Wer als Mitglied eines Stadtrats gegen eine aus seiner Sicht verletzte Mitwirkungsposition vor Gericht zieht, schaut oft erst später auf die Kostenfrage. Gerade dann wird der Streitwert wichtig, weil er die Gerichtsgebühren beeinflusst. Viele könnten annehmen, dass ein neuer Streitwertkatalog automatisch auch ältere Verfahren verteuert. In einem saarländischen Kommunalverfassungsstreit stellte das Gericht nun klar: Entscheidend ist hier der Zeitpunkt der Klageerhebung.
Betroffen sind vor allem kommunale Mandatsträger, Gemeinden und Verfahrensbeteiligte in kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Der Fall zeigt, dass spätere Änderungen von Streitwertempfehlungen nicht ohne Weiteres auf bereits anhängige Verfahren durchschlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wurde von 15.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt.
- Maßgeblich war der Streitwertkatalog 2013, weil die Klage bereits im Februar 2022 erhoben wurde.
- Die spätere Fassung des Streitwertkatalogs 2025 mit einem höheren Wert von 15.000 Euro war für diesen Fall nicht ausschlaggebend.
- Eine weitere Reduzierung auf 3.000 Euro oder höchstens 5.000 Euro lehnte das Gericht ab.
- Das Beschwerdeverfahren war gebührenfrei, Kosten wurden nicht erstattet.
Hintergrund: Streit um Rechte eines Stadtratsmitglieds
Ausgangspunkt war ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes. Der Kläger, ein Mitglied des Stadtrats einer Kreisstadt, machte geltend, seine organschaftlichen Rechte seien verletzt worden. Dabei ging es um die Vorbereitung, Beratung und Beschlussfassung des Stadtrats über den Verkauf einer kommunalen Einrichtung oder Beteiligung, die im Text nicht näher bezeichnet ist.
Solche Verfahren werden als Kommunalverfassungsstreit bezeichnet. Gemeint sind Streitigkeiten innerhalb der kommunalen Ordnung, etwa zwischen Ratsmitgliedern, Gremien oder kommunalen Organen über Rechte und Zuständigkeiten. Für die praktische Kostenfrage ist dabei der Streitwert besonders wichtig.
Das Verwaltungsgericht hatte den Streitwert im Urteil vom 13. November 2025, Aktenzeichen 3 K 1433/22, auf 15.000 Euro festgesetzt. Dagegen wandte sich der Kläger mit einer Streitwertbeschwerde. Er wollte eine Reduzierung auf 3.000 Euro, hilfsweise auf 5.000 Euro erreichen.
Was das Gericht entschieden hat und warum das wichtig ist
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gab der Beschwerde teilweise statt. Mit Entscheidung vom 15. Mai 2026, Aktenzeichen 1 E 210/25, setzte es den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.000 Euro fest.
Die Kernaussage lautet: Für diesen Kommunalverfassungsstreit war nicht die im Juli 2025 bekanntgegebene Fassung des Streitwertkatalogs maßgeblich, sondern die im Zeitpunkt der Klageerhebung geltende Fassung aus dem Jahr 2013. Weil die Klage im Februar 2022 erhoben wurde, blieb es bei dem damals empfohlenen Wert von 10.000 Euro.
Praktisch ist das wichtig, weil der Streitwert nicht nur eine abstrakte Zahl ist. Er wirkt sich auf die Gerichtskosten aus. Wer eine kommunalverfassungsrechtliche Klage führt oder gegen eine Streitwertfestsetzung vorgeht, muss daher genau prüfen, welcher Zeitpunkt für die Bewertung zählt.
Warum das Gericht so entschieden hat
Das Gericht stellte für die Bestimmung des Streitwerts auf § 52 Abs. 1 GKG und Ziffer 22.7 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ab. § 52 Abs. 1 GKG regelt, dass der Streitwert nach der Bedeutung der Sache zu bestimmen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit enthält Empfehlungen für typische verwaltungsgerichtliche Verfahren. Für Kommunalverfassungsstreitigkeiten sah die Fassung vom 18. Juli 2013 einen Wert von 10.000 Euro vor. Die spätere Fassung aus dem Jahr 2025 erhöhte diesen Wert auf 15.000 Euro.
Entscheidend war nach der Begründung des Gerichts aber § 40 GKG. Danach kam es fallbezogen auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Da die Klage im Februar 2022 erhoben wurde, war die spätere Erhöhung im Streitwertkatalog 2025 nicht maßgeblich.
Gleichzeitig sah das Gericht keinen Anlass, den Streitwert noch weiter auf 3.000 Euro oder höchstens 5.000 Euro herabzusetzen. Der für Kommunalverfassungsstreitigkeiten empfohlene Wert von 10.000 Euro blieb daher bestehen.
Was die Entscheidung praktisch bedeutet
Für Stadtratsmitglieder, Gemeinderäte und kommunale Gremien bedeutet die Entscheidung: Bei einem Streit über Mitwirkungsrechte im Rat kann die Kostenfrage auch davon abhängen, wann die Klage erhoben wurde. Eine spätere Änderung von Streitwertempfehlungen führt nicht automatisch dazu, dass der höhere neue Wert auf ältere Verfahren angewendet wird.
Umgekehrt zeigt die Entscheidung auch die Grenze einer Streitwertbeschwerde. Wer eine sehr niedrige Festsetzung erreichen will, muss mehr darlegen können als den Wunsch nach geringeren Kosten. Das Gericht hielt im konkreten Kommunalverfassungsstreit einen Wert von 10.000 Euro für angemessen.
Für Gemeinden und Ratsmitglieder ist die Entscheidung damit vor allem eine Orientierung für Kostenrisiken in kommunalverfassungsrechtlichen Verfahren. Sie betrifft nicht die inhaltliche Frage, ob die organschaftlichen Rechte tatsächlich verletzt wurden, sondern allein die Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren.
Welche Fehler Betroffene vermeiden sollten
- Nicht automatisch den aktuellen Streitwertkatalog zugrunde legen: In älteren Verfahren kann es auf die Fassung ankommen, die bei Klageerhebung galt.
- Streitwert nicht mit dem Sachwert verwechseln: Der Streitwert ist eine gerichtliche Kosten- und Bewertungsgröße, nicht zwingend der wirtschaftliche Wert des kommunalen Geschäfts.
- Fristen und Mindestbeschwer beachten: Eine Streitwertbeschwerde setzt nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG eine ausreichende Beschwer voraus. Im entschiedenen Fall sah das Gericht diese als gegeben an.
- Keine zu niedrige Pauschale erwarten: Das Gericht lehnte eine Reduzierung auf 3.000 Euro oder 5.000 Euro ab.
Redaktions-Tipp
Wer in einem kommunalverfassungsrechtlichen Verfahren mit einer Streitwertfestsetzung konfrontiert wird, sollte zuerst den Zeitpunkt der Klageerhebung und die damals geltenden Streitwertempfehlungen prüfen. Gerade bei Verfahren, die vor einer Änderung des Streitwertkatalogs begonnen haben, kann das für die Kosten erheblich sein.
Häufige Fragen zur Streitwertentscheidung
Welcher Streitwert gilt bei einem Kommunalverfassungsstreit?
Im entschiedenen Fall galt ein Streitwert von 10.000 Euro. Maßgeblich war die Fassung des Streitwertkatalogs von 2013, weil die Klage im Februar 2022 erhoben wurde.
Gilt der Streitwertkatalog 2025 auch für ältere Klagen?
Nicht automatisch. Das Gericht stellte hier auf den Zeitpunkt der Klageerhebung ab. Deshalb war die spätere Erhöhung im Streitwertkatalog 2025 nicht maßgeblich.
Warum wollte der Kläger einen niedrigeren Streitwert?
Der Kläger wollte den Streitwert von 15.000 Euro auf 3.000 Euro, hilfsweise auf 5.000 Euro senken lassen. Hintergrund war die mögliche Reduzierung der Gerichtskosten.
Hat das Gericht den Streitwert vollständig wie beantragt gesenkt?
Nein. Das Gericht senkte den Streitwert zwar von 15.000 Euro auf 10.000 Euro. Eine weitere Reduzierung auf 3.000 Euro oder 5.000 Euro lehnte es ab.
Kostet eine Streitwertbeschwerde zusätzliche Gerichtsgebühren?
In diesem Fall war das Beschwerdeverfahren nach der Kostenentscheidung gebührenfrei. Kosten wurden nicht erstattet.
Entscheidungsdaten
- Gericht: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
- Entscheidungsdatum: 15. Mai 2026
- Aktenzeichen: 1 E 210/25
- Vorinstanz: Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 13. November 2025, Aktenzeichen 3 K 1433/22
- Rechtsgebiet: Kommunalverfassungsrecht, Gerichtskostenrecht
- Wichtige Normen: § 52 Abs. 1 GKG, § 40 GKG, § 68 Abs. 1 GKG, § 68 Abs. 3 GKG, Ziffer 22.7 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Symbolgrafik:© KI








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