabhängige Schuldnerberatung.
  • Unabhängigkeit: Die Beratung muss von professionellen Akteuren erbracht werden, die frei von Interessenskonflikten sind.
  • Früherkennung: Kreditgeber werden verpflichtet, Verfahren zur frühzeitigen Erkennung finanzieller Schwierigkeiten zu etablieren.
  • Verweisungspflicht: Bei ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten müssen Kreditgeber die Betroffenen an leicht zugängliche Schuldnerberatungsdienste verweisen.

Wie BNPL-Modelle unter die neue Richtlinie fallen

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (VKrRL 2023) erweitert ihren Anwendungsbereich massiv und erfasst nun auch viele bisher unregulierte Angebote. Dies schließt insbesondere "Buy Now, Pay Later" (BNPL)-Dienste ein, die häufig für Kleinstkredite und zinsfreie Zahlungsaufschübe genutzt werden. Die Regelung findet nun auch für BNPL-Anbieter Anwendung. Die Folge: strenge Werbevorschriften, erweiterte Informationspflichten und eine umfassende Kreditwürdigkeitsprüfung.

Kritische Stimmen: Warum der Entwurf nicht reicht

Trotz der positiven Absichten üben Fachverbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) scharfe Kritik am Schuldnerberatungsdienstegesetz. Ein zentraler Mangel wird in der fehlenden Verbindlichkeit gesehen. Der Entwurf sichert zwar den Zugang zur Beratung, enthält aber keine klaren Vorgaben zur Finanzierung. Ohne eine verbindliche finanzielle Absicherung befürchtet die BAG-SB, dass sich die bereits angespannte Situation mit monatelangen Wartezeiten und der Schließung von Beratungsstellen weiter verschärft. Die Forderung lautet daher: ein bundesweit einheitlich geregeltes und finanziertes Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle.

Auswirkungen auf Unternehmen und strategische Anpassungen

Die neuen Gesetze stellen für Unternehmen und Finanzdienstleister eine Herausforderung dar. Die verschärften Anforderungen, insbesondere an die Kreditwürdigkeitsprüfung und die Informationspflichten, erhöhen den bürokratischen Aufwand. Dies gilt nicht zuletzt für BNPL-Anbieter, die ihre Prozesse nun an die strengen Vorgaben anpassen müssen. Das Verbot, Daten aus sozialen Netzwerken für die Bonitätsprüfung heranzuziehen, ist ein weiteres Beispiel für die erhöhten datenschutzrechtlichen Anforderungen. Unternehmen, die ihre Geschäftsmodelle auf Kleinstkredite stützen, stehen vor der Entscheidung, ob sie den Mehraufwand tragen oder ihre Angebote neu ausrichten.

Tipp für die Praxis: Unternehmen sollten ihre Kreditvergabeprozesse und Werbematerialien umgehend auf Konformität mit der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie prüfen. Holen Sie juristischen Rat ein, um die neuen Informations-, Prüf- und Verweisungspflichten korrekt umzusetzen. Eine proaktive Anpassung minimiert rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Kundschaft.

Fazit zur Schuldenprävention

Mit dem neuen Schuldnerberatungsdienstegesetz und der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 wird der Verbraucherschutz in Deutschland deutlich gestärkt. Die Regulierung von BNPL-Modellen, schärfere Bonitätsprüfungen und eine Verankerung der Schuldnerberatung sind bedeutsame Schritte. Jedoch bleibt die Umsetzung in der Praxis von der Finanzierung abhängig, was zu Spannungen zwischen den politischen Zielen und den realen Kapazitäten führt. Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse anzupassen, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und Vertrauen aufzubauen.

Weitere Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)

Symbolgrafik:© M. Schuppich - stock.adobe.com

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