Handelsgeschäfte innerhalb der EU können für zusätzliche Umsätze für ein Unternehmen sorgen oder die Grundlage einer Unternehmung darstellen. Allerdings besteht im EU-Ausland auch ein etwas größeres Risiko für Zahlungsausfälle, denn die offenen Forderungen lassen sich oftmals nicht so einfach eintreiben wie bei Handelspartnern innerhalb Deutschlands. Wer sich gegen die Risiken wappnen möchte, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten kennen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die rechtlichen Schritte und zeigt Unternehmern auf, welche Maßnahmen sie präventiv und bei einem tatsächlichen Zahlungsausfall eines Handelspartners im EU-Ausland ergreifen können.
EU-Gesetze und Regelungen
Die Regelungen und Gesetze der Europäischen Union bieten Unternehmern einen klaren rechtlichen Rahmen, falls es zu Zahlungsausfällen im Handel mit EU-Partnern kommen sollte. So regelt beispielsweise die EU-Richtlinie 2011/7/EU die genauen Zahlungsfristen und den Umgang mit Zahlungsverzügen bei Geschäften mit anderen Unternehmern oder öffentlichen Stellen aus dem EU-Ausland. Die Unternehmer haben in diesem Fall das Recht, Verzugszinsen zu verlangen.
Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte gegenüber einem Beklagten, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus anderen Mitgliedstaaten.
Beim Handel mit EU-Partner müssen Unternehmer zudem eine zusammenfassende Meldung an das Finanzamt übermitteln. Diese dient in erster Linie der korrekten Erhebung der Umsatzsteuer, kann jedoch für Unternehmer auch einen wichtigen Nachweis vor Gericht darstellen, dass ein bestimmtes Geschäft tatsächlich stattgefunden hat.
Wichtige Tipps für den Handel mit EU-Partnern
Bei Geschäften mit EU-Partnern ist es wichtig, sich entsprechend vertraglich abzusichern, um die potenziellen Risiken zu minimieren. Die Vereinbarungen sollten dabei so eindeutig wie möglich formuliert werden. Das betrifft insbesondere die Themen Zahlungsbedingungen, Lieferzeiten, die Haftung und die Handhabung der Gewährleistung.
Bei den Zahlungsbedingungen sollten klare Regelungen hinsichtlich der Zahlungsfristen, Zahlungsmethoden und Währungen festgelegt werden. Auch Zahlungsgarantieren wie Akkreditive oder Bankbürgschaften spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Weitere Besonderheiten bei Handelsgeschäften ins EU-Ausland sind die unterschiedlichen Steuervorschriften und Warenzertifizierungen. Dazu kommen möglicherweise kulturelle und sprachliche Unterschiede.
Wer sich an die folgenden Tipps hält, vermeidet damit schon einen Großteil der Fehler, die in diesem Zusammenhang immer wieder gemacht werden und schafft eine solide Absicherung:
- Führen Sie im Vorfeld eine gründliche Marktanalyse durch und holen Sie sich Informationen über potenzielle Geschäftspartner ein.
- Arbeiten Sie einen Vertrag mit klaren Zahlungsbedingungen und Haftungsregelungen aus.
- Beziehen Sie die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen im Zielland in den Vertrag mit ein.
- Nutzen Sie Zahlungsgarantien zur Absicherung.
- Berücksichtigen Sie die Besonderheiten im Zusammenhang mit kulturellen Unterschieden.
Maßnahmen zur Vorbeugung rechtlicher Schritte
Die Basis, um sich als Unternehmer bei EU-Geschäften vor Zahlungsausfällen zu schützen, bildet ein effektives Mahnverfahren. Dazu gehört vor allem das rechtzeitige Versenden von Zahlungserinnerungen und Mahnungen, denn dadurch wird zum einen der Zahlungsverzug dokumentiert und zum anderen der Schuldner zur Zahlung bewegt. In diesem Zusammenhang sollte auch über mögliche Ratenzahlungsmodelle nachgedacht werden.
Im Unternehmen selbst ist ein strukturiertes Forderungsmanagement wichtig. Dabei sollte jederzeit ersichtlich sein, welche Forderungen aktuell offen sind. Die Kommunikation mit säumigen Zahlern sollte möglichst proaktiv angegangen werden.
Auch wenn bisher der „worst case“ nicht eingetreten ist, sollten sich Unternehmer bereits präventiv nach professionellen Inkassodienstleistern umsehen, die im Bedarfsfall den Einzug offener Forderungen übernehmen und auch die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten können. Wichtig ist jedoch, auch diese Unternehmen vor der Zusammenarbeit genau zu evaluieren, denn in der Branche gibt es zahlreiche Inkassoinstitute, die unseriös vorgehen und damit auch das Image des eigenen Unternehmens gefährden können.
Gerichtliche Schritte und grenzüberschreitende Vollstreckung in der EU
Auch beim besten Forderungsmanagement und Mahnwesen können manchmal gerichtliche Schritte erforderlich werden, um bei EU-Geschäften seine Forderungen durchzusetzen. Innerhalb der EU gelten dabei andere rechtliche Rahmenbedingungen als bei Geschäften innerhalb Deutschlands. Vor einer Klage ist es daher wichtig, sich über die zuständige Gerichtsbarkeit und das anwendbare Recht zu informieren. Innerhalb der EU gilt hier die Verordnung (EU) 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Das Verfahren beginnt mit der Prüfung von Gerichtsstandsvereinbarungen durch das angerufene Gericht. Ist eine wirksame Vereinbarung vorhanden, ist das Gericht an den vereinbarten Ort gebunden. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist im Regelfall das Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten zuständig.
Die gute Nachricht für Unternehmer: Die Europäische Vollstreckungsanordnung erleichtert den Prozess der Durchsetzung von Forderungen über die Landesgrenzen hinweg. Denn dadurch können gerichtliche Entscheidungen über Forderungen auch in anderen Mitgliedstaaten ohne weitere Formalitäten vollstreckt werden.
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