Insolvenzrecht

Unwiderrufliches Bezugsrecht ist insolvenzfest

Zuletzt bearbeitet am: 02.03.2024

Karlsruhe (jur). Ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf eine Lebensversicherung ist nach vier Jahren insolvenzfest. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 26. November 2012, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX ZR 15/12). Danach muss im Streitfall die bezugsberechtigte Ehefrau 126.750 Euro nicht an den Insolvenzverwalter herausgeben.

Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2009 hatte die Frau knapp 415.000 Euro aus vier Lebensversicherungen ausbezahlt bekommen. Über das Erbe wurde allerdings wegen Überschuldung ein Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Anforderung gab die Frau daher den Großteil des Geldes an den Insolvenzverwalter weiter; die Auszahlung einer der Versicherungen in Höhe von 126.750 Euro behielt sie aber für sich. Ihr Mann habe ihr hier ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.

Um Missbrauch zu vermeiden, werden bei einer Insolvenz alle finanziellen Verschiebungen der letzten vier Jahre untersucht. Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums müssen die Betreffenden in der Regel zurückgeben. Entscheidend für den konkreten Fall war daher die Frage, zu welchem Datum die unwiderruflich bezugsberechtigte Ehefrau als „beschenkt“ gilt.

Wie nun der BGH entschied, ist dies nicht erst der Tag der Auszahlung der Versicherungssumme. Laut Versicherungsschein sei die Ehefrau, die „im Zeitpunkt des Todes“ mit dem Versicherungsnehmer verheiratet ist, unwiderruflich bezugsberechtigt gewesen. Daher habe die Frau schon mit der Hochzeit das unwiderrufliche Bezugsrecht erhalten – weit mehr als vier Jahre vor der Insolvenz.

Als Tag der Zuwendung gilt daher die Hochzeit, urteilte der BGH. Das gilt auch dann, wenn im Erlebensfall der Mann selbst das Geld bekommen hätte und auch dann, wenn das Bezugsrecht „daran geknüpft ist, dass die Ehe mit dem Versicherten bei dessen Tod (noch) besteht“. Auch dass das Bezugsrecht im Fall einer Scheidung wieder erloschen wäre, spiele keine Rolle.

Ausgenommen vom Anspruch der Ehefrau auf das Versicherungsgeld sind nach dem am 27. September 2012 verkündeten Karlsruher Urteil lediglich die in den letzten vier Jahren eingezahlten Versicherungsprämien, hier 7.360 Euro.

Quelle:©www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Insolvenzrecht Wohnungsrecht am eigenen Grundstück kann gepfändet werden

Karlsruhe (jur). Überschuldete Wohnungseigentümer können mit der Grundbucheintragung ihres Wohnungsrechts am eigenen Grundstück sich nicht vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Denn das eingetragene Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 5. April 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: V ZB 64/21). Nur wenn das Grundstück einer anderen Person gehört, könne ein daran bestehendes, nicht übertragbares Wohnungsrecht nicht gepfändet werden.  Im Streitfall ging es um ein Grundstück in Berlin-Charlottenburg. Der Eigentümer hatte das ... weiter lesen

Insolvenzrecht Pflegegeld für Pflegeperson ist kein pfändbares Arbeitseinkommen

Karlsruhe. Pflegegeld, das an Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen weitergeleitet wird, darf nicht gepfändet werden, wenn die Pflegeperson überschuldet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem am Montag, 16. Januar 2023, veröffentlichten Beschluss entschieden, dass hierbei nicht um ein für die Schuldentilgung pfändbares Einkommen handelt (Az.: IX ZB 12/22). Im streitigen Fall ging es um eine überschuldete Mutter aus dem Oldenburger Raum. Diese Frau pflegte und betreute ihren autistischen Sohn, der bei ihr lebt. Da der Sohn keine häusliche Pflegehilfe in Anspruch nahm, bekam er Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Der Sohn hat dies an ... weiter lesen

Insolvenzrecht Als Mittel zur Eingliederung kann Auto unpfändbar sein

Karlsruhe. Kann ein psychisch erkrankter Mensch krankheitsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dann kann sein Auto aus „gesundheitlichen Gründen“ sowie zur Eingliederung in die Gesellschaft unpfändbar sein. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat mit Beschluss vom Mittwoch, 12.10.2022 entschieden, dass dies erst recht gilt, wenn die betroffene Person für den Weg zum Arzt ein Auto benötigt (Az.: VII ZB 5/22). Die Tatsache, dass das Auto aus Zuwendungen eines Entschädigungsfonds finanziert wurde, stehe einer Pfändung jedoch nicht entgegen. Ein überschuldeter Erfurter, der an paranoider Schizophrenie und Epilepsie leidet, kann damit darauf hoffen, sein ... weiter lesen

Insolvenzrecht Daten zu Insolvenzverfahren soll die Schufa nach sechs Monaten löschen

Schleswig. Verbraucher müssen nach einer Verbraucherinsolvenz eine ernsthafte Chance haben, um neu anzufangen. Die Schufa darf deshalb nicht dauerhaft Daten über eine Insolvenz speichern. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein in Schleswig in einem am Dienstag, den 7. Juni 2022 bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: 17 U 5/22). Ein entsprechendes Leiturteil aus dem Jahre 2021 ist derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Auch im neuen Fall wurde vom Kläger eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen. Vom zuständigen Amtsgericht wurde das Verfahren am 25. März 2020 beendet. Im amtlichen Internetportal, in dem Gerichtsentscheidungen zu allen ... weiter lesen

Ihre Spezialisten