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UNIIMMO Wohnen ZB, Schadensersatz

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(1 Bewertung)21.05.2025 Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Anleger, welche in den Fonds UNIIMMO Wohnen ZBI investiert sind, haben Chancen auf Schadensersatz.

In den Unterlagen, insbesondere in dem Basisinformationsblatt, welches Anleger für eine Anlage in Form einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds UNIIMMO Wohnen ZBI erhalten haben, ist der sog. Risikoindikator mit 2 bzw. 3 angegeben.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat jedoch mit Urteil vom 21.02.2025 angegeben, dass diese angegebenen Risikoindikatoren von 2 bzw. 3 das tatsächliche Risiko nicht korrekt widerspiegeln. Im Jahr 2024 erlitt dieser Fonds einen Wertverlust in Höhe von rund 17 %. Das Landgericht stellte fest, dass aufgrund der quartalsweisen Bewertung der Fondsimmobilien ein wesentlich höheres Risiko bestehe und der Indikator daher bei 6 liegen müsste.

Auf dieser Grundlage dieses (noch nicht rechtskräftigen) Urteils können hier Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Mit Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az: 12 O 287/24) (noch nicht rechtskräftig) ist einer Anlegerin hier zwar nicht wegen dieser fehlerhaften Angabe in den Unterlagen, jedoch wegen fehlerhafter Beratung Schadensersatz zuerkannt worden. Hier war einer Anlegerin, welche ausschließlich an einer sicheren Geldanlage interessiert war, diese Anlage angeboten worden. Diese Anlage ist jedoch nach Auffassung des LG Stuttgart in jedem Fall nicht als solche sichere Anlage anzusehen.

Es werden bereits zahlreiche Anleger von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko hier vertreten.

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