Verkehrsrecht

Spielstraße: Welche Regeln gelten im verkehrsberuhigten Bereich?

Zuletzt bearbeitet am: 20.01.2024

Was es mit einer Spielstraße beziehungsweise einem verkehrsberuhigten Bereich auf sich hat und was für Vorschriften für alle Verkehrsteilnehmer gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Der Begriff der „Spielstraße“ wird vom Gesetzgeber nicht verwendet. Eigentlich fällt darunter eine Straße, die für alle Fahrzeuge gesperrt wird. Darunter fallen etwa Autos, Motorräder, Fahrräder und auch E-Scooter. In diesem Fall wird das Schild Verbot für Fahrzeuge aller Art aufgestellt. Darunter befindet sich dann das weiße Zusatzschild Zeichen 1010 – 10, auf dem ein Kind mit einem Ball abgebildet ist. Dieses Zusatzeichen zu § 39 Abs. 3 StVO findet sich in Teil 7 des Verkehrszeichenkataloges (VzKat). Hierbei handelt es sich um eine Anlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Allerdings gibt es eine derartige Spielstraße in der Praxis so gut wie kaum.

Darüber hinaus wird der Begriff der Spielstraße für Straßen verwendet, an denen sich ein verkehrsberuhigter Bereich befindet. Dieser ist zu Beginn mit dem Verkehrsschild 325.1 und am Ende mit dem Verkehrszeichen 325.2 versehen, das sich in Abschnitt 4 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO als Rechtsgrundlage befindet. Diese Schilder auf blauem Untergrund sind vielen geläufig.

 

Was im verkehrsberuhigten Bereich zu beachten ist

In einem verkehrsberuhigten Bereich - volkstümlich Spielstraße genannt - gilt Folgendes:

 

  • Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  • Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  • Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

 

Das bedeutet zunächst einmal, dass Führer von Fahrzeugen besonders vorsichtig fahren müssen. Dies gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern z.B. auch für Fahrräder. Sie müssen notfalls warten. Andererseits dürfen Fußgänger sich nicht einfach einem Fahrzeug in den Weg stellen und es dadurch unnötig behindern.

 

Was bedeutet Schritttempo?

Die Frage ist allerdings, was genau unter Schritttempo zu verstehen ist. Hierzu gibt es keine konkrete Geschwindigkeitsvorgabe durch den Gesetzgeber, so dass die einschlägige Rechtsprechung maßgeblich ist. Diese ist allerdings unterschiedlich.

Das Amtsgericht Leipzig war hier großzügig und ging bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h noch von Schrittgeschwindigkeit aus. In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der mit einer Geschwindigkeit von etwa 35 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich gefahren war (AG Leipzig, Urteil vom 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04. Das Gericht verwies etwa darauf, dass der Tacho keine niedrigere Geschwindigkeit anzeigen würde. Darüber hinaus würden Radfahrer bei einem niedrigeren Tempo als 15 km/h zu schwanken anfangen.

Weitaus strenger ist demgegenüber das Oberlandesgericht Karlsruhe. Es hat in einem Beschluss vom 08.01.2018 2 Rb 9 Ss 794/17 ausgeführt, dass bei Schrittgeschwindigkeit maximal 7 km/h gefahren werden darf und dabei auf die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Köln (OLG Köln, Beschluss vom 22.01.1985 - 1 Ss 782/84, des Oberlandesgerichtes Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ss (Owi) 86 B/05 sowie des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2004 - 1 Ss 159/03) berufen.

Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Naumburg davon ausgegangen, dass eine Geschwindigkeit von maximal 10 km/h noch Schrittgeschwindigkeit darstellt. Die Richter begründeten dies mit Beschluss vom 21.03.2017 - 2 Ws 45/17 damit, dass bei höchstens dieser Geschwindigkeit noch von Schreiten im Sinne von Gehen die Rede sein könne. Wer sich schneller fortbewege, der laufe bereits. Wer mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h als Radfahrer Probleme habe, sei volltrunken und müsse sein Rad schieben. Ansonsten mache er sich gem. § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Das Oberlandesgericht Hamm stellte fest, dass gerade aufgrund der derzeitigen Unsicherheit in der Rechtsprechung allenfalls bei einem schnelleren Tempo als 10 km/h von einem Verstoß gegen die Schrittgeschwindigkeit ausgegangen werden darf (OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2019 - III-1 RBs 220/19, 1 RBs 220/19).

 

Zu hohes Tempo im verkehrsberuhigten Bereich hat schnell Folgen

Wer im verkehrsberuhigten Bereich zu schnell fährt, der muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Er muss unter Umständen auch mit Punkten in Flensburg sowie mit einem Fahrverbot rechnen. So weit ein zu hohes Tempo dazu führt, dass eine andere Person verletzt oder getötet wird, drohen auch strafrechtliche Folgen. In Betracht kommt etwa eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB oder fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB.

 

Fazit:

Autofahrer und auch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer sollten mit ihrem Fahrzeug daher in einem verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich Spielstraße genannt, lieber nicht zu schnell fahren. Allenfalls eine Geschwindigkeit von 10 km/h ist ratsam. Besser sollte man mit lediglich 7 km/h fahren. Dann ist man auf der sicheren Seite. Vor allem wenn Kinder in der Nähe sind, sollte besonders vorsichtig gefahren werden. Denn gerade sie sollen durch die Einrichtung von Spielstraßen beziehungsweise verkehrsberuhigten Bereichen geschützt werden. Hier gelten besonders strenge Sorgfaltspflichten.

 

Autor: Harald Büring, Ass. jur. (Fachanwalt.de-Redaktion)

Foto: ©  fefufoto - Fotolia.com

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