Wer Musik in einem Instagram-Reel verwendet hat und anschließend ein Schreiben von fairSync International bzw. der Stington & Partner Legal GmbH erhält, sollte das Schreiben nicht einfach ignorieren. In den derzeit bekannten Fällen geht es um nachträgliche Lizenzangebote für die Nutzung bestimmter Musikaufnahmen auf Social-Media-Plattformen.
Besonders wichtig: Bei einem solchen Schreiben handelt es sich zunächst nicht um eine klassische urheberrechtliche Abmahnung. Es wird vielmehr angeboten, die bereits erfolgte Nutzung nachträglich zu lizenzieren. Gleichzeitig zeigen aktuelle Fälle, dass aus einem solchen Lizenzangebot später eine Abmahnung werden kann.
1. Was ist ein fairSync-Lizenzangebot?
fairSync International tritt nach den derzeit bekannten Schreiben als Lizenzanbieter bzw. Lizenzvermittler auf. Hinter fairSync steht die Stington & Partner Legal GmbH mit Sitz in der Schweiz.
Den Betroffenen wird mitgeteilt, dass eine bestimmte Tonaufnahme in einem Instagram-Beitrag verwendet worden sei und hierfür keine ausreichende Lizenz vorgelegen habe. Anschließend wird eine nachträgliche Lizenz angeboten.
Dabei können durchaus erhebliche Beträge verlangt werden. In einem aktuell bekannten Fall wurde beispielsweise für die Nutzung der Tonaufnahme „I'm Not What Happened To Me“ eine Lizenz mehreren Tausend Euro Euro zuzüglich Umsatzsteuer angeboten. Für andere Titel sind auch abweichende Beträge bekannt geworden.
Das Angebot kann dabei sowohl die bereits erfolgte Nutzung als auch eine weitere Nutzung für einen bestimmten Zeitraum erfassen.
3. Ist das fairSync-Schreiben bereits eine Abmahnung?
Nein, das ist für die weitere Vorgehensweise ein wichtiger Unterschied.
Ein klassisches Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung enthält regelmäßig eine Aufforderung zur Unterlassung und kann darüber hinaus Schadensersatz, Auskunft sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten zum Gegenstand haben.
Das zunächst von fairSync versendete Schreiben ist demgegenüber als Lizenzangebot ausgestaltet. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird dort nach den derzeit bekannten Fällen gerade nicht verlangt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Schreiben bedeutungslos wäre.
4. Was passiert, wenn ich das fairSync-Angebot nicht annehme?
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu einer gewöhnlichen Lizenzanfrage.
Aus unserer eigenen Erfahrung ist bekannt, dass nach nicht angenommenen fairSync-Angeboten später Abmahnungen durch die Kanzlei Hild & Kollegen ausgesprochen werden können In diesen Fällen wurden dann zusätzlich zur eigentlichen Musiknutzung unter anderem Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten geltend gemacht.
Eine Nichtannahme des Lizenzangebots bedeutet daher nicht zwingend, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Gleichzeitig sollte man daraus auch nicht den Schluss ziehen, dass jedes fairSync-Schreiben zwangsläufig zu einer späteren Abmahnung führt. Entscheidend ist der jeweilige Einzelfall.
5. Muss ich das angebotene Lizenzentgelt bezahlen?
Nicht allein deshalb, weil fairSync einen bestimmten Betrag verlangt.
Ein nachträgliches Lizenzangebot ist nicht automatisch mit einem unstreitig bestehenden Zahlungsanspruch in dieser Höhe gleichzusetzen.
Zunächst sollte geprüft werden, ob die behauptete Nutzung tatsächlich eine Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten darstellt. Ebenso ist zu klären, welche Rechte für die konkrete Nutzung erforderlich waren und ob diese möglicherweise bereits durch eine bestehende Plattformlizenz abgedeckt waren.
Gerade bei Musiknutzungen über Instagram ist die Rechtslage nicht immer eindeutig. Dass ein Musikstück über die Plattform ausgewählt werden konnte, bedeutet zwar nicht automatisch, dass jede geschäftliche Nutzung erlaubt war. Umgekehrt folgt daraus aber auch nicht automatisch, dass jede entsprechende Nutzung rechtswidrig war.
6. Ist fairSync überhaupt zur Vergabe der Rechte berechtigt?
Auch diese Frage sollte geprüft werden. In den bekannten Schreiben beruft sich fairSync beziehungsweise die Stington & Partner Legal GmbH auf eine entsprechende Beauftragung durch den jeweiligen Rechteinhaber. Es sollte jedoch nachvollziehbar sein, welche Rechte der jeweilige Rechteinhaber besitzt und in welchem Umfang fairSync zur Lizenzierung berechtigt ist.
Gerade bei Musik können verschiedene Rechte nebeneinander bestehen. So ist beispielsweise zwischen den Rechten an einer Komposition und den Rechten an einer konkreten Tonaufnahme zu unterscheiden.
Eine sorgfältige Prüfung der Rechtekette kann deshalb durchaus relevant sein.
7. Wie sollte ich auf das Lizenzangebot reagieren?
Von einer vorschnellen Zahlung würde ich abraten.
Ebenso wenig sollte das Schreiben einfach beiseitegelegt werden.
Vor einer eigenen Stellungnahme sollte zunächst geprüft werden, was fairSync konkret behauptet und welche Nutzung beanstandet wird. Insbesondere sollte man nicht ohne Not schriftlich bestätigen, dass man den Titel verwendet hat, dass die Nutzung gewerblich erfolgte oder dass keine Lizenz vorhanden war.
Solche Angaben können bei einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung eine Rolle spielen.
Sinnvoll ist es außerdem, den betreffenden Instagram-Beitrag und die bisherige Nutzung zu dokumentieren.
8. Sollte ich den Instagram-Beitrag löschen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Jedenfalls sollte der Beitrag vor einer Löschung zunächst vollständig dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere Screenshots des Reels, des verwendeten Musikstücks, des Veröffentlichungsdatums und – soweit noch ersichtlich – der Art und Weise, wie die Musik ausgewählt wurde.
Ob anschließend eine Löschung oder eine andere Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab.
9. Kann eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll sein?
Diese Frage ist besonders sorgfältig zu behandeln.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann grundsätzlich geeignet sein, eine bestehende Wiederholungsgefahr auszuräumen. In geeigneten Fällen kann deshalb geprüft werden, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll sein könnte, bevor es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung kommt.
Das ist allerdings keinesfalls eine Standardempfehlung für jeden Empfänger eines fairSync-Lizenzangebots.
Eine solche Erklärung bindet den Betroffenen grundsätzlich langfristig. Sie sollte deshalb weder vorschnell noch weitergehend als erforderlich abgegeben werden. Insbesondere sollte sie nicht mit einem unnötigen Anerkenntnis der geltend gemachten Zahlungsforderung verbunden werden.
Ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt daher unter anderem davon ab, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, ob Wiederholungsgefahr besteht und welche konkrete Nutzung der Gegenseite bekannt ist.
10. Was sollte ich jetzt konkret tun?
Wer ein fairSync-Lizenzangebot erhält, sollte vor allem drei Dinge beachten:
- Das Schreiben und die darin genannte Frist ernst nehmen.
- Nicht vorschnell die angebotene Lizenz bezahlen oder gegenüber fairSync Angaben zur angeblichen Rechtsverletzung machen.
- Prüfen lassen, ob die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich besteht und welche Reaktion im konkreten Fall sinnvoll ist.
Gerade das Zeitfenster zwischen einem fairSync-Lizenzangebot und einer möglichen späteren Abmahnung kann für die rechtliche Bewertung von Bedeutung sein. Wer erst nach einer Abmahnung reagiert, muss sich gegebenenfalls zusätzlich mit Unterlassungs-, Schadensersatz- und Abmahnkosten auseinandersetzen.
11. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Wenn Sie ein Lizenzangebot von fairSync bzw. der Stington & Partner Legal GmbH erhalten haben und unsicher sind, wie Sie darauf reagieren sollten, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.
Wir bieten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Für die weitere anwaltliche Bearbeitung arbeiten wir mit günstigen Pauschalpreisen, sodass die Kosten vorab transparent besprochen werden können.
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Häufige Fragen zum fairSync-Lizenzangebot 2026
1. Ist ein fairSync-Lizenzangebot eine Abmahnung?
Nein. Das zunächst versendete fairSync-Schreiben ist nach seiner derzeit bekannten Gestaltung ein Angebot zur nachträglichen Lizenzierung und keine klassische urheberrechtliche Abmahnung. Es kann allerdings eine spätere rechtliche Auseinandersetzung oder Abmahnung folgen.
2. Muss ich das von fairSync verlangte Geld bezahlen?
Nicht automatisch. Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt eine unberechtigte Nutzung vorlag, welche Rechte erforderlich waren und ob die verlangte Lizenzgebühr nachvollziehbar und angemessen ist.
3. Was passiert, wenn ich das Lizenzangebot nicht annehme?
In einigen aktuell bekannt gewordenen Fällen folgte auf ein nicht angenommenes fairSync-Angebot später eine Abmahnung durch Hild & Kollegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies in jedem Fall zwangsläufig geschieht. Eine Nichtannahme sollte deshalb nicht mit einem einfachen Ignorieren des Schreibens gleichgesetzt werden.
4. Sollte ich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben?
Das kann im Einzelfall eine Möglichkeit sein, ist aber keine pauschale Empfehlung. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann langfristige rechtliche Verpflichtungen begründen. Vor einer Abgabe sollte daher genau geprüft werden, ob sie erforderlich und sinnvoll ist und wie sie formuliert werden muss.
5. Sollte ich den Instagram-Beitrag löschen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Vor einer Löschung sollte der Beitrag jedenfalls vollständig dokumentiert werden. Erst anschließend sollte entschieden werden, ob und in welcher Form die weitere Nutzung beendet werden sollte.









