Viele Arbeitnehmer träumen von der Selbstständigkeit. Vielleicht spielen auch Sie mit dem Gedanken, endlich Ihr eigener Chef zu sein. Gleichzeitig ist der sichere Arbeitsplatz im Angestelltenverhältnis aber auch ein Rettungsanker, wenn es mit dem eigenen Unternehmen doch nicht so läuft. Wenn Sie im Vollzeitjob bleiben und gleichzeitig eine Selbstständigkeit aufbauen möchten, gibt es jedoch viele Aspekte zu berücksichtigen.
Gesetzliche und arbeitsrechtliche Grundlagen
Bevor Sie sich in die nebenberufliche Selbstständigkeit wagen, müssen erst einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen abgesteckt werden. Grundsätzlich spricht nichts gegen ein eigenes Unternehmen trotz Vollzeitjob. Ihr Arbeitgeber darf nämlich nicht einfach so sein Veto einlegen. Es braucht schon triftige Gründe, damit der Chef sich querstellen darf. In jedem Fall müssen Sie das Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer berücksichtigen, da eine Wettbewerbsverletzung auch rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen kann. Als angestellter Autoverkäufer selbst mit Gebrauchtwagen zu handeln, ist also aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Wenn Sie hingegen einen Onlineshop für Musikzubehör leiten, ist die eigene Selbstständigkeit neben dem Vollzeitjob erst einmal kein Problem.
Ein Blick in den Arbeitsvertrag zeigt, ob Sie Ihren Chef vorab informieren müssen. Meist findet sich eine entsprechende Klausel im Vertrag, die eine sogenannte Anzeigepflicht vereinbart. Steht im Arbeitsvertrag, dass Ihnen eine selbstständige Nebentätigkeit per se verboten wird, ist diese Klausel unzulässig. Arbeitnehmer haben das Recht auf berufliche Entfaltung und dürfen ohne triftigen Grund nicht an einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gehindert werden. Wenn Ihr Unternehmen besser als gedacht läuft, muss ebenfalls noch einmal auf die Rechtslage geblickt werden. Die nebenberufliche Selbstständigkeit kann nämlich nicht nur durch das Wettbewerbsverbot verhindert werden. Ebenfalls darf Ihr Einkommen nicht das Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis überschreiten. Auch hinsichtlich der Arbeitszeit gibt es klare Regelungen. Maximal 20 Stunden dürfen pro Woche für eine Nebentätigkeit aufgewendet werden. Ein Restaurant neben dem Vollzeitjob zu eröffnen, würde sich in der Praxis also durchaus als schwierig erweisen.
Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer und andere Rechtsverletzungen
Wenn Sie sich voreilig selbstständig gemacht haben, kann früher oder später das böse Erwachen drohen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie sich innerhalb derselben Branche wie der Arbeitgeber bewegen. Erfährt der Arbeitgeber von einem Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot, hat das meist eine fristlose Kündigung zur Folge. Zudem können Vertragsstrafen fällig werden, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurden. Im Worst Case kann das sogar den finanziellen Ruin für Ihr neu gegründetes Unternehmen bedeuten. Haben Sie den Arbeitgeber nicht über Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit informiert, zieht das eventuell Konsequenzen mit sich. Arbeitnehmer müssen in der Regel mit einer Abmahnung rechnen, können aber auch direkt mit der fristlosen Kündigung konfrontiert werden.
Natürlich dürfen Sie auch nicht vergessen, das Unternehmen anzumelden. Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausführen, muss das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Auch eine zusätzliche Unfallversicherung muss abgeschlossen werden, wenn Sie bereits in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen. Eine gute Option für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist die Kleinunternehmerregelung. Da Sie ohnehin nicht mehr verdienen dürfen als im Vollzeitjob, können Sie oftmals auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Hier lohnt sich aber vorab immer das Gespräch mit einem Steuerberater. Die Kleinunternehmerregelung hat nämlich auch ihre Tücken und sollte immer individuell auf Ihren Business-Case abgestimmt sein.
Bleibt das Wettbewerbsverbot auch nach der Kündigung bestehen?
Wie sehr das Wettbewerbsverbot sich auf Ihre Selbstständigkeit auswirkt, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Die meisten Unternehmen verbieten es ihren Angestellten aber, sich innerhalb von zwei oder drei Jahren nach Kündigung in derselben Branche selbstständig zu machen. Somit soll im Grunde verhindert werden, dass Sie Kunden abwerben oder das erworbene Know-how für Ihren persönlichen Vorteil anwenden. Natürlich muss sich das Verbot in einem tragbaren Rahmen befinden. Ein lebenslanges Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer wäre beispielsweise nicht verhältnismäßig. Selbst in einem unterschriebenen Arbeitsvertrag können Klauseln nachträglich als unwirksam erklärt werden. Im Zweifelsfall lohnt sich also auch hier die Rücksprache mit einem Rechtsexperten.
Vergessen Sie nicht die körperliche und geistige Belastung
Wenn Sie sich neben dem Vollzeitjob selbstständig machen möchten, stehen Gesetze wie das Wettbewerbsverbot natürlich erst einmal im Vordergrund. Aber auch, wenn aus rechtlicher Sicht nichts gegen die zusätzliche Erwerbstätigkeit spricht, müssen Sie die körperliche und geistige Belastung berücksichtigen. Ihre Selbstständigkeit darf sich nämlich nicht auf den Berufsalltag auswirken. Kurz einmal die E-Mails checken oder ein Telefonat führen, ist nicht erlaubt und vom Arbeitgeber auch nicht gerne gesehen. Das heißt, die Selbstständigkeit muss entweder vor oder nach den eigentlichen Arbeitszeiten stattfinden. Obwohl es hier eine gesetzliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche gibt, investieren viele nebenberufliche Selbstständige früher oder später etwas mehr Zeit. Bei einem Vollzeitjob summiert sich die wöchentliche Arbeitszeit dann schon einmal auf 70 oder mehr Stunden. Körperlich und psychisch ist das natürlich eine enorme Herausforderung. Erholungsphasen gibt es mit zwei fordernden Jobs nämlich nur noch selten. Darunter können unter anderem auch die eigene Familie und das private Umfeld leiden. Wenn Sie eine zeitlich fordernde Selbstständigkeit anstreben, sollte das nebenberufliche Projekt also noch einmal überdacht werden. Deutlich besser eignet sich beispielsweise ein Onlineshop, der weniger Zeit in Anspruch nimmt.