Leipzig (jur). Das Bundesfinanzministerium muss die anonymisierten Sitzungsprotokolle ihres Wissenschaftlichen Berats grundsätzlich offenlegen. Sie unterliegen keinem „besonderen Amtsgeheimnis und können deshalb Gegenstand eines Auskunftsanspruchs sein“, urteilte am Donnerstag, 5. Mai 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 10 C 1.21).
Im Streitfall untersuchte der Kläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Forschungseinrichtung den Einfluss externer Berater auf die Politik. Er wollte hierzu auch den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium unter die Lupe nehmen. Der Beirat besteht aus 30 Universitätsprofessoren, die den Bundesfinanzminister unabhängig beraten sollen. Erstellte Gutachten werden veröffentlicht.
Der Wissenschaftler wollte auch in die nicht veröffentlichten Sitzungsprotokolle einsehen. Laut Satzung des Beirates sind diese vertraulich. Das Bundesfinanzministerium lehnte den Antrag auf Zugang zu den Sitzungsprotokollen ab.
Doch der Kläger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich Anspruch auf Informationszugang, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Die Protokolle der zweitägigen Sitzungen des Beirates unterlägen in anonymisierter Form keinem „besonderen Amtsgeheimnis“. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass bei einer Veröffentlichung der Protokolle zukünftige Behördenberatungen beeinträchtigt würden.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock