Im Business-Alltag geht es für Unternehmen oft ganz schön hart zu. Um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein, greifen einige Betriebe dann auf unfaire Mittel zurück. Damit das rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, wurde in Deutschland das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs eingeführt. Für Unternehmen stellt sich oft aber dennoch die Frage, was genau nun als unlauterer Wettbewerb gilt und welche rechtlichen Maßnahmen ein Verstoß mit sich bringt.
Viel Interpretationsspielraum – was ist noch fair und was überschreitet die Grenze?
Das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs ist nicht punktgenau definiert, sondern lässt in den meisten Fällen einen gewissen Raum zur Interpretation. Ein gutes Beispiel hierfür sind aggressive Verkaufsmethoden. Verschafft sich ein Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsvorteil, ist das gesetzeswidrig. Nun bleibt natürlich die Frage, was genau unter diesen Punkt fällt. Natürlich ist jede Form von Geschäftsanbahnung illegal, wenn körperliche Gewalt angedroht wird.
Aber ist es nun auch unlauterer Wettbewerb, wenn ein Türverkäufer besonders beharrlich ist und vielleicht sogar mit psychologischen Tricks arbeitet? Das muss dann im Einzelfall vor Gericht geklärt werden, wenn ein Unternehmen aufgrund von unlauterem Wettbewerb gemeldet wird. Wie Fachanwalt Seifried aus Frankfurt am Main mitteilt, gibt es verschiedene rechtliche Maßnahmen für Unternehmen, um gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen.
In erster Linie braucht es aber einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht, der die komplexe Ausgangssituation einordnen kann. So lässt sich zumindest einmal eine grundlegende Aussage darüber treffen, ob der Rechtsstreit dann am Ende von Erfolg gekrönt sein könnte.
Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen
Da das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs zum Beispiel auch vergleichende Werbung umfasst, tappen immer wieder junge Unternehmen in die Gesetzesfalle. Wie es in Deutschland aber nun einmal ist, schützt Unwissenheit aber nicht vor Konsequenzen. Wer sein Produkt zu Marketingzwecken mit anderen Produkten vergleicht, um am Ende selbst besser dazustehen, verstößt oft bereits gegen das Wettbewerbsrecht. Die vermeintlich ausgeklügelte Marketingstrategie kann dann ganz schön teuer werden und noch dazu einen Image-Schaden hervorrufen. Während einige Aspekte im Gesetz des unlauteren Wettbewerbs selbstverständlich sind, bergen andere Punkte gewisse Stolperfallen. Im Zweifelsfall lohnt es sich also auch hier, mit einem Rechtsexperten für den Wettbewerb zu sprechen. So lassen sich Abmahnungen durch andere Unternehmen konsequent verhindern.
Wo kann man unlauteren Wettbewerb melden?
Wird man als Unternehmen auf unlautere Wettbewerbspraktiken der Konkurrenz aufmerksam, kann die Polizei im Regelfall nichts tun. Statt einer klassischen Anzeige wird daher eine Meldung an eine zuständige Zentralstelle gemacht. In Deutschland ist das die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. Für eine Beschwerde braucht es auch gar nicht viel Zeit, denn das Online-Formular kann binnen weniger Minuten ausgefüllt werden. Die Beschwerde kann aber nicht nur durch konkurrierende Unternehmen eingebracht werden, sondern auch von Konsumenten. Wenn Sie also eine unangenehme Situation mit aggressiven Verkaufsmethoden erlebt haben, kann das ebenfalls bei der zuständigen Meldestelle eingebracht werden.
Als Konkurrent juristische Schritte in die Wege leiten
Bei unlauterem Wettbewerb versucht sich ein Unternehmen auf illegale Weise einen Vorteil gegenüber anderen Branchenteilnehmern zu verschaffen. Für Sie als direkter Konkurrent ist ein solches Verhalten nicht nur unfair, sondern unter Umständen auch geschäftsschädigend. Wenn die Kunden zu einem anderen Unternehmen wechseln, bringt das automatisch einen Umsatzrückgang mit sich. Daraus lassen sich dann vor Gericht unter Umständen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. In erster Linie wird aber meist eine Unterlassungsklage eingebracht.
Dabei wird das betreffende Unternehmen aufgefordert, die unlautere Handlung ab sofort einzustellen. Unterschreibt die Gegenpartei die Unterlassungsklage, fällt dann aber erneut durch unlautere Praktiken auf, können Unterlassungsansprüche eingefordert werden. Fällt der Einbruch der Umsätze besonders drastisch aus und sind diese Verluste auf das unlautere Verhalten zurückzuführen, können Gewinnabschöpfungsansprüche eingefordert werden. Dabei wird meist durch einen Gutachter das finanzielle Ausmaß abgeschätzt und im Anschluss muss Unternehmen A das Geld an Unternehmen B erstatten. Oft lassen sich genaue Summen aber nur schwer festlegen, sodass in den meisten Fällen ein Vergleich angestrebt wird.
Herausforderungen im E-Commerce
Im digitalen Handel kommen dann noch einmal ein paar gesonderte Punkte hinzu, wenn es um das Wettbewerbsgesetz geht. Beispielsweise reicht bereits ein unvollständiges Impressum aus, um sich mit einer Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb konfrontiert zu sehen. Das ist vor allem deswegen problematisch, weil viele Jungunternehmer sich ihr Impressum generieren lassen. Da es unter Umständen jedoch besondere Fallstricke gibt, die der Generator nicht kennt, droht im Nachgang vielleicht eine teure Überraschung. Besser ist es, das Impressum von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen. Nur so kann garantiert werden, dass alle relevanten Informationen aufgelistet sind und der Inhalt wasserdicht ist.
Auch Influencer und Blogger laufen oft unbewusst in die UWG-Falle, wenn Werbung nicht richtig gekennzeichnet wird. Hier könnten Mitbewerber argumentieren, dass Kunden getäuscht wurden und die fehlende Werbekennzeichnung eine bewusste Irreführung darstellt. Daher arbeiten heutzutage die meisten Influencer mit professionellen Agenturen zusammen, die auch den rechtlichen Rahmen vorgeben. So können auch Einsteiger bei ihren ersten Werbekooperationen verhindern, dass von der Konkurrenz direkt eine Abmahnung kommt.
Gleichzeitig kämpfen aber auch benachteiligte Unternehmen mit einigen zusätzlichen Herausforderungen im E-Commerce. Bedient sich beispielsweise ein Onlineshop aus China an unlauteren Wettbewerbspraktiken, ist eine Abmahnung oft nur theoretisch möglich. Weder das nationale Recht noch das EU-Recht können hier viel ausrichten, sodass die Beklagten am Ende oft einfach wie gehabt weitermachen können.
Das 1x1 für einen fairen Wettbewerb
Damit Unternehmen gar nicht erst in Bedrängnis kommen und des unlauteren Wettbewerbs beschuldigt werden, sollte man vorab stets die Grundregeln kennen. Einen Leitfaden gibt es beispielsweise anhand der schwarzen Liste im UWG. Hier sind 30 Punkte aufgelistet, die in jedem Fall zum unfairen Wettbewerb zählen und in der Praxis meist rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Wenn Unternehmen auf Nummer sicher gehen wollen, können die eigenen Marketing- und Wettbewerbspraktiken auch regelmäßig von einem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht überprüft werden.
Nur so lässt sich gewährleisten, dass das Unternehmen in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld rechtlich abgesichert bleibt und keine unnötigen Risiken eingeht. Um in den Bereichen Werbung und den Verkauf die Nummer 1 zu werden, muss man sich manchmal nämlich aus dem Fenster lehnen. Wichtig ist dabei aber immer, dass alle Praktiken fair bleiben und man über den Wettbewerb zu noch besserer Leistung angespornt wird.
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