Steuerrecht

Steuertipps für Senioren und Rentner

Zuletzt bearbeitet am: 01.03.2023

Sofern Personen in ein bestimmtes Alter kommen und nicht mehr erwerbstätig sind, gibt es vor allem steuerrechtliche viele Möglichkeiten für Senioren und Rentner um das Leben leichter zu gestalten. So existieren in Deutschland einige Tipps und Tricks im Steuerrecht.

Steuererklärung – muss das sein?

Nach § 25 EStG muss eine Steuererklärung einmal im Jahr beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Pflicht trifft grundsätzlich auch Rentner.

„Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Absatz 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt.“

In einigen Situation besteht jedoch die Möglichkeit sich von der Steuererklärungspflicht zu befreien.  Wenn das zu versteuernde Einkommen des Senioren im Kalenderjahr insgesamt 8.040,00 € nicht übersteigt, dann kann eine Befreiung beantragt werden. Wird diese bewilligt ist der Antragssteller von der Erklärungspflicht befreit. Sofern zwei Senioren miteinander verheiratet sind, ist ein anderer Wert zu Grunde zu legen. Erst wenn ein Einkommen von 16.080,00 € überschritten wird, ist eine Steuererklärung Pflicht. Liegt das Einkommen darunter, dann kann ebenfalls ein Befreiungsantrag gestellt werden.

Welche Kosten können vom Einkommen abgezogen werden?

Auf den ersten Blick ist es häufig so, dass der oben genannte Betrag schnell überschritten wird, so dass eine entsprechende Erklärung bei dem Finanzamt abgegeben werden muss. Dies ist doch nicht immer notwendig. Es gibt zahlreiche Posten, die bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens beachtet werden müssen.

So kann beispielsweise eine Behinderung dazu führen, dass vom jährlichen Einkommen ein Pauschalbetrag abgezogen wird. Entscheidend ist dabei der § 33 b Abs. 1 EStG.

„1) Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können behinderte Menschen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag). 2Das Wahlrecht kann für die genannten Aufwendungen im jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich ausgeübt werden.“

Die Höhe des Pauschalbetrages richtete sich nach Abs. 3 des Gesetzes. Entscheidend ist der Grad der Behinderung.

Auch Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen, können neben dem pauschalen Betrag noch gesondert geltend gemacht werden. Wichtig ist lediglich, dass im Zweifel die zusätzlichen Kosten exakt nachgewiesen werden können.

Sind alle Renten einkommenserhöhend zu berücksichtigen?

Oftmals stellt sich die Frage, ob beim jährlichen Einkommen jedes Einkommen steuerlich relevant ist. Dies ist aber ausdrücklich nicht der Fall. Als Rentner oder Senior erhält die Mehrheit in der Regel eine gesetzliche Rente. Darüber hinaus gibt es einige Personen, die noch weitere Renten bekommen. So können zum Beispiel Schmerzensgeldrenten oder Renten und Kapitalabfindungen aus der Unfallversicherung dazukommen. Diese Renten werden allerdings bei dem zu versteuernden Einkommen nicht berücksichtigt. Daher empfiehlt es sich genauer hinzuschauen, ob das Einkommen steuerrechtlich von Belang ist.

Versicherungsbeiträge sind zu berücksichtigen

Versicherungsbeiträge sind bei der Berechnung des zu versteuernden Betrages detailliert aufzulisten, da Sie sich enorm auf das Einkommen auswirken. So sind die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben abziehbar. Weitere Versicherungen können sich im Einzelfall ebenfalls auswirken.

Fazit: Wie erkennbar ist, gibt es auch für Rentner und Senioren einige Steuertipps um tatsächlich Steuern zu sparen. Bei Fragen sollte daher entweder ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht beauftragt werden.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)

Symbolgrafik: © Dan Race - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht BFH stärkt Kindergeldanspruch für behinderte Kinder nach Gewalttat

München (jur). Eine Beschädigtengrundrente für Gewaltopfer ist einem volljährigen behinderten Kind nicht als Einkommen anzurechnen. Dem Kindergeldbezug der Eltern steht die Grundrente daher nicht entgegen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 1. Juni 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 7/21).  Für Kinder, bei denen vor dem 25. Geburtstag eine Behinderung festgestellt wurde, haben die Eltern auch darüber hinaus weiter Anspruch auf Kindergeld, vorausgesetzt, sie können nicht aus eigenen Mitteln für ihren Unterhalt sorgen.  Im entschiedenen Fall war die behinderte Tochter des Klägers Opfer einer Gewalttat geworden. ... weiter lesen

Steuerrecht BFH stärkt Kindergeldanspruch für volljährige behinderte Kinder

München (jur). Wenn Behinderte eine Erbschaft in eine private Rentenversicherung einzahlen, führt dies in der Regel nicht zum Ende des Kindergeldanspruchs der Eltern. Denn nur der in den Rentenzahlungen enthaltene sogenannte Ertragsanteil ist dem Kind als Einkommen anzurechnen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 11. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 23/22).  Eltern eines behinderten Kindes haben auch über den 25. Geburtstag hinaus Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind „außerstande ist, sich selbst zu unterhalten“. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung werden dabei die laufenden Einkünfte dem Bedarf des Kindes ... weiter lesen

Steuerrecht Steuerminderung bei Hausnotrufdiensten erschwert

München (jur). Sichern sich noch in den eigenen vier Wänden lebende Senioren für Notfälle mit einem Hausnotrufsystem ab, können sie die Kosten nicht ohne Weiteres von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Dies ist nur möglich, wenn die wesentliche Tätigkeit auch im Haushalt des Betroffenen erbracht wird, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 4. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 7/21).  Sehe das Hausnotrufsystem nur die außerhalb des Haushalts vorgenommene Alarmierung von Angehörigen oder Arzt vor, liege keine haushaltsnahe Dienstleistung und damit kein Anspruch auf eine Steuervergünstigung vor.  ... weiter lesen

Steuerrecht Doppelte Haushaltsführung nur mit angemessener Kostenbeteiligung

München (jur). In einem Haus mit den Eltern wohnende Erwachsene müssen sich dort angemessen an den Lebenshaltungskosten beteiligen, wenn sie die Steuervorteile einer doppelten Haushaltsführung nutzen wollen. Möglich ist dabei auch eine jährliche Einmalzahlung; die Höhe der Beteiligung darf aber „nicht erkennbar unzureichend sein“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 27. April 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 39/19). Erstmals konkretisierte er damit eine Gesetzesregelung aus dem Jahr 2013.  Der Kläger aus Niedersachsen wohnt unter der Woche in einer eigenen Wohnung an seinem Arbeitsort. Seinen Lebensmittelpunkt hat er ... weiter lesen

Ihre Spezialisten