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Thomas Lloyd, Cleantech Management GmbH zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

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(1 Bewertung)22.12.2025 Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Mit (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 22.12.2025 hat das Landgericht Osnabrück der Klage eines von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Busko vertretenen Anlegers gegen die Cleantech Management GmbH auf Zahlung von Schadensersatz in voller Höhe stattgegeben.

Der Anleger hatte sich sowohl an der 2. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG als auch an der 5. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt und hier insgesamt über 45.000,- € eingezahlt.

Da der Anleger bei Vertragsschluss durch den Vermittler nicht vollständig aufgeklärt wurde, wurde die Cleantech Management GmbH als Gründungsgesellschafterin und Komplementärin der beiden genannten Gesellschaften auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

 

Der Vermittler, welcher dem Anleger die genannten Beteiligungen vermittelt hatte, hatte den Anleger hier nicht vollständig aufgeklärt. Dies muss sich die Cleantech Management GmbH als Gründungsgesellschafterin und Komplementärin der 2. Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH & Co. KG und der 5. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH und Co. KG zurechnen lassen.
Zwar konnte die Cleantech Management GmbH im Prozess ein von dem Anleger unterzeichnetes Beratungsprotokoll vorlegen, in welchem angekreuzt war, dass der Anleger einen Prospekt rechtzeitig erhalten habe. Dieses Protokoll wurde jedoch von dem Vermittler vorausgefüllt und von dem Anleger ungelesen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Vermittlers unterzeichnet.

Tatsächlich hatte der Vermittler einen Prospekt vor Zeichnung der Anlage nicht erhalten, was sich aus der Beweisaufnahme ergab. Damit konnte sich die Gegenseite auch nicht darauf berufen, eine vollständige Aufklärung sei durch den Prospekt erfolgt.

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