Versicherungsrecht

Unfallversicherung: Fehler vermeiden und den Unfall fristgerecht und richtig melden

27.03.2017
 (5)

Mit diesem Rechtstipp möchte ich Sie informieren über Probleme im Zusammenhang mit der Unfallversicherung.

Bei dieser Versicherung soll der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls mit verbleibender Invalidität in der Regel einen bestimmten Kapitalbetrag erhalten.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

In der Praxis sind bei der Durchsetzung solcher Ansprüche zwei Dinge besonders wichtig. Es muss sich zum einen tatsächlich um einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen handeln und der Unfall muss auch dem Versicherer so dargestellt werden.

Immer wieder treten Probleme häufig dadurch auf, dass der Versicherungsnehmer bei der Schilderung des Unfalls nicht weiß, worauf es ankommt. So ist es beispielsweise kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei gegebenenfalls auch schwer verletzt.

Der Sturz ist nur dann ein Unfall, wenn hierbei irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer im Wald spazieren geht und über eine Wurzel stolpert und sodann stürzt. Das Stolpern über die Wurzel stellt hierbei die Einwirkung von außen dar.

Da der Versicherungsnehmer aber nicht weiß, dass hiermit sein Anspruch steht oder fällt, kommt es immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer in unserem Beispiel von der Wurzel nichts erwähnt und lediglich angibt, er sei beim Spazieren gestürzt.

Der Versicherungsnehmer wird daher die Leistung komplett ablehnen und es wird für den Versicherungsnehmer schwer werden, seine anfänglich unvollständige Unfallschilderung später noch zu korrigieren.

Oftmals werden aber auch Ansprüche in der Unfallversicherung nicht geltend gemacht, weil der Versicherungsnehmer überhaupt nicht weiß, dass es sich um einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. Beispielsweise ist mittlerweile durch eine obergerichtliche Entscheidung anerkannt, dass auch eine allergische Reaktion einen Unfall darstellt, wobei die betreffenden Blütenpollen als von außen einwirkendes Ereignis angesehen werden.

Ein zweites großes Problem stellt in der Praxis die Einhaltung der Fristen dar.

Die Invalidität muss nämlich in der Regel innerhalb von 12 Monaten eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich attestiert und bei dem Unfallversicherer geltend gemacht sein.

Häufig stellt sich im Nachhinein jedoch heraus, dass die ärztliche Bescheinigung nicht ausreichend war, sodass allein deshalb der gesamte Invaliditätsanspruch entfällt.

Wichtig ist also auch, dass die richtigen Formulierungen verwendete werden.

Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Frank Vormbaum
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Bült 27
59368 Werne

Telefon: 02389 - 4030660


Honorar/Leistung: (1)
Erreichbarkeit: (1)
Verständlichkeit: (1)
Freundlichkeit: (1)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Frank Vormbaum:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Versicherungsrecht Berufsunfähigkeit: Nürnberger zahlt trotz entgegenstehendem Gutachten des OFI
10.03.2020

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem wir einen Mandanten wegen bestehender Berufsunfähigkeit gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG vertreten haben. Unser Mandant war bereits seit geraumer Zeit berufsunfähig aufgrund erheblicher orthopädischer Beeinträchtigungen. Dementsprechend hatte er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei dem Versicherer beantragt. Hierauf hatte der Versicherer eine monatelange Leistungsprüfung durchgeführt, insbesondere ein orthopädisches Gutachten eingeholt. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch das orthopädische ... weiter lesen

Versicherungsrecht Berufsunfähigkeit: CFS und die richtige Diagnose
10.03.2020

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter informieren über Ansprüche aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung bei CFS oder chronischem Erschöpfungs­syndrom. Menschen, die an CFS erkrankt sind, haben oft auch bereits einen besonderen Leidensweg hinter sich. Dieses deshalb, weil die Erkrankung häufig nicht, oder erst viel zu spät diagnostiziert wird. Die sich hieraus ergebenden Behandlungsproblem sind offensichtlich, darüber hinaus besteht aber auch das Problem, die Erkrankung beispielsweise im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzuweisen. Hierzu bedarf es eines ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Aktentasche sichtbar im Auto ist fahrlässig

Karlsruhe (jur). Wer eine Aktentasche mit Wohnungsschlüssel sichtbar in seinem Auto liegenlässt, handelt fahrlässig. Für einen Einbruch mit diesem Schlüssel muss daher auch eine Haftpflichtversicherung mit „erweiterter Schlüsselklausel“ nicht aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 26. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 118/22). Der bei dieser Klausel übliche Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit ist danach transparent und wirksam.  Der Kläger behauptet, ihm sei aus seinem Dienstwagen eine Aktentasche entwendet worden, in der sich unter anderem Rechnungen mit seiner Wohnanschrift und ein Schlüsselbund ... weiter lesen

Versicherungsrecht Keine Versicherungsleistungen wegen vorgehaltener Klinikbetten

Frankfurt/Main (jur). Ein Krankenhaus kann für das angeordnete Vorhalten freier Klinikbetten während der Covid-19-Pandemie keine Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung erhalten. Denn die von der hessischen Landesregierung angeordnete Einschränkung des Klinikbetriebs diente nicht der Eindämmung des Sars-Cov-2-Virus, sondern der Schaffung von Behandlungskapazitäten für eine zu erwartende große Zahl von Covid-19-Erkrankten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 19. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-08 O 210/22).   Damit kann das klagende Krankenhaus keine Leistungen aus der von ihm ... weiter lesen

Ihre Spezialisten