Steuerrecht

tax compliance ... ein Muss für jeden Unternehmer

03.11.2014
 (2)

tax compliance – „modernes englischsprachiges Modewort“ oder „nur  was für Große“?

„Modernes englischsprachiges Modewort“ oder „nur  was für Große“  sind längst überholte Vorurteile. Tax compliance wird immer wichtiger und rückt in den Mittelpunkt des Interesses vieler Unternehmen. Tax compliance sollte im Mittelpunkt des Interesses jedes Unternehmens stehen: Unternehmensgewinne langfristig sichern, saubere, gradlinige Strukturen, Imagepflege, und Schutz der Organe und verantwortlich arbeitenden Führungskräfte sind wichtige Erfolgsbausteine jedes Unternehmens.  Gleichgültig ob groß oder klein, ob Handelsbetrieb, Hersteller, Zulieferer, Versorger,  Gaststätte, (Groß-) Bäckerei mit Filialen, Hotelkette, Dienstleister usw. Tax Compliance ist die Sicherstellung der Einhaltung der steuerlichen Regeln, insbesondere der Erklärungs- und Zahlungspflichten bei gleichzeitiger Vermeidung von Haftungsrisiken,  der Risiken- und Gefahrenabwehr. Dies bedeutet bei gleichzeitiger Steuerminimierung der Steuerabteilung des Unternehmens einerseits die Kontrolle der Einhaltung der steuerlichen Gesetze und die Implementierung eines internen Kontroll- und Sicherungssystems für das Unternehmen und dessen Organe.

Nur was für die großen Konzerne? Keineswegs. Je nach Größe kann und muss jedes Unternehmen sich gegen steuerliche Fehler absichern, den Geschäftsführer und Leiter der Steuerabteilung schützen und gegenläufig dem Schlendrian, Unachtsamkeiten und Fehlern entgegenwirken, die sich teuer oder gar ordnungswidrigkeitenrechtlich oder gar (steuer-)strafrechtlich oder haftungsrechtlich auswirken können. Je nach Größe wird die tax compliance Abteilung größer oder kleiner ausfallen – in Kleineren Betrieben ggf. nur aus einer Person bestehen oder nur aus einem hin und wieder hinzugezogenen externen Berater. Ist der Betrieb groß genug, um einen tax compliance officer einzustellen, darf -um aber die gegenläufige Kontrolle effektiv zu gewährleisten,  aber Geschäftsführer und Leiter der Steuerabteilung nicht personenidentisch mit dem tax compliance officer sein. In Kleinbetrieben, in denen ein weiterer Angestellter als tax compliance officer nicht dauerhaft darstellbar ist, sollte externer Rat und externe Kontrolle zumindest in epochal wiederkehrenden Checks durchgeführt werden. Derartige Kontrollen helfen eigene Fehler und bis dahin unentdeckte Risiken zu erkennen und abzustellen, so dass der Bestand des Unternehmens trotz dieser Zusatzkosten (besser) gewährleistet ist. Die Rechnung ist einfach: ein tax compliance officer oder ein epochal wiederkehrende Check durch einen externen tax compliance officer ist billiger, als Verzögerungsgelder, Zinsen, Haftungsrisiken, verdeckte Selbstanzeigen mit der Folge des Eintretens von Problemen bei späteren weiteren Berichtigungen wegen des Vollständigkeitsgebots,  usw.

Der tax compliance officer muss in Steuersachen umfassende  Kontroll- und Einsichtsrechte haben und muss seine Erkenntnisse dokumentieren und seine Anordnungen müssen umgesetzt werden. Seine Berichte über Probleme und Risiken sind Chefsache.

Die einfachen Aufgaben bestehen in der Erfassung der Erklärungs- und Anmeldepflichten und der Zahlungspflichten und vor allem deren Überwachung der fristgemäßen Erledigung. Klingt bei nur in Deutschland ansässigen Unternehmen recht überschaubar und einfach. Ist bei einem Betrieb mit im Ausland gelegenen Betriebsstätten und dortigen Erklärungs- und Zahlungspflichten schon schwieriger und bei international tätigen Firmen eine hohe und wichtige Kontrollaufgabe. Hier gilt es Verspätungszuschläge nach § 152 AO einerseits und Säumniszuschläge nach § 240 AO zu vermeiden. Weiter sind natürlich Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzung nach §§ 328 ff AO wegen Nichtabgabe von Erklärungen bzw. Anmeldungen zu vermeiden. Bei einigen Staaten kann die unpünktliche Zahlung bzw. Nicht-Anmeldung und verspätete Erklärungen zur Versagung des Erhalts von öffentlich-rechtlichen Aufträgen führen. Auch in Deutschland kann das Bestehen von Steuerschulden zur Versagung öffentlich-rechtlicher Aufträge führen. Auch werden in Bescheinigungen in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) unpünktliche Erklärungen/Anmeldungen erfasst, wie Zahlungsrückstände bzw. unpünktliche Zahlungen und können schließlich in der Krise zur Versagung der steuerlichen Zuverlässigkeit führen.

Bei den Haftungsnormen sind natürlich die §§ 191, 69 ff. AO zu vermeiden, wie die Einhaltung der elektronischen Kommunikation nach § 87 a AO, die Erfüllung der Mitwirkungspflichten, § 90 AO, insbesondere während Betriebsprüfungen und bei etwaigen Umsatzsteuer- oder Lohnsteuernachschauen, §§ 193 ff. AO. Weiter wird seitens der tax compliance die Aufnahme der Anmeldungen bei Personenstands- und Betriebsaufnahmen überwacht, §§ 134-136 AO sowie die Erfassung und Meldung der Identifikationsmerkmal nach §§ 139 a-139 d AO, die korrekte Führung der Bücher, §§ 140-148 AO., sowie die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten. Schließlich gehört auch zum Aufgabenkreis des tax compliance officers die Aufstellung von Regeln während der Betriebsprüfung oder einer Steuerfahndungsprüfung. Weiter hat er bei Betriebsprüfungen für die Funktionsfähigkeit der Hard-und Software, gerade schon ausgesonderter Geräte und Programme zu wachen, so dass alte Programme und Rechner für Prüfungszwecke funktionsfähig zur Verfügung stehen, Sicherungskopien zu ziehen und vorzuhalten und immer wieder in Zeitabschnitten die Funktionsfähigkeit zu prüfen. Auch hat der Tax Compliance Officer die Vernichtung von Altunterlagen zu überwachen – also auf die Aufbewahrungsfristen zu achten und auch ggf. für noch laufende Altverfahren trotz Ablaufs der Aufbewahrungsfristen für das Aufbewahren alter Unterlagen und Daten die Altverfahren noch betreffenden Unterlagen zu  wachen. mehr: (0049)0611-890910 oder www.streitiges-steuerrecht-burkhard-steuerstrafrecht.de

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Dr. jur. Jörg Burkhard
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Dostojewskistraße 10
65187 Wiesbaden

Telefon: 0611 - 890 910


Honorar/Leistung: (1)
Erreichbarkeit: (1)
Verständlichkeit: (1)
Freundlichkeit: (1)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Steuerrecht Schätzungen des Betriebsprüfers bei unvollständigen Aufzeichnungen

Das FA hat nach § 162 I AO zu schätzen, wenn es die Besteuerungsgrundlagen nicht berechnen bzw. ermitteln kann. Die Schätzung nach § 162 I AO soll dabei der Wahrheit möglichst nahe kommen (BFH BStBl 1993 II, 594; 1986 II, 721; 1986 II, 318; BFHE 188, 160= DStR 99, 848). Trotz er ihr innewohnenden Unsicherheiten soll sie den Punkt treffen. Die gewonnen Schätzungserebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (BFH BStBl 1979 II, 149; 86 II, 226; 93 II, 594). Statt einer Vollschätzung ist auch eine Teilschätzung möglich. Gleichwohl sind Sicherheitszuschläge zulässig, da der die Unterlagen ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht E-Rechnung ab 2025 verpflichtend: Das kommt auf Unternehmen zu!

Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird im B2B-Sektor die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Dies betrifft sämtliche inländischen Umsätze zwischen Unternehmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland zu schließen, die laut Schätzungen bei rund 23 Milliarden Euro liegt​​. Rechtliche Grundlagen Gesetze und nationale Verordnungen Das Wachstumschancengesetz , das die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vorsieht. § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), regelt die Anforderungen an elektronische ... weiter lesen

Steuerrecht Wachstumschancengesetz 2024: Steuerliche Änderungen im Überblick

Das am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Wachstumschancengesetz bringt weitreichende steuerliche Änderungen für Unternehmen und Selbstständige. Mit einem Entlastungspaket von 32 Milliarden Euro zielt das Gesetz darauf ab, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Investitionen zu fördern. Hier sind die wichtigsten steuerlichen Neuerungen im Überblick. Verbesserungen bei der Einkommensteuer Das Gesetz sieht mehrere Anpassungen im Bereich der Einkommensteuer vor, die insbesondere Unternehmen und Investoren entlasten sollen: Degressive Abschreibung (AfA): Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung betrifft bewegliche ... weiter lesen

Steuerrecht BFH-Urteil: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum unterliegen der Steuerpflicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 14. Februar 2023 ( Az.: IX R 3/22 ) entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und Monero (XMR) innerhalb der Haltedauer von 1 Jahr als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) gemäß des eigenen Steuersatzes steuerpflichtig sind. Diese Entscheidung schaffte Klarheit in einem bisher umstrittenen Bereich und bestätigte die Auffassung der Finanzbehörden, dass virtuelle Währungen als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu behandeln sind. Entscheidend ist die einjährige Haltedauer der ... weiter lesen

Steuerrecht Compliance bei E-Rechnungen: So gelingt die Umsetzung

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht. Diese Regelung zielt darauf ab, den Rechnungsverkehr transparenter zu gestalten. Viele Unternehmen stehen damit jedoch vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass ihre E-Rechnungen ab diesem Zeitpunkt auch tatsächlich den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Wir erläutern, was Compliance in diesem Kontext bedeutet, welche technischen Anforderungen bei der E-Rechnung erfüllt werden müssen und welche Sicherheits- und Archivierungspflichten zu beachten sind. Was bedeutet Compliance und warum ist sie wichtig? In einfachen Worten formuliert bedeutet Compliance, dass ... weiter lesen

Ihre Spezialisten