Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Urlaub ist zuerst der gesetzliche Urlaub

Erfurt (jur). Wer Urlaub nimmt, nimmt in der Regel zuerst den gesetzlichen Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag, 17. Juni 2022, veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 9 AZR 353/21). Damit erschwerten die Erfurter Richter Ansprüche auf Abgeltung nicht genommener Urlaubstage. 

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt meist 20, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Arbeitstage. Bei Schwerbehinderten kommen fünf beziehungsweise sechs gesetzlich verankerte Tage hinzu. 

Der Kläger ist schwerbehindert und hatte laut Tarifvertrag Anspruch auf 32 Urlaubstage plus fünf Tage wegen seiner Schwerbehinderung. 2016 hatte er 26 Tage Urlaub genommen. Danach war er knapp zehn Monate arbeitsunfähig krank, ehe er Mitte 2017 in den Vorruhestand ging. 

Mit seiner Klage meinte er, der genommene Urlaub sei zunächst der tarifliche Urlaub gewesen. Zumindest für die fünf Tage Zusatzurlaub für Schwerbehinderte stehe ihm daher noch eine finanzielle Abgeltung zu. 

Dem folgte das BAG nicht. 

Nach dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 1. März 2022 hatten die Urlaubsansprüche des Klägers drei verschiedene Grundlagen: den gesetzlichen Mindesturlaub von hier 20 Tagen, fünf Tage gesetzlicher Zusatzurlaub für Schwerbehinderte sowie zwölf weitere Urlaubstage laut Tarif. 

Aus den gesetzlichen Bestimmungen für Schuldverhältnisse leiteten die Erfurter Richter ab, dass – sofern nicht anderes bestimmt ist – zuerst die gesetzlichen Urlaubsansprüche erfüllt werden. 

Im Streitjahr 2016 habe der Kläger 26 Urlaubstage genommen. Damit seien alle gesetzlichen Urlaubsansprüche erfüllt – sowohl die 20 Tage Mindesturlaub als auch die fünf Tage Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Der rein tariflich zugesicherte Urlaub sein laut Tarifvertrag Ende März 2017 verfallen.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Janina Dierks - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Urlaub und Verdachtsanhörung: Kein Freibrief für wochenlanges Zuwarten
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 07.10.2026 • Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Urlaub und Verdachtsanhörung: Kein Freibrief für wochenlanges Zuwarten

Der Arbeitnehmer ist im Urlaub. Darf der Arbeitgeber deshalb wochenlang warten, bevor er ihn zu einem Kündigungsverdacht anhört? Das Bundesarbeitsgericht hat das im entschiedenen Fall verneint. Die außerordentliche Kündigung scheiterte an der gesetzlichen Frist – nicht am Urlaubsschutz als solchem und nicht an einer angeblichen Unkündbarkeit während des Urlaubs. Was das BAG entschieden hat Im entschiedenen Fall verneinte das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 55/25 ) ein beliebiges Zuwarten. Mehr als drei Wochen ohne Kontaktversuch waren nicht durch den Urlaub gerechtfertigt. Die außerordentliche Kündigung scheiterte an der gesetzlichen Frist. Entscheidend war, dass der Arbeitgeber die notwendige Aufklärung nicht mit der gebotenen Eile vorangetrieben hatte. Mehr als drei Wochen Abwarten wurde in...

weiter lesen weiter lesen

Inflationsausgleichsprämie: Ein höherer Mindestlohn rechtfertigt den Ausschluss nicht
07.10.2026 • Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Inflationsausgleichsprämie: Ein höherer Mindestlohn rechtfertigt den Ausschluss nicht

Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht allein deshalb von einer zusätzlichen freiwilligen Leistung ausschließen, weil ihr Lohn durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung gestiegen ist. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 30. September 2026, Az. 10 AZR 62/26: Ein höherer Mindestlohn rechtfertigt den Ausschluss von einer Inflationsausgleichsprämie nicht. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht allein deshalb von einer zusätzlichen freiwilligen Leistung ausnehmen, weil ihr Lohn durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung gestiegen ist. Kläger: Servicekraft; Stundenlohn von 10,56 € auf 12 € durch Mindestlohn zum 1. Oktober 2022. Andere Beschäftigte erhielten die Prämie monatlich; Mindestlohnempfänger wurden weitgehend ausgeschlossen. Verstoß gegen...

weiter lesen weiter lesen
Spät zugestelltes Urteil: Wann die Fünfmonatsfrist trotzdem gewahrt ist
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 01.10.2026 • Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Spät zugestelltes Urteil: Wann die Fünfmonatsfrist trotzdem gewahrt ist

Wer ein arbeitsgerichtliches Urteil erst Monate nach der Verkündung zugestellt bekommt, vermutet schnell einen Verfahrensfehler. Gerade im Berufungsverfahren kann das wichtig sein, weil § 72b ArbGG eine besondere Fünfmonatsfrist für vollständig abgefasste Urteile vorsieht. Das Bundesarbeitsgericht stellt nun klar: Es kommt nicht darauf an, ob das Urteil innerhalb der Frist körperlich beim zuständigen Urkundsbeamten angekommen ist. Entscheidend kann genügen, dass das vollständig unterschriebene Urteil rechtzeitig bei der gemeinsamen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht hat die sofortige Beschwerde des Klägers zurückgewiesen. Die Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist gewahrt, wenn das vollständig abgefasste und unterschriebene Urteil...

weiter lesen weiter lesen

Betriebsrat ohne Nachfolger: Warum ein laufender Prozess enden kann
08.09.2026 • Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Betriebsrat ohne Nachfolger: Warum ein laufender Prozess enden kann

Endet die Amtszeit eines Betriebsrats und wird kein neuer Betriebsrat gewählt, kann auch die Befugnis für ein Rechtsmittel wegfallen. Das ist relevant, wenn es um die Frage geht, ob eine einzelne Filiale weiterhin eine betriebsratsfähige Organisationseinheit ist. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ohne fortbestehendes oder nachfolgendes Gremium kann die nötige Beteiligten- und Rechtsmittelbefugnis fehlen. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde eines Filial-Betriebsrats als unzulässig verworfen. Grund: Die Amtszeit des Betriebsrats war während des Rechtsbeschwerdeverfahrens abgelaufen. In der Filiale wurde kein neuer Betriebsrat gewählt, der als Funktionsnachfolger hätte eintreten können. Der unternehmenseinheitliche Betriebsrat trat nach Auffassung...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten