Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

TÜV abgelaufen - welches Bußgeld droht?

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)29.08.2025 Verkehrsrecht

In Deutschland muss jedes zugelassene Kraftfahrzeug eine gültige TÜV Untersuchung besitzen. Die sogenannte Hauptuntersuchung (inkl. Abgasuntersuchung) soll sicherstellen, dass das Fahrzeug auch tatsächlich sicher im Straßenverkehr geführt werden kann und für andere Verkehrsteilnehmer kein Risiko darstellt. Abhängig von der Fahrzeugart, insbesondere von der Fahrzeuggröße gibt es verschiedene Zeiträume, in denen eine Hauptuntersuchung vorgeschrieben ist. Fraglich ist in diesem Zusammenhang jedoch, welches Bußgeld droht, wenn der TÜV bereits abgelaufen ist und das Fahrzeug dennoch am Straßenverkehr teilnimmt.

Wann ist eine Hauptuntersuchung fällig?

Jeder Halter eines PKW, LKW bis 3,5, Motorrads sowie Anhängers ist grundsätzlich verpflichtet alle 24 Monate eine Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Eine Ausnahme besteht für  neu zugelassenen PKWs und neu zugelassenen Anhängern bis 750 kg. Hier ist eine Hauptuntersuchung erstmalig nach 3 Jahren erforderlich.


Welches Bußgeld droht beim „TÜV-überziehen“?

Es kommt immer häufiger vor, dass Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Überprüfungsintervalle halten und ohne eine gültige Hauptuntersuchung am Verkehr teilnehmen. Dieses Verhalten stellt nicht nur ein Sicherheitsrisiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mindestens mit einem Bußgeld geahndet wird.

Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet bei der Ahndung zwischen den Fahrzeugtypen. (LKW/Busse und PKW/Krafträder)

LKW/Busse
Fristüberziehung bis 2 Monaten = 15 €
Fristüberziehung von 2 bis 4 Monaten = 25 €
Fristüberziehung von 4 bis 8 Monaten = 60 € und 1 Punkte
Fristüberziehung mehr als 8 Monaten = 75 € und 1 Punkte

PKW/Krafträder
Fristüberziehung von 2 bis 4 Monaten = 15 €
Fristüberziehung von 4 bis 8 Monaten = 25 €
Fristüberziehung mehr als 8 Monaten = 60 € und 1 Punkte

Es lässt sich festhalten, dass der Bußgeldkatalog transparent ist und jeder bei dem Erhalt eines Bußgeldbescheides diesen überprüfen kann und bei falscher Bußgeldhöhe Widerspruch einlegen sollte.

TÜV nachgeholt – erfolgt eine Rückdatierung?

Früher war es so, dass wenn der TÜV überzogen wurde und das Fahrzeug anschließend zur Hauptuntersuchung brachte, der Prüfer den Zeitraum der eigentlich fälligen Untersuchung ausrechnete und bei der neuen Untersuchung abzog. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen einer Neuregelung im Jahr 2012 abgeschafft. Eine Rückdatierung findet seitdem nicht mehr statt. Das bedeutet, dass immer 2 Jahre nach dem TÜV eine erneute Begutachtung notwendig ist. Dass das Fahrzeug demnach bereits vorab fällig gewesen ist, spielt keine Rolle.

Fazit: Verkehrsteilnehmer, die ohne eine gültige Hauptuntersuchung am Verkehr teilnehmen riskieren nicht nur ihre Sicherheit, sondern erhalten auch ein Bußgeld und ggf. einen Punkt im Verkehrsregister in Flensburg. In besonders schwerwiegenden Fällen, kann das „Überziehen“ auch Einfluss auf die eigene Haftpflichtversicherung haben. Daher sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktiert werden.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm

Symbolgrafik: © runzelkorn - Fotolia

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Frankfurt legt Haftungsverteilung nach Bus-PKW-Unfall auf 80:20 fest
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)23.10.2025Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
OLG Frankfurt legt Haftungsverteilung nach Bus-PKW-Unfall auf 80:20 fest

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: 50:50-Haftung bei Unfall nach Spurwechsel
16.06.2025Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
OLG Frankfurt: 50:50-Haftung bei Unfall nach Spurwechsel

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 5/24 ) entschied, dass bei einem Unfall nach einem abgebrochenen Spurwechsel beide Beteiligten zur Hälfte haften. Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden sei in dieser Konstellation entkräftet. Unfall nach abruptem Fahrstreifenwechsel Im Sommer 2021 war ein Ford Ranger, versichert bei der Klägerin, auf der linken Spur der A45 unterwegs. Wegen einer Baustelle verengte sich die Autobahn auf zwei Fahrstreifen. Der Fahrer des Ford wollte daher auf die mittlere Spur wechseln. Als sich der Verkehr dort jedoch staute, kehrte er – ähnlich wie das Fahrzeug vor ihm – nach etwa halbem Spurwechsel zurück auf die linke Spur. Dort kam das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich zum Stillstand. Der Ford-Fahrer konnte nach eigenen Angaben noch für etwa eine Sekunde bremsen, bevor...

weiter lesen weiter lesen
OLG Celle: Kein Widerruf für Tesla-Kaufvertrag
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)26.02.2025Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
OLG Celle: Kein Widerruf für Tesla-Kaufvertrag

Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat am 5. Februar 2025 ( Aktenzeichen 7 U 76/24 ) entschieden, die Berufung eines Käufers eines Tesla-Fahrzeugs zurückzuweisen. Dieser hatte nach einem Widerruf die Rückabwicklung des Online-Kaufvertrags gefordert. Sachverhalt Ein Verbraucher bestellte am 3. April 2022 über die Website eines Fahrzeugherstellers ein Elektrofahrzeug vom Typ Tesla Modell Y 2022 zum Preis von 66.170 Euro. Im Zuge des Bestellprozesses leistete er eine Anzahlung von 250 Euro. Der Hersteller stellte ihm eine Widerrufsbelehrung gemäß den Vorgaben der §§ 312g, 355 ff. BGB zur Verfügung, deren genauer Inhalt im Urteil des Landgerichts Hildesheim auf Seite 3 wiedergegeben ist. Das Fahrzeug wurde dem Käufer am 10. August 2022 übergeben, nachdem ihm zuvor die Zulassungsbescheinigung Teil II...

weiter lesen weiter lesen

TÜV-Plakette 2025: Was Autofahrer über Fristen, Konsequenzen und das Lesen der Plakette wissen müssen
13.01.2025Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
TÜV-Plakette 2025: Was Autofahrer über Fristen, Konsequenzen und das Lesen der Plakette wissen müssen

Ab 2025 empfiehlt es sich, die Prüftermine ihrer TÜV-Plakette im Auge zu behalten. Versäumnisse bei der Hauptuntersuchung (HU) können nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen, sondern auch höhere Kosten durch umfangreichere Prüfungen verursachen. Grüne Plaketten, deren Fälligkeit im letzten Jahr lag, führen ohne rechtzeitige Untersuchung zu zusätzlichen Konsequenzen. TÜV-Plakette: Rechtliche Grundlagen § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) : Regelung der technischen Überwachungspflichten von Fahrzeugen. Hauptuntersuchungs-Verordnung : Festlegung der Prüffristen und Anforderungen an die Hauptuntersuchung. Bußgeldkatalog : Sanktionen bei Überschreitung der Hauptuntersuchungsfristen. Das Lesen der TÜV-Plakette: So wird der Prüftermin...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?