Steuerrecht

Steuerentlastung beim Absaugen krankhafter Fettablagerungen

Zuletzt bearbeitet am: 12.10.2023

München (jur). Menschen mit krankhaften Fettablagerungen können die Kosten für eine sogenannte Liposuktion als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Jedenfalls seit 2016 ist hierfür auch kein ärztliches Gutachten nötig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 29. Juni 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 39/20). 

Etwa zehn Prozent aller Frauen leiden unter solchen krankhafte Fettablagerungen, sogenannten Lipödemen, die häufig sehr schmerzhaft sind. Bei einer Liposuktion wird das unter der Haut abgelagerte Fett operativ abgesaugt. Lange Zeit wurde diese Behandlung von den Krankenkassen nicht bezahlt. Erst seit 2020 besteht unter sehr strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende 2024. Zu den Voraussetzungen gehören ausgeprägte Lipödeme (Stadium III), deren Schmerzen durch nicht-operative Therapien wie Lymphdrainage, Kompression und Sport über mindestens sechs Monaten nicht ausreichend zu lindern waren. 

Bei der Klägerin war bereits 2012 ein Lipödem diagnostiziert worden. Ihre Schmerzen wurden über die Jahre immer stärker. Im Jahr 2016 beantragte sie bei ihrer Krankenkasse erfolglos die Kostenübernahme für eine Liposuktion. 2017 ließ sie den Eingriff dann auf eigene Rechnung durchführen. 

An den Kosten wollte sie danach zumindest den Fiskus beteiligen. Das Finanzamt erkannte die Behandlungskosten jedoch nicht als außergewöhnliche Belastung an. 

Der dagegen gerichteten Klage gab nach dem Finanzgericht Sachsen nun auch der BFH statt. Die Fettabsaugung habe hier nicht kosmetischen Zielen gedient, sondern sei medizinisch angezeigt gewesen. In der medizinischen Literatur gebe es jedenfalls seit 2016 aber keinen nennenswerten Streit mehr darüber, dass die Liposuktion dann eine geeignete Behandlung sei. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA), der über die Kassenleistungen entscheidet, im Jahr 2017 die Liposuktion noch nicht anerkannt gehabt habe, spiele steuerrechtlich keine Rolle. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Marco2811 - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht Fiskus beteiligt sich nicht an Dauerverlusten bei Villen-Vermietung

München (jur). Verluste aus der Vermietung von Luxusimmobilien mindern weiterhin in der Regel nicht die Steuern. Daran hat sich durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2011 nichts geändert, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 16. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: IX R 17/21). Anderes gilt danach nur, wenn auf Dauer nachweislich Gewinne erzielt werden können und sollen.  Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg hatte drei Villen gekauft und an die eigenen Kinder vermietet. Dabei deckten die Mietzahlungen allerdings bei weitem nicht die Kosten. Jährlich entstanden den Eltern Verluste zwischen 172.000 und 216.000 Euro. In seinen ... weiter lesen

Steuerrecht Parkplatzmiete am Betrieb mindert Steuern auf Dienstwagen

Köln (jur). Wenn Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber auch für einen Dienstwagen Miete für einen Firmenparkplatz bezahlen, mindert dies die Steuern für die Privatnutzung des Autos. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 20. April 2023 entschieden (Az.: 12 K 1234/22). Der Streit ist inzwischen beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.   Das klagende Unternehmen bietet seinen Beschäftigten Parkplätze am Betrieb für 30 Euro monatlich an. Auch Arbeitnehmer mit Dienstwagen mussten für die Nutzung des Betriebsparkplatzes zahlen.  Die private Nutzung der Firmenwagen wurde jeweils nach der Ein-Prozent-Regel berechnet. Dies ... weiter lesen

Steuerrecht „Verklicken“ bei der Steuererklärung ist kein Schreibfehler

München (jur). Wer bei einer elektronischen Steuererklärung auf früher eingegebene Daten zurückgreift, muss aufpassen. Denn anders als ein Schreibfehler berechtigt ein „Verklicken“ später nicht mehr zur Korrektur eines bestandskräftigen Bescheides, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 2. November 2023, veröffentlichten Urteil.  Er wies damit ein Ehepaar aus Niedersachsen ab. Dies hatte seine Steuererklärung für 2018 zunächst halbelektronisch übermittelt und dann auf Aufforderung nochmals in Papierform bestätigt. Als der Steuerbescheid schon unterwegs war, schickte das Ehepaar eine weitere Steuererklärung für 2018 über ... weiter lesen

Steuerrecht BFH sichert volle Steuerbefreiung der Nacht- und Sonntags-Zuschläge

München (jur). In welcher Höhe Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei bleiben, hängt von dem dem Arbeitnehmer zustehenden Grundlohn ab. Es kommt nicht darauf an, inwieweit das Geld dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10. August 2023 entschied (Az.: VI R 11/21). Beiträge für die Altersvorsorge, die im Wege der Gehaltsumwandlung abgezweigt werden, zählen danach mit.  Damit gab der BFH einem Unternehmen aus Baden-Württemberg recht, das seinen Beschäftigten regelmäßig Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gewährte. Dabei gelten ... weiter lesen

Ihre Spezialisten