Aktuell im September 2026: Uns erreichen weiterhin Anfragen von Autohäusern, Fahrzeughändlern, Werkstätten und anderen Unternehmen, die eine Abmahnung wegen der Nutzung von Fahrzeugfotos erhalten haben. In den aktuellen Fällen geht es um Bildmaterial, an dem die izmoCars GmbH beziehungsweise verbundene Rechteinhaber (izmo Digital, Inc. dba izmocars) Nutzungsrechte geltend machen.
Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte insbesondere bei der geforderten Unterlassung und den geltend gemachten Zahlungsansprüchen genau hinschauen.
1. Was wird bei einer izmo-Abmahnung vorgeworfen?
Im Mittelpunkt steht regelmäßig die angeblich unberechtigte Nutzung von Fahrzeugfotos auf einer Internetseite, in einem Online-Shop, bei einem Fahrzeugangebot oder auf anderen digitalen Plattformen.
Die Abmahnung kann verschiedene Forderungen enthalten, insbesondere:
- Unterlassung der weiteren Bildnutzung,
- Entfernung der beanstandeten Fotos,
- Auskunft über Art und Umfang der Nutzung,
- Schadensersatz beziehungsweise Lizenzgebühren,
- Erstattung von Rechtsanwaltskosten.
Dabei ist zunächst zu klären, ob die behaupteten Rechte tatsächlich bestehen und ob die konkrete Verwendung des Fotos von einer Lizenz umfasst war.
2. Foto einfach aus dem Internet übernommen – und jetzt?
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ein Foto verwendet werden darf, wenn es frei im Internet auffindbar ist.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Auch Fahrzeugfotos können urheberrechtlich geschützt sein. Dass ein Bild über eine Suchmaschine, eine Herstellerseite oder eine andere Internetseite gefunden werden kann, bedeutet nicht, dass es ohne Erlaubnis kopiert und für eigene Verkaufsangebote verwendet werden darf.
Entscheidend ist daher die Herkunft des konkreten Fotos und die Frage, ob entsprechende Nutzungsrechte erworben wurden.
3. Besonders wichtig: Nicht vorschnell die Unterlassungserklärung unterschreiben
Eine izmo-Abmahnung sollte nicht allein deshalb unterschrieben oder bezahlt werden, weil eine kurze Frist gesetzt wurde.
Insbesondere eine beigefügte Unterlassungserklärung sollte vor einer Unterschrift rechtlich geprüft werden. Eine solche Erklärung kann weitreichende Folgen für zukünftige Bildnutzungen haben.
Auch die geforderte Schadensersatz- beziehungsweise Lizenzsumme sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Denn selbst wenn eine unberechtigte Nutzung vorgelegen haben sollte, bedeutet dies nicht automatisch, dass jeder geforderte Betrag in der verlangten Höhe geschuldet ist.
4. Was sollten Betroffene jetzt tun?
Nach Erhalt einer izmo-Abmahnung empfiehlt sich insbesondere:
a. Abmahnung vollständig sichern
Bewahren Sie das Schreiben einschließlich Anlagen und Fristsetzung auf.
b. Beanstandete Bilder dokumentieren
Sichern Sie Screenshots und Informationen dazu, wo und wie die Fotos verwendet wurden.
c. Herkunft der Bilder prüfen
Kontrollieren Sie, ob die Fotos von einem Hersteller, einer Agentur, einem Portal oder einer anderen Quelle stammen und ob hierfür Nutzungsrechte bestanden.
d. Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen
Lassen Sie insbesondere Unterlassungserklärung und Zahlungsforderung prüfen.
e. Frist beachten
Eine Abmahnung sollte nicht einfach ignoriert werden. Die gesetzte Frist sollte ernst genommen werden.
FAQ 2026 zur izmo-Abmahnung wegen Fahrzeugfotos
Ist ein Fahrzeugfoto automatisch urheberrechtlich geschützt?
Fahrzeugfotos können urheberrechtlich geschützt sein. Ob im konkreten Fall ein ausreichender Schutz besteht, hängt unter anderem von der konkreten Gestaltung und den Umständen der Aufnahme ab.
Darf ich Fotos von Herstellerseiten für mein Fahrzeugangebot verwenden?
Grundsätzlich sollte davon nicht ausgegangen werden. Die Veröffentlichung auf einer Hersteller- oder anderen Internetseite bedeutet nicht automatisch, dass Dritte die Fotos für eigene Verkaufsangebote verwenden dürfen.
Muss ich die geforderte Summe aus der izmo-Abmahnung bezahlen?
Nicht automatisch. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und ob die Höhe der geltend gemachten Lizenz- oder Schadensersatzforderung nachvollziehbar ist.
Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann langfristige rechtliche Verpflichtungen begründen.
Was tun, wenn die Abmahnung bereits vor mehreren Monaten eingegangen ist?
Auch dann sollte die Angelegenheit rechtlich geprüft werden. Insbesondere bei wiederholter Nutzung oder mehreren betroffenen Bildern können unterschiedliche Ansprüche und Verjährungsfragen relevant sein.
izmo-Abmahnung erhalten? Wir helfen bei der Prüfung
Sie haben eine Abmahnung wegen der Nutzung von Fahrzeugfotos erhalten und wissen nicht, ob die Forderungen von izmo berechtigt sind?
Die Kanzlei Dr. Newerla prüft für Sie insbesondere die behauptete Urheberrechtsverletzung, die Unterlassungsforderung und die Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche.
Wir vertreten Unternehmen und Gewerbetreibende bundesweit und unterstützen Sie bei der Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen.
Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung:
Kostenloses Erstgespräch:
0471 / 483 99 88 – 0
Fazit
Eine izmo-Abmahnung wegen Fahrzeugfotos sollte weder vorschnell bezahlt noch ignoriert werden. Entscheidend ist, ob die konkrete Bildnutzung tatsächlich ohne ausreichende Rechte erfolgte und welche Ansprüche daraus gegebenenfalls entstehen.
Insbesondere bei der Unterlassungserklärung und der geforderten Lizenz- beziehungsweise Schadensersatzsumme lohnt sich eine fachkundige Prüfung, bevor eine verbindliche Erklärung abgegeben oder eine Zahlung geleistet wird.









