Wer aktuell (Stand September 2026) Musik in einem Instagram-Reel verwendet, geht möglicherweise davon aus, dass die Nutzung erlaubt ist, wenn der betreffende Titel direkt über Instagram ausgewählt werden konnte. Bei geschäftlich genutzten Instagram-Accounts kann die Rechtslage jedoch komplizierter sein.
Aktuell werden Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte im Auftrag der Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Musik auf Instagram bekannt. Betroffen sind insbesondere gewerblich genutzte Social-Media-Accounts. In den bislang bekannt gewordenen Fällen geht es unter anderem um den Titel „BLAU (feat. Sido)“ von Amanda feat. Sido.
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte die Angelegenheit ernst nehmen, aber nicht vorschnell zahlen oder eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
1. Was wirft NIMROD den Betroffenen vor?
Nach den derzeit bekannten Schreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, geschützte Musikwerke ohne ausreichende Lizenz auf Instagram verwendet zu haben.
Besonders relevant ist dabei die Frage, ob die konkrete Musiknutzung durch die von Instagram bereitgestellte Musikbibliothek tatsächlich abgedeckt war.
Dass ein Musikstück bei Instagram verfügbar ist, bedeutet nämlich nicht automatisch, dass es für jede Form der Nutzung verwendet werden darf. Gerade bei geschäftlichen Accounts und werblichen Beiträgen können andere rechtliche Voraussetzungen gelten als bei einer rein privaten Nutzung.
Ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, lässt sich deshalb nicht allein anhand des verwendeten Songs oder des Instagram-Accounts beurteilen.
2. Welche Forderungen enthält eine NIMROD-Abmahnung?
Nach den derzeit bekannten Fällen wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Daneben können Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Welche Ansprüche im konkreten Fall tatsächlich bestehen, hängt jedoch von verschiedenen Umständen ab.
Von Bedeutung sind beispielsweise:
- welches Musikstück verwendet wurde,
- in welchem Instagram-Beitrag die Musik enthalten war,
- wann der Beitrag veröffentlicht wurde,
- ob der Account geschäftlich oder privat genutzt wurde,
- welchem Zweck der Beitrag diente,
- welche Lizenzbedingungen zum Zeitpunkt der Nutzung galten und
- ob die betroffene Person überhaupt persönlich für die Nutzung verantwortlich ist.
Auch die Höhe etwaiger Zahlungsforderungen sollte gesondert überprüft werden.
3. Instagram-Musikbibliothek: Ist die Nutzung damit automatisch erlaubt?
Nein. Gleichzeitig bedeutet die Nutzung eines Titels aus der Instagram-Musikbibliothek auch nicht automatisch, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Entscheidend ist vielmehr, welche Rechte Instagram für die konkrete Nutzung einräumt und ob diese Rechte die konkrete Veröffentlichung erfassen.
Bei einem privaten Nutzer kann die Situation deshalb anders zu beurteilen sein als bei einem Unternehmen, das Musik in einem werblichen Reel verwendet.
Allerdings sollte auch bei einem geschäftlichen Account nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass jede Verwendung eines Songs unzulässig war. Die konkreten Nutzungsbedingungen und der jeweilige Einzelfall müssen geprüft werden.
4. Muss ich die NIMROD-Abmahnung sofort bezahlen?
Eine sofortige Zahlung ist grundsätzlich nicht der erste Schritt.
Zunächst sollte geklärt werden, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen. Das gilt sowohl für einen möglichen Unterlassungsanspruch als auch für Auskunfts-, Schadensersatz- oder Kostenerstattungsforderungen.
Eine Abmahnung sollte allerdings keinesfalls einfach ignoriert werden. Insbesondere die gesetzte Frist sollte beachtet werden. Eine verspätete Reaktion kann zusätzliche rechtliche Probleme verursachen.
Ebenso sollte man gegenüber der abmahnenden Kanzlei nicht vorschnell eigene Angaben zum Sachverhalt machen oder ein Schuldanerkenntnis abgeben.
5. Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.
Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Zukunft eingegangen werden. Bei einem späteren Verstoß kann eine Vertragsstrafe entstehen.
Ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss und wie sie gegebenenfalls formuliert werden sollte, hängt davon ab, ob der geltend gemachte Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht.
Je nach Ergebnis der Prüfung können unterschiedliche Reaktionen sinnvoll sein. Dazu können beispielsweise die vollständige Zurückweisung der Forderungen, eine modifizierte Unterlassungserklärung oder Verhandlungen über einzelne Ansprüche gehören.
6. Was sollte ich nach Erhalt einer NIMROD-Abmahnung tun?
Betroffene sollten zunächst das vollständige Schreiben einschließlich sämtlicher Anlagen sichern.
Auch der betreffende Instagram-Beitrag sollte dokumentiert werden. Sinnvoll sind insbesondere Screenshots des Beitrags, des verwendeten Musikstücks und – soweit noch möglich – der Angaben zur ursprünglichen Auswahl der Musik.
Vor einer Löschung des Beitrags sollte deshalb zunächst eine ausreichende Dokumentation erfolgen.
Anschließend sollte geprüft werden, was NIMROD konkret beanstandet und worauf die geltend gemachten Ansprüche gestützt werden.
Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Musik über die Instagram-Bibliothek ausgewählt wurde und der Betroffene davon ausgegangen ist, die Nutzung sei dadurch abgedeckt.
7. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Wenn Sie eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte wegen Musiknutzung auf Instagram für die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH erhalten haben und unsicher sind, wie Sie darauf reagieren sollten, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.
Wir bieten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Für die weitere anwaltliche Bearbeitung arbeiten wir mit günstigen Pauschalpreisen, sodass die Kosten vorab transparent besprochen werden können.
Kanzlei Dr. Newerla
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz
E-Mail: info@drnewerla.de
Telefon: 0471 / 483 99 88-0
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit zum fairen Festpreis.
Häufige Fragen 2026 zur NIMROD-Abmahnung wegen Instagram-Musik
1. Warum mahnt NIMROD wegen Musik auf meinem Instagram-Account ab?
Nach den derzeit bekannten Fällen geht es um die angeblich unberechtigte Nutzung geschützter Musikwerke auf Instagram. Die Abmahnungen werden von NIMROD Rechtsanwälte im Auftrag der Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH ausgesprochen. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, muss anhand der konkreten Nutzung geprüft werden.
2. Darf ich Musik aus der Instagram-Musikbibliothek für mein Unternehmen verwenden?
Das lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Die Verfügbarkeit eines Songs in der Musikbibliothek bedeutet nicht automatisch eine uneingeschränkte Lizenz für geschäftliche oder werbliche Nutzungen. Entscheidend sind die konkreten Lizenzbedingungen und die Art der Veröffentlichung.
3. Muss ich die von NIMROD geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein, eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht und welche Form einer Erklärung gegebenenfalls erforderlich ist.
4. Muss ich trotz einer Abmahnung sofort zahlen?
Nein. Eine Zahlungsforderung sollte zunächst rechtlich geprüft werden. Gleichzeitig darf die Abmahnung nicht ignoriert werden, weil insbesondere die gesetzte Frist beachtet werden muss.
5. Was kann ich gegen eine NIMROD-Abmahnung wegen Instagram-Musik unternehmen?
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Möglich sind je nach Sachlage beispielsweise eine vollständige Zurückweisung der Forderungen, eine angepasste Unterlassungserklärung oder Verhandlungen über einzelne Ansprüche. Entscheidend ist zunächst eine Prüfung des konkreten Schreibens und der beanstandeten Musiknutzung.
Ich habe bewusst keine Beträge oder konkrete Forderungshöhen erfunden, weil der Ausgangsartikel dazu keine konkreten Zahlen nennt. Die bekannte Forderungslage – Unterlassung, Auskunft und Kostenerstattung – ist dagegen aufgenommen.









