Steuerrecht

Steuererklärung für 2017: Keine Belege mehr. Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

21.01.2018
 (6)

Mit der Steuererklärung des Jahres 2017 müssen Steuerzahler dem Finanzamt keine Belege mehr einreichen. Es gilt künftig der Grundsatz, dass Belege nur noch dann vorgelegt werden müssen, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Bisher wurde in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen Belegen, für die es eine gesetzliche Vorlagepflicht gab (Spendenbescheinigung, Kapitalertragsteuerbescheinigung, Nachweis über den Grad der Behinderung) und sonstigen einzureichenden Unterlagen, Aufstellungen und Erläuterungen, die für das Besteuerungsverfahren von Bedeutung sind, für die es aber keine gesetzliche Vorlagepflicht gab.
Für den Steuerzahler entfällt diese Unterscheidung künftig. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde aus der Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht. Belege müssen daher nur noch auf Nachfrage des Finanzamts eingereicht werden.

Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

Zu den Aufbewahrungsfristen in diesem Zusammenhang hat das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung vom 28.12.2017 Stellung genommen:

Für die meisten Steuerbürger gilt, dass sie Belege grundsätzlich bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (endet einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids) und nach Einlegung eines Einspruchs oder einer Klage bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens aufbewahren sollten. Belege, die für mehrere Jahre von Bedeutung sind (z.B. ärztliche Atteste) sollten entsprechend länger aufbewahrt werden. Sollte der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen oder vorläufig sein, sollten die Belege ebenfalls aufbewahrt werden (Angaben hierzu finden sich in den Erläuterungstexten am Ende des Steuerbescheids).

Eine besondere Regelung gilt für Zuwendungsnachweise, also Bescheinigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge an als gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen: Diese müssen bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden, wenn sie nicht zuvor vom Finanzamt angefordert wurden.

Darüber hinaus müssen Privatpersonen weitere Belege aufbewahren: Für Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen, sind Rechnungen für die Dauer von zwei Jahren aufzubewahren. Das können beispielsweise Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen sein. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

Was gilt hinsichtlich Belegen im Zusammenhang mit einer Fotovoltaikanlage?

Einnahmen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dementsprechend gilt auch für Betreiber einer Fotovoltaikanlage, die Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für die zugehörigen Unterlagen.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte?

Für gewerblich, selbstständig oder land- und forstwirtschaftlich tätige Steuerpflichtige haben sich keine Änderungen ergeben. Diese haben – wie auch bisher – die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu beachten. Für diese Berufsgruppen gelten daher besondere Aufbewahrungsfristen, die bis zu zehn Jahre betragen. So müssen beispielsweise Buchungsbelege für die Steuererklärung 2017 in der Regel bis zum 31.12.2027 aufbewahrt werden.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Steuerpflichtige mit bedeutenden Überschusseinkünften oder Anteilen an ausländischen Drittstaat-Gesellschaften (§ 147a der Abgabenordnung)

Haben Steuerbürger Überschusseinkünfte (d.h. als Arbeitnehmer, aus nicht der Abgeltungsteuer unterliegendem Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte), die in der Summe höher als 500.000 Euro pro Jahr sind, so müssen Belege und Aufzeichnungen in diesem Zusammenhang grundsätzlich sechs Jahre aufbewahrt werden.

Das gleiche gilt ab 2018 auch für Steuerpflichtige, die allein oder zusammen mit nahestehenden Personen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf gesellschaftsrechtliche, finanzielle oder geschäftliche Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft ausüben können.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Wolf-Dietrich Glockner
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht
Am Handwerkshof 19
47269 Duisburg

Telefon: 0203 710590


Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Wolf-Dietrich Glockner:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Steuerrecht Grundsteuerreform - höhere Steuer für viele Eigentümer ab 2025

Bis zum 31.10.2022 müssen im Rahmen der Grundsteuerreform alle Grundstückseigentümer digital Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts ihrer Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Garagen usw. abgeben. Viele Eigentümer fragen nach dem Hintergrund und insbesondere ob sich durch die Neubewertung der Grundstücke für sie eine höhere Grundsteuer ergeben wird. Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude und Wohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich vom Eigentümer. Im Fall ... weiter lesen

Steuerrecht Tabaksteuer und Steuerstrafrecht

Kern des Tabaksteuerstrafrechts ist die die Hinterziehung von Tabaksteuer. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) von Tabaksteuer setzt voraus, dass der Täter 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder 3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Regelkonforme ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht Was Bürger 2024 über neue Gesetze und Änderungen wissen müssen

Regelmäßig werden in Deutschland neue Gesetze verabschiedet, welche unter anderem finanzielle Veränderungen bei Verbrauchern hervorrufen. Dementsprechend ist es von Vorteil, sich mit den durch neue Gesetze entstehenden Konsequenzen auseinanderzusetzen. Manche Gesetzesänderungen sind vorteilhaft, andere wiederum führen zu gewissen Nachteilen, die berücksichtigt werden sollten. Steuerliche Veränderungen im Jahr 2024 Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer müssen in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie hier einer Arbeit nachgehen. Aber auch Rentner und andere Personengruppen sind unter Umständen steuerpflichtig. Daher spielen Änderungen hinsichtlich der ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet: Bankenprivileg gilt auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften

In einem Urteil vom 30. November 2023 (Aktenzeichen III R 55/20 ) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Konzernfinanzierungsgesellschaften das gewerbesteuerliche Bankenprivileg beanspruchen können, sofern ihre bankbezogenen Aktivposten die anderweitigen Geschäftsposten überwiegen. BFH erkennt Konzernfinanzierer als Kreditinstitut trotz Dienstleistungseinkünften an Die betroffene Gesellschaft erbrachte mehrheitlich innerhalb eines Konzernverbundes verschiedene Dienstleistungen und agierte zudem als Konzernfinanzierungsgesellschaft, was sie nach § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) als Kreditinstitut qualifizierte. Ein Vergleich der Aktivposten zeigte, ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet über Kindergeldanspruch bei Pflegeeltern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen III R 5/23 , klargestellt, wie bei mehreren kindergeldberechtigten Personen im gleichen Monat der Vorrang des Anspruchs zu ermitteln ist: Maßgeblich ist, wer zu Beginn des Monats die Bedingungen für eine vorrangige Berechtigung erfüllt. BFH verweigert Kindergeld für Pflegeeltern im Dezember 2020 Ein Paar, bestehend aus dem Kläger und seinem Lebensgefährten, nahm ein im November 2020 geborenes Kind, welches von einer obdachlosen Mutter stammt, am 7. Dezember 2020 in ihren Haushalt auf. Dadurch wurden sie zu Pflegeeltern des Kindes. Unter ihnen wurde vereinbart, dass der Kläger als ... weiter lesen

Steuerrecht BFH-Urteil: Prozesskosten für nachehelichen Unterhalt nicht abzugsfähig

In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgelegt, dass die Kosten eines Rechtsstreits zur Erlangung oder Erhöhung von nachehelichem Unterhalt steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese Entscheidung betrifft Unterhaltsempfänger, die ihre Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern (Az. X R 7/20 ). Kampf um höheren Unterhalt erfolgreich, doch Steuervorteil versagt Nach ihrer Scheidung im Jahr 2014 wurde die Klägerin von ihrem ehemaligen Ehemann (B) zu einem nachehelichen Unterhalt von monatlich 582,50 Euro verpflichtet. Ein gerichtliches Verfahren mündete in einem Vergleich, der B zur Zahlung eines ... weiter lesen

Ihre Spezialisten