Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Sozialgericht Hannover: Keine Anerkennung als Arbeitsunfall bei Verkehrskontrolle

Das Sozialgericht Hannover entschied, dass die Verletzung eines LKW-Fahrers bei einer Verkehrskontrolle kein Arbeitsunfall war (Az.: S 58 U 232/20).

Verkehrskontrolle eskaliert: LKW-Fahrer verletzt sich bei Schlüsselverweigerung

Am 06. April 2019 wurde ein LKW-Fahrer während einer Verkehrskontrolle angehalten, bei der festgestellt wurde, dass sein Führerschein seit Mai 2018 zur Beschlagnahme ausgeschrieben war.

Der Fahrer, der im Auftrag eines Logistikunternehmens unterwegs war, folgte zunächst den Anweisungen der Polizei und stellte das Fahrzeug ab. Die Situation eskalierte, als er sich weigerte, die Fahrzeugschlüssel herauszugeben. Während dieser Auseinandersetzung zog sich der Fahrer eine Ellenbogendistorsion mit Sehnenabriss zu, die eine medizinische Versorgung erforderte.

Verletzung bei Schlüsselverweigerung kein Arbeitsunfall

Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle zwar auf einem versicherten Betriebsweg unterwegs war, jedoch bei der Weigerung zur Herausgabe der Fahrzeugschlüssel nicht mehr einer versicherten Tätigkeit nachging.

Die Verletzung stand in keinem sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, da die Weigerung, den Schlüssel zu übergeben, als privat und eigenwirtschaftlich eingestuft wurde.

Es wurde betont, dass nicht alle während der Arbeitszeit zurückgelegten Wege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Wesentlich sei der direkte Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallgeschehen. Die polizeiliche Maßnahme diente dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers, indem sie die illegale Weiterfahrt verhinderte.

Tipp: Aufgrund dieser Entscheidung sollten Berufskraftfahrer sicherstellen, dass ihre Handlungen während der Arbeitszeit stets im direkten Zusammenhang mit ihren beruflichen Aufgaben stehen. Im Falle einer Verkehrskontrolle ist es ratsam, den Anweisungen der Polizei vollständig zu folgen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Es sollte stets darauf geachtet werden, dass keine privaten Handlungen während der Arbeitszeit unternommen werden, die den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beeinträchtigen könnten.

Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Ehrenamt im Museum: Kein sozialversicherungspflichtiger Zuverdienst bei 5-Euro-Aufwandsentschädigung
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)22.04.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Ehrenamt im Museum: Kein sozialversicherungspflichtiger Zuverdienst bei 5-Euro-Aufwandsentschädigung

Wer sich ehrenamtlich in einem gemeinnützig geführten Museum engagiert und dafür 5 Euro pro Stunde erhält, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschied am 23. Januar 2025, dass es sich bei der Zahlung nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung für eine ideelle Tätigkeit. Klare Linie zur Sozialversicherung bei Ehrenamt Die Entscheidung des LSG Hessen ( Az.: L 1 BA 64/23 ) bringt insbesondere für gemeinnützige Organisa tionen und ehrenamtlich Engagierte mehr Rechtssicherheit. Im konkreten Fall hatte ein Verein für seine Museumshelferinnen und -helfer pauschal 5 Euro pro Stunde gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung prüfte die Zahlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung und forderte rund...

weiter lesen weiter lesen

LSG NRW: Sozialhilfeträger muss Grabstein nicht zahlen, wenn Bestattungswunsch missachtet wird
28.02.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG NRW: Sozialhilfeträger muss Grabstein nicht zahlen, wenn Bestattungswunsch missachtet wird

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 20 SO 20/24 ) entschied am 18.11.2024, dass der Sozialhilfeträger keine Kosten für einen Grabstein übernehmen muss, wenn der Wunsch der Verstorbenen nach einer Bestattung in einem Rasengrab nicht beachtet wurde. Streit um Bestattungskosten und Grabgestaltung Die Klägerin, die Bürgergeld bezieht, ließ ihre verstorbene Mutter in einem Reihengrab bestatten, obwohl die Mutter zu Lebzeiten ausdrücklich eine Beisetzung in einem Wiesengrab gewünscht hatte. Nach der Beerdigung beantragte sie beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten in Höhe von rund 3.600 Euro. In einem vorangegangenen Verfahren hatte sich die beklagte Stadt Wuppertal bereit erklärt, unter Anrechnung des Vermögens der Verstorbenen, rund 300 Euro zu übernehmen. Zehn Monate...

weiter lesen weiter lesen
LSG: Ohne Arbeitsbeginn kein Anspruch auf Sozialversicherung
14.02.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG: Ohne Arbeitsbeginn kein Anspruch auf Sozialversicherung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 61/24 ) entschied, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht allein durch die Vertragsunterzeichnung entsteht. Die Klage eines Mannes auf Sozialversicherungsanmeldung wurde abgewiesen. Kein Anspruch auf Sozialversicherung ohne Arbeitsbeginn Ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Cuxhaven hatte Anfang Oktober 2023 einen Arbeitsvertrag als Lagerist mit einem Reinigungsunternehmen unterzeichnet. Sein Monatsgehalt sollte 3.000 Euro brutto betragen. Bevor er die Tätigkeit aufnehmen konnte, meldete er sich jedoch krank. Zwei Wochen nach dem geplanten Arbeitsbeginn kündigte ihn der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit. Da sein Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits Ende Oktober 2023 ausgelaufen war, beantragte der Mann...

weiter lesen weiter lesen

LSG: Rechtsreferendare unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)27.12.2024Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG: Rechtsreferendare unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg : Rechtsreferendare sind bei Unfällen auf dem Rückweg von Lehrveranstaltungen gesetzlich unfallversichert. (Urteil vom 04.12.2024, Az. L 3 U 4/23 ) Sturz nach Verwaltungsrechtslehrgang – Kläger forderte Versicherungsschutz Ein 28-jähriger Rechtsreferendar verletzte sich im Dezember 2017 auf dem Rückweg von einem Verwaltungsrechtslehrgang. In der U-Bahn geriet er durch ein plötzliches Rucken ins Straucheln und verrenkte sich den kleinen Finger der rechten Hand. Nach medizinischen Komplikationen musste der Finger versteift werden, was zu dauerhafter Bewegungseinschränkung führte. Der Kläger, der von Mai 2017 bis Mai 2019 im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin stand, beantragte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Berlin lehnte...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?