Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Untervermietung auch bei Einzimmerwohnung möglich

Zuletzt bearbeitet am: 24.08.2024

Karlsruhe (jur). Auch Mieter einer Einzimmerwohnung können ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung haben, dem der Vermieter zustimmen muss. Voraussetzung ist, dass der Mieter einen Teil der Wohnung weiterhin selbst nutzt, etwa zum Unterstellen eigener Sachen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 14. September 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: VIII ZR 109/22). 

Im Streitfall geht es um eine Einzimmerwohnung in Berlin. Der Mieter hatte einen längeren Auslandsaufenthalt. Daher wollte er die Wohnung vom 15. Juli 2021 bis zum 30. November 2022 untervermieten. 

Wenn Mieter „ein berechtigtes Interesse (haben), einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen“, muss laut Gesetz der Vermieter dem zustimmen, sofern dies zumutbar ist. 

Hier verweigerte der Vermieter die Zustimmung. Er meinte, bei einer Einzimmerwohnung komme die Untervermietung eines Teils des Wohnraums gar nicht in Betracht. 

Wie nun der BGH entschied, musste der Vermieter der Untervermietung zustimmen. Das Gesetz mache keinerlei Vorgaben, welche und wie große Anteile der Wohnung der Mieter weiterhin selbst nutzen muss. Es reiche aus, „wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt“. 

Einzimmerwohnungen seien daher nicht ausgeschlossen. Es gebe keine Gründe, deren Mieter als weniger schutzwürdig anzusehen als die von Wohnungen mit mehreren Zimmern. Ein „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung könne, wie der konkrete Fall des Auslandsaufenthalts zeige, auch bei Einzimmerwohnungen entstehen. 

Hier habe der Mieter seine Wohnung nur für die Zeit seines Auslandsaufenthalts untervermietet und einen Schlüssel für die Wohnung behalten. Während der Untervermietung habe er verschiedene eigene Sachen in einem Schrank, einer Kommode sowie auf einer durch einen Vorhang abgetrennten, ein Quadratmeter großen Fläche im Flur gelagert. Diese Flächen seien nur ihm zur Nutzung vorbehalten gewesen. Die gesetzliche Voraussetzung, dem Untermieter nur „einen Teil des Wohnraums“ zu überlassen, sei daher erfüllt, urteilte der BGH. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© domoskanonos - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alles, was Sie über die Mietkautionsbürgschaft wissen müssen: Ein umfassender Leitfaden

Die Mietkautionsbürgschaft gewinnt zunehmend an Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Sie bietet eine flexible und sichere Alternative zur herkömmlichen Barkaution. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Mietkautionsbürgschaft wissen müssen, von den Grundlagen bis hin zu den Vorteilen und der praktischen Anwendung. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre Mietkaution absichern können, besuchen Sie Mietkautionsbürgschaft. Was ist eine Mietkautionsbürgschaft? Die Mietkautionsbürgschaft ermöglicht es Mietern, ihre Kaution durch eine Bürgschaftsversicherung abzusichern, anstatt eine hohe Barkaution zu hinterlegen. Dies bietet ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Betriebskosten bei gewerblichen Immobilien – Mieter bezahlen oft zu viel

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Geschäftsimmobilie anmieten, zahlen Sie dafür zusätzlich zu den monatlich fälligen Beträgen auch noch die Betriebskosten. Hierbei gibt es im Vergleich zu privaten Mietobjekten einige Unterschiede und Vermieter haben grundsätzlich etwas mehr Spielraum. Dennoch zahlen viele Gewerbetreibende zu hohe Betriebskosten. Betriebskosten beim Gewerbe: Grundsätzliche Eigenheiten Private Mieter werden im Vertragsrecht grundsätzlich besser geschützt als Gewerbetreibende . Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie als Unternehmer deutlich mehr Kenntnisse aufweisen und mit dem Vermieter, der ebenfalls als Gewerbetreibender auftritt, auf ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht BGH bestätigt Umlage der Prozesskosten auf alle Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Prozesskosten im Beschlussklageverfahren gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Wohnungseigentümer, einschließlich der obsiegenden, umgelegt werden müssen (Az.: V ZR 139/23 ). Klägerinnen müssen trotz Sieg Prozesskosten tragen Die Klägerinnen, Mitglieder der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft, sind Eigentümerinnen von drei der acht Wohnungen. Die Gemeinschaftsordnung von 2019 bestimmt, dass Verwaltungskosten gleichmäßig verteilt werden. 2021 fochten die Klägerinnen einen Beschluss der Gemeinschaft an und erhielten vom Amtsgericht Recht, das die Gemeinschaft zur Kostentragung verpflichtete. Um die ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht BGH erlaubt Aufrechnung verjährter Forderungen gegen Kautionsanspruch

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Vermieter verjährte Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen Kautionsansprüche aufrechnen können. Dies gilt auch, wenn die Ersetzungsbefugnis nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgeübt wurde (Az.: VIII ZR 184/23 ). Mieterin fordert Kaution zurück – Vermieter rechnet mit Schadensersatz auf Die Klägerin verlangte nach Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe der Wohnung am 8. November 2019 die Rückzahlung ihrer Barkaution von 780 €. Der Vermieter rechnete mit einem Schreiben vom 20. Mai 2020 über die Kaution ab und erklärte die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der ... weiter lesen

Ihre Spezialisten