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Unternehmensnachfolge – Vermeidbare Fehler vermeiden!

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(19 Bewertungen)16.02.2018 Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Stellen Sie sich vor, dass Sie Geschäftsführer eines Unternehmens sind und das Worst-Case-Szenario tritt ein: Sie sind akut erkrankt oder ähnliches und können Ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht mehr ausführen. Wie geht es dann weiter mit Ihrem Unternehmen? Wer übernimmt die Leitung, was passiert mit den Mitarbeiten und wer trägt die rechtliche Verantwortung im Falle Ihres unvorhergesehenen Ausfalles? Im schlimmsten Fall kann dies zum Aus eines Unternehmens führen.

I. Die Unternehmensnachfolge wurde nicht abgesichert.

Ein plötzliches Ausscheiden eines Unternehmensleiters kann fatale Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Wenn die Unternehmensnachfolge nicht gewährleistet ist, könnten Schulden oder andere Verbindlichkeiten die verbleibenden Verantwortlichen des Unternehmens treffen.

II. Fehlende Reglung: Wer übernimmt?

Der von der Hierarchie her als nächster in Frage kommende interne Mitarbeiter oder ein familiäres Mitglied oder der Ehegatte? Fehlende Regelungen können nicht nur Familien entzweien, sondern auch für frustrierte Mitarbeiter und somit für ein belastendes Betriebsklima sorgen.

III. Die emotionalen Schwierigkeiten

Kann ein Unternehmer sich von seinem Lebenswerk lösen? Der Kampf mit sich selbst ist nicht zu unterschätzen, wenn es gilt, sein Lebenswerk jemand anderem zu übergeben. Faktoren wie Angst und Besorgnis über das mögliche Scheitern des neuen Unternehmensleiters bereiten regelmäßig große Schwierigkeiten. Tipp: Suchen Sie sich eine neue Beschäftigung, wie z.B: Business Angel werden und die nächste Generation fördern anstatt auch nach der Leitungsübergabe ihres Unternehmens weiter „mitreden“ zu wollen!

IV. Hilft man wirklich seinem Ehegatten oder Kindern, wenn man sie als Nachfolger (ungefragt) bestimmt?

Hat man als Unternehmer eine gerechte Entscheidung getroffen, wenn man seine familiären Mitglieder den internen und vielleicht besser qualifizierten Anwärtern vorzieht? Oft entsteht dadurch bei den Mitarbeitern, die sich im Führungsteam verdient gemacht haben, Unverständnis und Neid. Dieser Neid oder Ärger kann sich ebenfalls negativ auf das Betriebsklima ausüben oder ggf. zur Fluktuation von qualitativen Mitarbeitern führen, da diese einen solche Nachfolger als Blockade ihrer beruflichen Aufstiegschancen sehen.

V. Zweifel am Nachfolger 

Wie schon bei den emotionalen Schwierigkeiten beschrieben ist Loslassen eines Unternehmens keine zu unterschätzende Angelegenheit. Aber wenn  der vorherige Unternehmer dem Nachfolger immer wieder in dessen Souveränität bezüglich der Unternehmensaktivitäten eingreift, werden mehr Prozesse im Unternehmen behindert als vorangetrieben.

VI. Der falsche Umgang mit dem Faktor ZEIT 

Die Unternehmensnachfolge ist ein komplizierter Findungsprozess. Dieser benötigt ein hohes Investment an Zeit um den geeignetsten Nachfolger zu finden. Je größer ein Unternehmen ist desto intensiver ist der Zeitaufwand. Denn neue Nachfolger müssen sicherstellen, dass sie die Ziele, den finanziellen Druck und die Mitarbeiterführung managen können. Einen solchen Nachfolger findet man nicht innerhalb kürzester Zeit. Daher planen Sie die Unternehmensnachfolge am besten schon Jahre voraus und nicht wenn es zu spät ist.

VII. Unveränderlichkeit von Rechtsdokumenten

Testamente, Ehevertrag, geschäftliche Verträge und Grundbucheinträge sind unveränderliche Rechtsdokumente, die  im Falle eines plötzlichen Ausscheidens des Unternehmers nicht mehr geändert werden können. Selbst die besten Anwälte können z. B. im Fall des unvorhergesehenen Todes eines Unternehmensleiters die bestehenden Rechtsdokumente nicht mehr ändern zu Gunsten des Unternehmens, deren Stakeholder und deren Nachfolger sowie für die Hinterbliebenen. Regeln Sie daher im Vorfeld die bestehenden Verträge und denken Sie dabei im Sinne der Anspruchsgruppen des Unternehmens. Andernfalls können rechtliche Barrieren sogar dazu führen, dass das Unternehmen ohne Nachfolgeregelung geschlossen wird.

VIII. Hat der Unternehmer eine sachgerechte Entscheidung getroffen?

Wer nicht die richtigen Kriterien bei der Auswahl seines Nachfolgers betrachtet, läuft Gefahr, dass sein Unternehmen in Zukunft unter den Folgen der falschen Auswahl leidet. Im Konflikt stehen hierbei wirtschaftliche Entscheidungen gegenüber dem Bauchgefühl des Unternehmers zur Nachfolgefragestellung.

IX. Kein „Notfallkoffer“ vorhanden?

Die Erteilung von Vollmachten (Generalvollmacht, Prokura etc.) oder einer verfassten Notfallregelung wie  evtl. Wechsel der Rechtsform (z. B. vom Einzelunternehmen zur GmbH) kann im Falle eines abrupten Ausscheidens des Unternehmers den Fortbestand des Unternehmens retten. Ohne solche prophylaktischen Vorkehrungen riskiert man eventuell den Stillstand oder gar das damit verbundene Aus eines Unternehmens. 

X. Inaktiv sein

Wer nicht aktiv wird in Sachen Unternehmensnachfolge wird den Fortbestand seines Unternehmens nicht untermauern. Wer aktiv wird in der Unternehmensnachfolge kann selbst jederzeit mitbestimmen wer der geeignete Nachfolger für das Unternehmen ist und stellt somit sicher, dass der Unternehmensgeist und die eigene Vision vom Nachfolger weitergetragen werden.

 

Fehler vermeiden durch rechtzeitige Planung
Eine im Vorfeld geplante Unternehmensnachfolge sichert den Fortbestand und die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter. Die Nachfolge muss systematisch und zeitig vorbereitet werden.

In der Regel gilt circa fünf Jahre vor der Übergabe. Diese Zeit braucht Ihr Nachfolger, um sich mit relevanten Themen im Zusammenhang mit der Übergabe auseinanderzusetzen und sich auf diese vorzubereiten. Ein qualifizierter Nachfolger, egal ob aus der eigenen Familie, dem Betrieb oder fremd sollte ein gut vorbereitetes Unternehmen vorfinden. Dies erleichtert den „Start“ und sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch persönlich für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf meiner Homepage.

V. i. S. d. P.:

Rechtsanwalt Jörg Streichert

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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