Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Teure Long-Covid-Behandlung trotz fehlender Richtlinien

SternSternSternSternStern
(11 Bewertungen) • 23.05.2026 • Sozialrecht

Landshut (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kostenübernahme für Long-Covid-Behandlungen nicht pauschal wegen noch fehlender Richtlinien ablehnen. Das gilt insbesondere auch für die Doppelfiltrationsplasmapherese, eine gründliche maschinelle Reinigung des Bluts außerhalb des Körpers, wie das Sozialgericht Landshut in einem am Donnerstag, 3. August 2023, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: S 10 KR 150/23 ER). Es verpflichtete im Eilverfahren eine Krankenkasse, die Kosten von wöchentlich 1.000 Euro für die ärztlich vorgeschlagene Therapie zu bezahlen. 

Die damals 21-jährige Klägerin hatte im März 2022 eine Coronainfektion mit zunächst mildem Verlauf. Weitere drei Wochen später änderte sich das deutlich. Sie fühlte sich benommen, konnte sich nicht mehr konzentrieren und war körperlich kaum noch belastbar. Atemnot, Herzrasen und nervlich bedingte Schmerzen kamen hinzu. 

Sogenannte spezifische Therapien gegen die einzelnen Symptome blieben ohne Erfolg. Daher versuchten es die Ärzte mit Doppelfiltrationsplasmapherese, einer gründlichen maschinellen Reinigung des Bluts außerhalb des Körpers. Dies führte zu einer Besserung. 

Diese aufwendige Behandlung kostet pro Sitzung rund 1.000 Euro. Gestützt auf ein fachärztliches Gutachten beantragte die Klägerin bei ihrer Krankenkasse eine Übernahme der Kosten. Die Krankenkasse lehnte dies ab. Es fehle noch eine Bewertung dieser Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen, der über den Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet. 

Auf den Eilantrag der Klägerin verpflichtete nun das Sozialgericht die Krankenkasse, bis auf Weiteres die Kosten für wöchentlich eine Sitzung zu übernehmen. 

Zur Begründung erklärten die Landshuter Richter, es liege hier eine besonders schwere Erkrankung vor, für deren Behandlung eine anerkannte Methode nicht zur Verfügung steht. In solchen Fällen hätten die Patienten Anspruch auch auf noch nicht anerkannte Behandlungen, „wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht“. 

Dies sei hier erfüllt. Die Ärzte hätten hier alle möglichen Standardtherapien versucht, diese seien aber ohne Erfolg geblieben. Eine Aussicht auf Heilung oder Besserung ergebe sich aus den ersten Erfahrungen und dem fachärztlichen Gutachten. Da es sich bei Long-Covid um erst wenige Jahre alte Krankheitsbilder handelt, könne eine gefestigte Studienlage nicht verlangt werden. 

Auch eine „notstandsähnliche Extremsituation“ sei gegeben. Erste Studien zeigten eine hohe Sterblichkeit bei Long-Covid-Symptomen wie hier. Das Herzrasen könne laut Gutachten auch für die Klägerin lebensbedrohlich werden. In jedem Fall drohe ihr eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität. 

Nach dem Landshuter Beschluss vom 19. Juni 2023 muss die Krankenkasse daher die beantragte Doppelfiltrationsplasmapherese zumindest bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren bezahlen. Ein Abwarten sei der Klägerin gesundheitlich nicht zuzumuten. Vorstrecken könne sie die hohen Kosten ebenfalls nicht. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© M. Schuppich - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Minijob neben Rente: Familienversicherung kann rückwirkend enden
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 07.10.2026 • Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Minijob neben Rente: Familienversicherung kann rückwirkend enden

Ein Minijob neben der Rente wirkt oft harmlos – für die beitragsfreie Familienversicherung kann er trotzdem entscheidend sein. Das Landessozialgericht Hamburg hat in einem Fall die Berufung zurückgewiesen: Die Familienversicherung durfte rückwirkend enden, weil Rente und Arbeitsentgelt als Gesamteinkommen die maßgebliche Grenze überschritten. Nicht jeder Minijob führt zu diesem Ergebnis; es kommt auf das regelmäßige Gesamteinkommen an. Der entschiedene Fall Vor dem Landessozialgericht Hamburg (Aktenzeichen L 1 KR 12/26 , Entscheidung vom 11. September 2026) blieb die Berufung ohne Erfolg. Ein familienversicherter Lebenspartner bezog seit August 2017 eine gesetzliche Rente und nahm ab dem 20. März 2018 zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung auf. In späteren Fragebögen der Krankenkasse wurde nur...

weiter lesen weiter lesen

Mit KI gegen den Bescheid: Eilanträge nehmen stark zu
17.09.2026 • Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Mit KI gegen den Bescheid: Eilanträge nehmen stark zu

Wer einen Bescheid über Sozialleistungen angreifen will, kann heute mit Künstlicher Intelligenz schnell einen Klage- oder Eilantragstext formulieren. Genau diese Entwicklung macht sich nach Angaben der Sozialgerichtsbarkeit inzwischen deutlich bemerkbar. Die Eingangszahlen an den niedersächsischen Sozialgerichten, am Sozialgericht Bremen und am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen steigen seit Anfang 2026 erheblich. Besonders betroffen sind Verfahren, in denen es um existenzsichernde Leistungen oder um Leistungen der Krankenversicherung geht. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen teilte die Zahlen am 16. September 2026 in Celle mit. Der Anstieg beruht nach der Mitteilung vermutlich auf einem zunehmenden Einsatz von KI bei der Abfassung von Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz . Das...

weiter lesen weiter lesen
Abschiebung unterbricht Wartezeit: keine höheren Leistungen nach schneller Rückkehr
14.09.2026 • Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Abschiebung unterbricht Wartezeit: keine höheren Leistungen nach schneller Rückkehr

Wer nach einer Abschiebung nur wenige Tage später wieder nach Deutschland einreist, kann sich für höhere Asylbewerberleistungen nicht ohne Weiteres auf den früheren Aufenthalt berufen. Genau das ist für Betroffene wichtig, die nach längerer Zeit in Deutschland sogenannte Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erreichen wollen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stellt klar: Eine Abschiebung ist regelmäßig eine erhebliche Zäsur. Dadurch kann die 36-monatige Wartezeit für höhere Leistungen neu beginnen. Der Fall betrifft Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Grundleistungen erhalten und nach einer Rückkehr höhere Leistungen verlangen. Das Wichtigste in Kürze Eine Abschiebung unterbricht den Aufenthalt in Deutschland im Regelfall wesentlich, auch...

weiter lesen weiter lesen

Schulkind mit schwerer Allergie: Krankenkasse muss Begleitung vorläufig zahlen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 24.08.2026 • Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Schulkind mit schwerer Allergie: Krankenkasse muss Begleitung vorläufig zahlen

Wenn ein Kind in der Schule schon durch bestimmte Lebensmittel in Lebensgefahr geraten kann, reicht ein Notfallset im Ranzen nicht immer aus. Viele Eltern könnten annehmen, dass Lehrkräfte im Ernstfall allein verantwortlich sind. Das Gericht stellt nun klar: Bei einem sehr jungen Kind mit komplexen, potenziell lebensgefährlichen Allergien kann eine speziell geschulte Schulbegleitung als häusliche Krankenpflege vorläufig erforderlich sein. Betroffen sind vor allem Familien mit Kindern, die wegen schwerer Erkrankungen während des Schulbesuchs beobachtet und im Notfall medizinisch versorgt werden müssen. Das Wichtigste in Kürze Die Krankenkasse muss dem Antragsteller vorläufig häusliche Krankenpflege als Schulbegleitung gewähren. Die Begleitung gilt für den Schulbesuch und damit zusammenhängende...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten