Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Überweisung der höheren Miete gilt als Zustimmung

20.01.2014
 (1)
Zuletzt bearbeitet am: 22.03.2024

München (jur). Überweisen Mieter nach einer Mieterhöhung die geforderte Miete, gilt dies grundsätzlich als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen. Eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung muss dann nicht abgegeben werden, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 20. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 42 C 11426/13).

Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin von einem Münchener Paar eine höhere Miete verlangt. Ab April 2013 sollte sie statt 950 Euro nun 1.140 Euro monatlich bezahlen. Die Mieter sollten dem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zustimmen.

Die Mieter schickten keine Zustimmung, sie überwiesen einfach die höhere Miete. Durch die Änderung des monatlichen Dauerauftrages hätten sie der höheren Miete „stillschweigend zugestimmt“, auch wenn das Mieterhöhungsverlangen nicht wirksam gewesen sei, so die Mieter.

Nach dieser Erklärung bestand die Vermieterin erst recht auf eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung. Die Mieter könnten ansonsten die Zahlung einfach einstellen, so die Befürchtung.

Doch das Amtsgericht hielt die Klage für unzulässig. Die Mieter hätten dem Mieterhöhungsverlangen bereits zugestimmt. Schon die einmalige Zahlung der geforderten Miete könne als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. Nach mehreren Überweisungen sei dies in jedem Fall als Zustimmung anzusehen, so das Amtsgericht in seinem Urteil vom 14. August 2013.

Selbst wenn die Mieter auf ein unwirksames Mieterhöhungsschreiben hingewiesen haben, würden sie mit der Überweisung der höheren Miete auf einen entsprechenden Rechtsschutz verzichten, so das Gericht.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Foto: © VRD - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Neuregelung der Kostenverteilung bei WEG laut BGH zulässig

In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unter bestimmten Voraussetzungen die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu Lasten einzelner Eigentümer ändern dürfen (Az.:  V ZR 81/23 und V ZR 87/23 ). Diese Entscheidung basiert auf dem 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Doppelparker und Dachfenster im Fokus In dem Verfahren V ZR 81/23 ging es um die Kostenverteilung der Reparatur von Doppelparkern, die aufgrund eines Defekts nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloss, dass nicht alle, sondern nur die Teileigentümer der ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Landgericht Hanau: Vermieter kann bei sporadischer Nutzung nicht kündigen

Ein Urteil des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 107/22 ) macht deutlich, dass ein Vermieter, der in einem Zweifamilienhaus lebt und die zweite Wohnung nur gelegentlich nutzt, dem anderen Mieter nicht ohne triftigen Grund kündigen darf. Amtsgericht weist Räumungsklage ab Eine Vermieterin, die überwiegend im Ausland residiert, hat mit den Mietern einen Vertrag über eine Wohnung in einem Haus mit zwei Einheiten abgeschlossen. Ihre eigene Wohnung im selben Haus nutzt sie nur vereinzelt im Jahr. Sie sprach eine Kündigung gemäß § 573a BGB aus, die besagt, dass der Eigentümer einer Wohnung in einem selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten das ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Insolvenzverfahren bleibt im Grundbuch sichtbar

Karlsruhe (jur). Zwangseintragungen im Grundbuch, etwa zur Anordnung einer Zwangsversteigerung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bleiben auch nach ihrer „Löschung“ sichtbar. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 21. September 2023 hervor (Az.: V ZB 17/22).  Die Beschwerdeführerin im Streitfall ist Eigentümerin mehrerer Wohnungen in Berlin. Über ihr Vermögen war ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Zwangsversteigerung der Wohnungen angeordnet worden. Beides wurde entsprechend gesetzlichen Vorgaben zwangsweise in die Grundbücher eingetragen. Die Eigentümerin konnte aber beide ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Anspruch auf Untervermietung gilt auch für Nebenwohnung

Karlsruhe (jur). Mieterinnen und Mieter einer Nebenwohnung können aus Kostengründen vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Voraussetzung hierfür ist ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, und dass dieser die Nebenwohnung teilweise selbst weiter nutzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 21. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 88/22). Für das Recht auf Untervermietung sei es nicht erforderlich, dass die Wohnung nach der Untervermietung noch Lebensmittelpunkt des Mieters bleibt, stellten die Karlsruher Richter klar.  Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter vom Vermieter verlangen, dass ... weiter lesen

Ihre Spezialisten