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Update August 2026: Kununu-Bewertung löschen - Neue Entscheidung des OLG Hamburg stärkt Rechte von Arbeitgebern!

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(2 Bewertungen) • 17.08.2026 • IT Recht

Negative Kununu-Bewertungen können für Unternehmen erhebliche Folgen haben. Bewerber informieren sich über Arbeitgeberbewertungen, bevor sie sich für ein Unternehmen entscheiden. Eine einzelne schlechte oder sogar fingierte Bewertung kann daher nicht nur das Unternehmensimage beeinträchtigen, sondern auch das Recruiting erschweren.

Die rechtliche Situation hat sich für Arbeitgeber im Jahr 2026 erneut interessant entwickelt. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Verfahren Az. 7 U 8/25 die Position der Arbeitgeberseite bestätigt. Nachdem Kununu seine Berufung zurückgenommen hat, ist das zugrunde liegende Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

Damit wird erneut deutlich: Arbeitgeber müssen anonyme Kununu-Bewertungen nicht in jedem Fall hinnehmen.

1. Wann kann eine Kununu-Bewertung gelöscht werden?

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch rechtswidrig.

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und Bewerber ihre persönlichen Erfahrungen und Meinungen über ein Unternehmen äußern. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo beispielsweise

  • überhaupt kein tatsächlicher Kontakt zum Unternehmen bestand,
  • falsche Tatsachen behauptet werden,
  • beleidigende oder ehrverletzende Äußerungen enthalten sind,
  • ein Bewerber- oder Beschäftigungsverhältnis lediglich erfunden wird,
  • unzulässige persönliche Daten veröffentlicht werden oder
  • die Bewertung gegen sonstige rechtliche Vorgaben verstößt.

Besonders interessant sind Fälle, in denen der Arbeitgeber substantiiert bestreitet, dass der Verfasser jemals Mitarbeiter oder Bewerber des Unternehmens war.

2. Was tun, wenn der angebliche Mitarbeiter oder Bewerber unbekannt ist?

Gerade bei anonymen Kununu-Bewertungen stellt sich häufig die Frage, ob der Verfasser überhaupt einen tatsächlichen Bezug zum Unternehmen hatte.

Das Unternehmen kann beispielsweise feststellen, dass

  • der Name des Bewertenden nicht bekannt ist,
  • die betreffende Person nie beschäftigt war,
  • keine Bewerbung vorliegt,
  • der behauptete Tätigkeitszeitraum nicht nachvollziehbar ist oder
  • die in der Bewertung geschilderten Umstände nicht zu einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis passen.

Solche konkreten Zweifel sollten gegenüber Kununu substantiiert und nachvollziehbar vorgetragen werden.

Eine bloße Erklärung wie „Diese Person kenne ich nicht“ ist dagegen regelmäßig deutlich weniger aussagekräftig.

3. Aktuelle Entwicklung: OLG Hamburg stärkt Arbeitgeberrechte gegen Negativbewertungen

Besonders relevant ist die aktuelle Entwicklung im Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Ausgangspunkt war eine anonyme negative Ein-Stern-Bewertung auf Kununu. Das betroffene Unternehmen bestritt, dass überhaupt ein Beschäftigungs- oder Bewerberkontakt mit dem Verfasser bestanden hatte.

Daher verlangte das von der Negativbewertung betroffene Unternehmen von Kununu als Plattformbetreiber entweder eine ausreichende Individualisierung des Bewertenden oder die Unterlassung der Veröffentlichung.

Bereits im einstweiligen Rechtsschutz hatte das OLG Hamburg im Februar 2024 zugunsten des Unternehmens entschieden. Im anschließenden Hauptsacheverfahren bestätigte das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 07.02.2025 – 324 O 315/24 die Arbeitgeberseite.

Kununu legte dagegen Berufung ein.

Was ist nun neu?

Das OLG Hamburg teilte den Parteien mit Hinweisbeschluss vom 25.06.2026 mit, dass es beabsichtige, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da die Berufung nach Einschätzung des OLG HH offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Auf diesen Hinweis hat Kununu schließlich die Berufung zurückgenommen.

Mit Beschluss vom 13.07.2026 – 7 U 8/25 erklärte das OLG Hamburg Kununu des Rechtsmittels für verlustig, womit das vorherige Urteil des des Landgerichts Hamburg rechtskräftig geworden ist,

4. Was bedeutet die neue Entscheidung des OLG HH für Unternehmen?

Die Entscheidung des OLG Hamburg im Hinweisbeschluss ist insbesondere für Arbeitgeber interessant, die mit einer offensichtlich nicht nachvollziehbaren anonymen Kununu-Bewertung konfrontiert sind.

Bestreitet ein Unternehmen nachvollziehbar, dass überhaupt ein Beschäftigungs- oder Bewerberkontakt bestanden hat, kann es darauf ankommen, ob Kununu ausreichende Informationen zur Überprüfung dieses Kontakts zur Verfügung stellt.

Kann der Arbeitgeber die behauptete Verbindung zum Unternehmen nicht überprüfen, kann dies einen erheblichen Ansatzpunkt für ein Vorgehen gegen die Bewertung darstellen.

Wichtig ist allerdings: Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Arbeitgeber automatisch den Klarnamen jedes Kununu-Nutzers verlangen können.

Es kommt vielmehr auf die konkrete Fallgestaltung und insbesondere darauf an, ob der behauptete geschäftliche beziehungsweise berufliche Kontakt substantiiert bestritten wird.

5. Warum reicht die einfache Meldung bei Kununu oftmals nicht aus?

Viele Unternehmen melden eine negative Bewertung zunächst über die vorhandenen Funktionen des Portals. Das kann sinnvoll sein, reicht bei rechtlich schwierigen Fällen aber häufig nicht aus.

Gerade wenn bestritten wird, dass überhaupt ein Arbeits- oder Bewerberkontakt bestanden hat, sollte konkret erläutert werden,

  • warum der Verfasser dem Unternehmen nicht bekannt ist,
  • weshalb kein Beschäftigungsverhältnis bestanden haben kann,
  • ob eine Bewerbung vorlag,
  • welche konkreten Angaben der Bewertung überprüfbar sind und
  • weshalb deshalb Zweifel an der Authentizität bestehen.

Eine substantiiert begründete Beanstandung ist daher regelmäßig erfolgversprechender als eine pauschale Meldung.

6. Kann eine negative Kununu-Bewertung auch wegen ihres Inhalts gelöscht werden?

Neben Fake-Bewertungen ohne tatsächlichen Unternehmensbezug kommen zahlreiche weitere Rechtsverletzungen in Betracht.

Beispielsweise können problematisch sein:

Unwahre Tatsachenbehauptungen:


Werden konkrete Vorgänge behauptet, die nachweislich nicht stattgefunden haben, kann dies einen Löschungsanspruch begründen.

Beleidigungen und Schmähkritik:


Sachliche Kritik ist grundsätzlich zulässig. Persönliche Herabsetzungen können dagegen rechtswidrig sein.

Vertrauliche Informationen:


Auch die Veröffentlichung bestimmter interner Informationen kann rechtliche Grenzen überschreiten.

Unzulässige personenbezogene Angaben:


Werden einzelne Mitarbeiter namentlich oder anderweitig identifizierbar in unzulässiger Weise erwähnt, kann ebenfalls ein Vorgehen möglich sein.

Entscheidend ist stets der konkrete Inhalt der Bewertung und der tatsächliche Hintergrund.

 

7. Wie sollten Arbeitgeber nach einer negativen Kununu-Bewertung vorgehen?

 

Wir empfehlen regelmäßig, zunächst nicht emotional auf die Bewertung zu reagieren.

Sinnvoll ist vielmehr:

  1. Bewertung vollständig dokumentieren
  2. prüfen, ob der Verfasser tatsächlich bekannt ist
  3. Beschäftigungs- und Bewerberdaten abgleichen
  4. konkrete Rechtsverletzungen identifizieren
  5. Bewertung gegenüber Kununu substantiiert beanstanden
  6. weitere rechtliche Schritte prüfen, falls Kununu die Bewertung nicht entfernt

Gerade bei einem bestrittenen Mitarbeiter- oder Bewerberkontakt sollte die Kommunikation mit dem Portal sorgfältig vorbereitet werden.

 

8. Kann man gegen Kununu auch gerichtlich vorgehen?

 

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kommen gerichtliche Schritte in Betracht.

Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, ob ein Löschungs-, Unterlassungs- oder gegebenenfalls weiterer Anspruch besteht.

Die aktuelle Hamburger Rechtsprechung zeigt jedenfalls, dass Arbeitgeber bei rechtswidrigen beziehungsweise nicht überprüfbaren Bewertungen nicht schutzlos sind.

Dabei sollte allerdings immer der konkrete Einzelfall geprüft werden. Nicht jede schlechte Bewertung rechtfertigt automatisch ein gerichtliches Verfahren.

 

9. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla für Arbeitgeber

 

Sie haben eine negative, möglicherweise gefälschte oder nicht nachvollziehbare Kununu-Bewertung erhalten?

Wir prüfen für Sie, ob konkrete rechtliche Ansatzpunkte für eine Entfernung bestehen und wie gegenüber Kununu am sinnvollsten vorgegangen werden kann.

Dabei prüfen wir insbesondere:

  • tatsächlichen Mitarbeiter- oder Bewerberkontakt,
  • Inhalt und Formulierung der Bewertung,
  • mögliche falsche Tatsachenbehauptungen,
  • beleidigende oder rufschädigende Aussagen,
  • mögliche Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte,
  • und die Erfolgsaussichten eines Löschungs- oder Unterlassungsverlangens.

Kostenlose Ersteinschätzung:

 

0471 / 483 99 88 – 0

 

info@drnewerla.de

 

Wir vertreten Unternehmen bundesweit und bieten transparente Festpreise für die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Löschungsansprüchen.

 

FAQ: Kununu-Bewertung löschen 2026

1. Kann ein Arbeitgeber eine negative Kununu-Bewertung löschen lassen?

Ja, wenn die Bewertung rechtswidrig ist oder die Voraussetzungen für ihre Veröffentlichung nicht vorliegen. Besonders relevant sind Fake-Bewertungen, falsche Tatsachenbehauptungen und beleidigende Inhalte.

2. Was gilt, wenn der angebliche Mitarbeiter dem Unternehmen unbekannt ist?

Dann sollte geprüft werden, ob tatsächlich jemals ein Beschäftigungs- oder Bewerberkontakt bestanden hat. Wird ein solcher Kontakt substantiiert bestritten, kann dies ein wichtiger Ansatzpunkt für ein Vorgehen gegen Kununu sein.

3. Muss Kununu den Klarnamen des Bewerters herausgeben?

Nicht pauschal. Die aktuelle Hamburger Rechtsprechung bedeutet insbesondere nicht, dass jeder anonyme Bewerter automatisch identifiziert werden muss. Entscheidend ist die konkrete Fallgestaltung und die Möglichkeit des betroffenen Unternehmens, den behaupteten Kontakt zu überprüfen.

4. Reicht es aus, eine Kununu-Bewertung einfach zu melden?

Bei rechtlich komplexen Fällen häufig nicht. Eine konkrete und substantiierte Beanstandung ist wesentlich sinnvoller, insbesondere wenn der tatsächliche Mitarbeiter- oder Bewerberkontakt bestritten wird.

5. Muss jede schlechte Bewertung gelöscht werden?

Nein. Arbeitgeber müssen auch berechtigte negative Kritik grundsätzlich hinnehmen. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und rechtswidrigen Inhalten.

6. Wie schnell kann eine Kununu-Bewertung entfernt werden?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des Falles und der Reaktion des Bewertungsportals beziehungsweise des Bewertenden ab.

7. Was sollte ich nach einer Fake-Kununu-Bewertung tun?

Sichern Sie zunächst die Bewertung und prüfen Sie, ob der Verfasser tatsächlich Mitarbeiter oder Bewerber war. Anschließend sollte die Beanstandung gegenüber Kununu möglichst konkret und rechtlich fundiert erfolgen.

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