Das Unternehmen Bosch plant bis zum Jahr 2025 ca. 700 Arbeitsplätze am Standort Bühl/Bühlertal einzusparen und die Arbeitsplätze teilweise nach Osteuropa zu verlagern.
Der Stellenabbau soll in Deutschland sozialverträglich ablaufen.
Die Gewerkschaft IG Metall geht unterdessen davon aus, dass 1000 Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden.
Die Gewerkschaft IG Metall und der Betriebsrat von Bosch haben deshalb zu Kundgebungen aufgerufen.
Auch die industrielle Fertigung in München mit ca. 250 Arbeitsplätzen ist betroffen und es wird über die Verlagerung an einen anderen deutschen Standort oder ins Ausland nachgedacht.
Die Robert Bosch Elektronik Thüringen GmbH will ihre Geschäftstätigkeit ganz einstellen, weil keine Aufträge mehr vorhanden sind.
100 der 160 Arbeitsplätze sind hier betroffen; es würden aber Arbeitsplätze am Standort in Eisenach und im bayerischen Ansbach angeboten.
Als Grund für die Einschnitte bei Bosch wird der Strukturwandel durch den Abschied vom Verbrenner genannt.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
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