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September 2026: Sunny-Bossa-Abmahnung von Lohmeier.Partners erhalten – was Betroffene jetzt wissen sollten

Seit einiger Zeit werden Abmahnungen wegen der Verwendung des Musikstücks „Sunny Bossa“ in sozialen Medien versendet. Betroffen sind insbesondere Veröffentlichungen auf Instagram, etwa in Reels.

Besonders ärgerlich ist für viele Betroffene, dass der Titel direkt über die Musikbibliothek von Instagram ausgewählt werden konnte. Dennoch bedeutet die Verfügbarkeit eines Songs auf der Plattform nicht automatisch, dass dieser für jede Art der Nutzung – insbesondere für geschäftliche oder werbliche Zwecke – ohne weitere Lizenz verwendet werden darf.

Wer eine entsprechende Abmahnung von Lohmeier.Partners erhalten hat, sollte deshalb nicht vorschnell zahlen oder eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben. Entscheidend ist vielmehr, was konkret genutzt wurde, in welchem Zusammenhang die Nutzung erfolgte und welche Rechte tatsächlich bestanden.

 

1. Abmahnung wegen „Sunny Bossa“ – worum geht es?

Gegenstand der aktuellen Schreiben ist das Musikstück „Sunny Bossa“ von Jonny Wolf und Erwin Do. Die Rechteinhaber lassen entsprechende Nutzungen nach den derzeit bekannten Fällen anwaltlich verfolgen.

In den Schreiben wird insbesondere die Verwendung des Musikstücks in Social-Media-Beiträgen, etwa Instagram Reels, beanstandet. Als rechtliche Grundlage kommen unter anderem Ansprüche wegen der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung des geschützten Materials in Betracht.

Nach derzeit veröffentlichten Berichten werden die Schreiben von der Kanzlei Lohmeier.Partners versendet.

Ob die geltend gemachten Ansprüche im konkreten Fall tatsächlich bestehen und in welcher Höhe eine Zahlung verlangt werden kann, muss allerdings jeweils anhand der konkreten Nutzung und der zugrunde gelegten Rechte geprüft werden.

 

2. Warum kann eine Abmahnung erfolgen, obwohl „Sunny Bossa“ bei Instagram verfügbar war?

Das ist eine der häufigsten Fragen von Betroffenen.

Instagram stellt seinen Nutzern eine umfangreiche Musikbibliothek zur Verfügung. Daraus folgt jedoch nicht ohne Weiteres, dass sämtliche Musikstücke für jede denkbare Nutzung freigegeben sind.

Insbesondere kann zwischen einer privaten Nutzung und einer geschäftlichen bzw. werblichen Nutzung unterschieden werden. Wer beispielsweise ein Unternehmen, eine Dienstleistung oder ein Produkt über Instagram bewirbt, kann sich deshalb nicht allein darauf berufen, dass der betreffende Song innerhalb der Plattform ausgewählt werden konnte.

Andererseits bedeutet die bloße Verwendung eines Titels aus der Instagram-Musikbibliothek auch nicht automatisch, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Entscheidend sind die konkreten Nutzungsbedingungen, die Art des Accounts, der konkrete Beitrag und die tatsächlichen Rechte an dem verwendeten Musikstück.

 

3. Wie hoch sind die Forderungen bei einer Sunny-Bossa-Abmahnung?

Die aktuell bekannt gewordenen Fälle zeigen, dass es um teilweise erhebliche Beträge gehen kann. Berichtet wird von hohen vierstelligen bis hin zu fünfstelligen Gesamtforderungen.

Allein die Höhe einer Forderung bedeutet allerdings noch nicht, dass dieser Betrag tatsächlich geschuldet ist.

Bei der Berechnung eines möglichen Schadensersatzes spielt insbesondere die Frage eine Rolle, welche angemessene Lizenzgebühr für die konkrete Nutzung vereinbart worden wäre. Dabei können unter anderem die Dauer der Nutzung, die Reichweite des Beitrags, die Art der Veröffentlichung und der kommerzielle Zweck eine Rolle spielen.

Auch die geltend gemachten Anwaltskosten und weitere Positionen sollten nicht ungeprüft übernommen werden.

 

4. Muss ich zahlen, nur weil ich „Sunny Bossa“ direkt bei Instagram ausgewählt habe?

Nein, jedenfalls nicht automatisch.

Die Tatsache, dass ein Musikstück in der Instagram-Musikbibliothek verfügbar war, ist für die rechtliche Bewertung durchaus relevant. Sie beantwortet aber nicht sämtliche Fragen.

Ebenso wenig lässt sich allein aus der Abmahnung ableiten, dass die dort verlangte Summe in voller Höhe berechtigt ist.

Vielmehr sollte zunächst geprüft werden:

  • Welcher konkrete Beitrag wird beanstandet?
  • Wann wurde der Beitrag veröffentlicht?
  • In welchem Zusammenhang wurde „Sunny Bossa“ verwendet?
  • Handelte es sich um eine private oder geschäftliche Nutzung?
  • Welche Nutzungsbedingungen galten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung?
  • Wer ist tatsächlich Inhaber der geltend gemachten Rechte?
  • Wie wurde die geforderte Lizenzgebühr berechnet?

Erst danach lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang überhaupt eine Zahlungspflicht besteht.

 

5. Was sollte ich tun, wenn ich eine Sunny-Bossa-Abmahnung erhalten habe?

Zunächst sollte das Schreiben vollständig gesichert werden. Dazu gehören insbesondere die Abmahnung selbst, Anlagen, Fristen und sämtliche Angaben zum beanstandeten Instagram-Beitrag.

Auch der betreffende Beitrag sollte dokumentiert werden. Screenshots können später wichtig sein, insbesondere wenn der Beitrag zwischenzeitlich gelöscht oder verändert wird.

Von einer vorschnellen Zahlung oder der ungeprüften Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung würde ich dagegen abraten.

Die in einer Abmahnung gesetzte Frist sollte gleichzeitig ernst genommen werden. Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, kann zusätzliche rechtliche Risiken verursachen.

Sinnvoll ist daher eine kurzfristige Prüfung der konkreten Forderung.

 

6. Ist die Abmahnung von Lohmeier.Partners automatisch berechtigt?

 

Auch wenn eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass sämtliche darin enthaltenen Forderungen berechtigt sind.

Zu prüfen sind insbesondere die Rechtekette, die konkrete Nutzung des Musikstücks, der Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie die Frage, ob und in welchem Umfang die Nutzung von einer bestehenden Lizenz erfasst war.

Daneben sollte die Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche gesondert betrachtet werden.

Gerade bei Musiknutzungen über Social-Media-Plattformen ist die rechtliche Situation teilweise komplex. Die Tatsache, dass ein Titel über die Plattform angeboten wird, kann für die Beurteilung des Einzelfalls ebenso relevant sein wie die konkrete Art der Nutzung.

 

7. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Wenn Sie eine Abmahnung von Lohmeier.Partners wegen „Sunny Bossa“ erhalten haben und unsicher sind, wie Sie damit umgehen sollten, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Wir bieten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Für die weitere anwaltliche Bearbeitung arbeiten wir mit günstigen Pauschalpreisen, sodass die Kosten vorab transparent besprochen werden können.

Kanzlei Dr. Newerla
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz


E-Mail: info@drnewerla.de


Telefon: 0471 / 483 99 88-0

 

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

 

Häufig gestellte Fragen zur Sunny-Bossa-Abmahnung 2026

 

1. Warum bekomme ich eine Abmahnung, obwohl „Sunny Bossa“ bei Instagram verfügbar war?

Die Verfügbarkeit eines Musikstücks in der Instagram-Musikbibliothek bedeutet nicht automatisch, dass der Titel für jede Form der Nutzung freigegeben ist. Insbesondere bei geschäftlichen oder werblichen Veröffentlichungen können zusätzliche Rechte erforderlich sein. Ob die konkrete Nutzung tatsächlich unzulässig war, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

 

2. Wie hoch ist die Forderung bei einer Sunny-Bossa-Abmahnung?

Die aktuell bekannt gewordenen Forderungen können erheblich sein und teilweise mehrere tausend Euro betragen. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Fall und der zugrunde gelegten Berechnung ab. Eine geforderte Summe sollte daher nicht allein aufgrund ihrer Darstellung in der Abmahnung als geschuldet angesehen werden.

 

3. Muss ich die Forderung von Lohmeier.Partners sofort bezahlen?

Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, insbesondere wegen der gesetzten Frist. Eine sofortige Zahlung ist jedoch nicht zwangsläufig der richtige erste Schritt. Zunächst sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen.

 

4. Sollte ich das Instagram-Reel mit „Sunny Bossa“ löschen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vor einer Löschung sollte der betreffende Beitrag jedenfalls vollständig dokumentiert werden. Welche weitere Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von der konkreten Abmahnung und der Nutzung ab.

 

5. Muss ich die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann eine langfristige rechtliche Verpflichtung eingegangen werden. Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls formuliert werden sollte, hängt vom konkreten Fall ab.

 

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