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Transparenz & Recht: Rezensionen für Kanzlei Kramarz

Transparenz und Recht: Ein Einblick in Rezensionen für Kanzlei Kramarz

In der heutigen digitalen Landschaft sind Erfahrungen und Meinungen anderer ein entscheidender Faktor bei der Wahl des richtigen Rechtsbeistands. Viele potenzielle Mandanten suchen gezielt nach Rezensionen für die Kanzlei Kramarz, um sich ein Bild von unserer Arbeit zu machen. Wir begrüßen diese Transparenz, denn authentisches Feedback ist für uns ein zentraler Baustein für Vertrauen und Qualität. Gleichzeitig unterliegt die Abgabe von Bewertungen klaren rechtlichen Regeln, die Fairness für alle Seiten gewährleisten.

Authentisches Feedback als wertvolle Orientierung

Echte Bewertungen für die Kanzlei Kramarz stammen von Mandanten, die wir in rechtlichen Auseinandersetzungen begleitet haben. Sie spiegeln tatsächliche Erfahrungen mit unserer Beratung, Erreichbarkeit und unserem Engagement wider. Diese Rückmeldungen sind für uns von unschätzbarem Wert, da sie uns helfen, unsere Dienstleistungen stetig zu verbessern. Für Sie als potenziellen Mandanten bilden sie eine ehrliche und verlässliche Orientierungshilfe in einer wichtigen Entscheidungsphase.

Der rechtliche Rahmen: Was bei Bewertungen erlaubt ist – und was nicht

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut, doch es hat Grenzen. Eine Bewertung darf nicht zur Waffe für unlautere Zwecke werden. Unzulässig sind insbesondere:

  • Bewertungen von Nicht-Mandanten: Wer nie Mandant einer Kanzlei war, kann deren Leistung nicht beurteilen. Besonders relevant ist dies bei Bewertungen durch die gegnerische Partei in einem Rechtsstreit. Hier fehlt die Grundlage einer Geschäftsbeziehung (das Mandatsverhältnis), weshalb eine solche Bewertung als irreführend und unzulässig gilt.

  • Bewertungen durch Wettbewerber: Gezielt negative Bewertungen von konkurrierenden Kanzleien sind ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) und damit illegal.

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: Während subjektive Kritik erlaubt ist („Ich fühlte mich nicht gut aufgehoben“), sind objektiv falsche Aussagen („Der Anwalt war nie erreichbar“, obwohl nachweislich Kontakt stattfand) rechtswidrig.

Unser Bekenntnis zu Echtheit

Wir stehen für einen fairen und transparenten Umgang mit Mandantenfeedback. Das bedeutet, dass wir jede echte und konstruktive Kritik ernst nehmen. Gleichzeitig schützen wir unsere Online-Reputation und damit die Verlässlichkeit unserer Bewertungen, indem wir konsequent gegen unzulässige Angriffe vorgehen. So stellen wir sicher, dass die Rezensionen für die Kanzlei Kramarz ein authentisches und hilfreiches Bild unserer Kanzlei zeichnen.

Wenn Sie Fragen zum Medien- oder Reputationsrecht haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., als erfahrener Fachanwalt zur Seite. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227.

Erfahren Sie mehr zum Thema im Blog von Rechtsanwalt Kramarz:

Wer darf bewerten? Warum Rezensionen von Gegnern & Wettbewerbern unzulässig sind

Die Anatomie einer modernen Schmutzkampagne

 

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