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Social Media für Unternehmen: Warum schon ein kurzes Video rechtlich kompliziert werden kann

Instagram, TikTok und andere Social-Media-Plattformen sind für Unternehmen längst ein wichtiger Bestandteil des Marketings. Fotos und Videos sind innerhalb weniger Minuten erstellt und veröffentlicht. Rechtlich kann allerdings schon ein kurzer Beitrag deutlich komplexer sein, als es auf den ersten Blick erscheint.

Darüber habe ich aktuell auch mit der Fachzeitschrift Lebensmittel Praxis gesprochen.

Ein Beitrag kann mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig betreffen

Bei rechtlichen Problemen auf Social Media denken viele Unternehmen zunächst an die Verwendung von Musik. Tatsächlich ist das aber nur ein Teil des Problems. Bereits ein einzelnes Video kann beispielsweise Fragen aus dem Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht aufwerfen. Gerade weil Beiträge häufig spontan entstehen, werden diese unterschiedlichen rechtlichen Ebenen in der Praxis leicht übersehen.

Eigene Aufnahme bedeutet nicht automatisch: alle Rechte vorhanden

Ein besonders häufiger Irrtum besteht darin, dass Unternehmen davon ausgehen, mit einer selbst erstellten Aufnahme automatisch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Das muss nicht der Fall sein.

Auf einem Foto oder in einem Video können beispielsweise andere urheberrechtlich geschützte Inhalte zu erkennen sein. Auch abgebildete Personen können eigene Rechte geltend machen.

Ähnlich problematisch kann es sein, Fotos oder Videos von Kunden oder anderen Nutzern einfach auf dem eigenen Unternehmensprofil erneut zu veröffentlichen. Auch hier sollte vorher geklärt werden, ob die erforderlichen Rechte vorliegen.

Darf ich Markenprodukte in Social Media zeigen?

Für Händler gehört es naturgemäß dazu, die von ihnen angebotenen Produkte zu präsentieren. Allein die Darstellung eines Markenprodukts führt deshalb nicht dazu, dass jedes entsprechende Foto automatisch besonders als Werbung gekennzeichnet werden müsste.

Anders kann die Situation aussehen, wenn ein Hersteller für die Hervorhebung bezahlt, kostenlose Ware zur Verfügung stellt oder andere Vorteile gewährt. Dann muss für Nutzer erkennbar sein, dass eine geschäftliche Zusammenarbeit hinter dem Beitrag steht.

Problematisch können außerdem Gestaltungen sein, die fälschlicherweise den Eindruck vermitteln, zwischen dem Unternehmen und dem Markeninhaber bestehe eine besondere Kooperation oder Unterstützung.

Fake-Accounts werden für Unternehmen zunehmend zum Problem

Unternehmen müssen auf Social Media mittlerweile nicht nur darauf achten, fremde Rechte nicht zu verletzen. Sie müssen auch die eigene Identität schützen.

In unserer anwaltlichen Praxis beschäftigen uns immer wieder Fälle, in denen Betrüger Unternehmensnamen, Marken, Logos oder vorhandene Inhalte übernehmen und damit täuschend echt wirkende Social-Media-Profile erstellen.

Solche Fake-Accounts können nicht nur Marken- und Namensrechte verletzen. Sie können außerdem erhebliche Reputationsschäden verursachen und Kunden täuschen.

Unternehmen sollten deshalb ihre eigenen Marken und Social-Media-Präsenzen im Blick behalten und bei gefälschten Profilen möglichst schnell reagieren.

Fazit

Social-Media-Marketing wirkt unkompliziert: Smartphone herausnehmen, Video aufnehmen, posten.

Aus rechtlicher Sicht können in einem einzigen Beitrag allerdings zahlreiche unterschiedliche Rechte zusammentreffen. Unternehmen sollten daher insbesondere bei Musik, fremden Inhalten, erkennbaren Personen, Markenprodukten, Kooperationen und der Übernahme von User Generated Content genauer hinsehen.

Das Interview „Ein 20-Sekunden-Video kann rechtlich kompliziert werden – worauf Händler achten müssen“ ist hier abrufbar: https://lebensmittelpraxis.de/zentrale-management/49698-interview-mit-medienrechtsexperte-ein-20-sekunden-video-kann-rechtlich-kompliziert-werden-worauf-haendler-achten-muessen.html

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