SKG Bank verzichtet auf Rückforderung eines Darlehens nach Identitätsbetrug!
Die Klägerin unterhielt beim Beklagten ein Girokonto. Als sie Opfer eines Identitätsbetrugs wurde, schlossen die Betrüger in Ihren Namen ein Darlehen i.H.v. 25.000,00 (nebst Zinsen) ab. Unsere Mandantin hatte - im Gegenteil zum Täter - zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Darlehensvaluta.
Die Darlehensvaluta wurde Ihrerseits einem bereits existenten DKB- Konto gutgeschrieben und vom Täter auf ein Konto bei der Norisbank unserer Mandantin ebenfalls unbekannt vollständig überwiesen.
Durch unser rechtliches Vorgehen hat die SKG Bank auf die vollständige Rückforderung des Darlehens in Höhe von 25.000,00 einschließlich der geltend gemachten Zinsen verzichtet.
Sachverhalt:
Die Mandantin stellte am 28.05.2026 in ihrem DKB-Online-Banking erstmals ein ihr unbekanntes Konto mit der Bezeichnung „SKG PrivatKredit“ und einem Darlehensbetrag von 20.000,00 fest. Da sie zu keinem Zeitpunkt einen Kredit beantragt oder abgeschlossen hatte, meldete sie den Vorfall am Folgetag der DKB. Diese sperrte den Online-Banking-Zugang und verwies sie an die Polizei.Daraufhin erstattete unsere Mandantin am 29.05.2026 Strafanzeige.
Im Rahmen weiterer Nachforschungen stellte sich heraus, dass über den Kreditvermittler smava ein Darlehensvertrag bei der SKG Bank auf ihren Namen abgeschlossen worden war. Die Mandantin bestritt den Vertrag umgehend schriftlich gegenüber der SKG Bank und der DKB, zeigte den Identitätsdiebstahl an und verlangte die Stornierung des Kreditvertrages sowie den Verzicht auf sämtliche Forderungen. Nach Wiederherstellung ihres DKB-Zugangs stellte die Mandantin fest, dass der Kreditvertrag inzwischen vollständig in ihrem Online-Banking hinterlegt war.
Unsere Aufforderungen:
Wir haben für unsere Mandantin gegenüber der SKG Bank geltend gemacht, dass kein wirksamer Darlehensvertrag zustande gekommen sei, da sie weder einen Kredit beantragt noch eine entsprechende Willenserklärung abgegeben habe. Vorsorglich beantragten wir zudem Anfechtung und haben einen etwaigen Widerruf erklärt. Ferner wurde unserer Seite dargelegt, dass die Mandantin Opfer eines Identitätsdiebstahls sei und den Darlehensbetrag nie erhalten habe.
Wir forderten die SKG Bank auf, auf sämtliche Forderungen gegen die Mandantin zu verzichten, den ausgezahlten Betrag zurückzufordern sowie etwaige SCHUFA-Einträge zu löschen.
Ergebnis:
Durch unser rechtliches Vorgehen hat die SKG Bank auf die vollständige Rückforderung des Darlehens i.H.v. 25.000,00 einschließlich der geltend gemachten Zinsen verzichtet. Damit musste die Mandantin weder den Darlehensbetrag noch die Zinsen zurückzahlen.
Für unsere Mandantin ein voller Erfolg!









