Kassel (jur). Das Interesse an Sicherheit und dem Kampf gegen Terrorismus wiegt schwerer als der Schutz der Familie. Auch ein Familienvater kann daher abgeschoben werden, wenn er einer Organisation angehört, die den Terrorismus unterstützt, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Montag, 18. Dezember 2023, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: 7 B 968/23).
Der VGH billigte damit die Abschiebung eines in Nordhessen lebenden Kurden. Er ist Familienvater und nach den Feststellungen von Behörden und Gerichten Mitglied einer PKK-nahen Organisation, die den Terrorismus unterstützt. Das Regierungspräsidium Kassel hatte ihm deshalb die Abschiebung angedroht. Er sei eine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung und die Sicherheit in Deutschland.
Der auf seine familiären Bindungen gestützte Eilantrag hatte vor dem Verwaltungsgericht Kassel noch Erfolg. Mit seinem Eilbeschluss vom 15. Dezember 2023 wies in nächster Instanz der VGH den Antrag nun jedoch ab.
Grundsätzlich seien bei Abschiebungen familiäre und auch gesundheitliche Belange zwar zu berücksichtigen. Hier stünden diese der Abschiebung aber nicht entgegen. Wegen der Mitgliedschaft des Kurden in einer Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, bestehe „ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“. Dies überwiege das Interesse des Kurden auf Schutz seines Ehe- und Familienlebens.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock








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