Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Mai 2025 entschieden, dass der Hinweis „Bequemer Kauf auf Rechnung“ als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne der E-Commerce-Richtlinie gilt. Für Onlinehändler ergibt sich daraus eine erhöhte Informationspflicht über die Bedingungen solcher Angebote.
Verkaufsförderungsmaßnahme: Bedeutung des Urteils für den Onlinehandel
Die Entscheidung des EuGH (C-100/24) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Online-Shops in der gesamten EU. Hinweise auf Zahlungsarten wie der Rechnungskauf müssen künftig transparent und vollständig erläutert werden.
Der Gerichtshof stellt klar:
Selbst ein vermeintlich neutraler Hinweis kann eine verkaufsfördernde Wirkung entfalten und damit rechtlich relevant sein.
Der konkrete Fall: „Bequemer Kauf auf Rechnung“
Ein deutsches Unternehmen warb auf seiner Website mit dem Slogan „Bequemer Kauf auf Rechnung“. Ein Verbraucherschutzverband beanstandete dies, da die näheren Bedingungen für diese Zahlungsoption fehlten. Das zuständige nationale Gericht legte dem EuGH die Frage vor, ob ein solcher Hinweis bereits ein Verkaufsförderungsangebot darstellt.
Kernaussagen des EuGH
- Zahlungsaufschub als Vorteil: Der Rechnungskauf verschafft dem Käufer einen Liquiditätsvorteil, da der Betrag erst später fällig wird.
- Transparenzpflichten greifen: Auch geringfügige wirtschaftliche Vorteile erfordern klare, vollständige und leicht zugängliche Informationen.
- Erweiterter Begriff der Verkaufsförderung: Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz und erweitert die rechtliche Bedeutung werblicher Aussagen im Onlinehandel.
Was zählt als Verkaufsförderung?
Nach Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG zählen unter anderem folgende Aussagen als verkaufsfördernd:
- Rabatte und Sonderpreise
- Gratis-Zugaben
- Hinweise auf besonders vorteilhafte Zahlungsarten
Die Richtlinie verpflichtet Anbieter, Bedingungen solcher Angebote klar und transparent offenzulegen.
Konkrete Folgen für Händler
Wer im Onlinehandel mit Zahlungsoptionen wie dem Rechnungskauf wirbt, muss folgende Punkte beachten:
- Verkaufsförderung prüfen: Enthält der Hinweis einen geldwerten Vorteil?
- Bedingungen offenlegen: z. B. Bonitätsprüfung, Fristen, Einschränkungen für bestimmte Kundengruppen.
- Sprache vereinfachen: Die Angaben müssen auch für juristische Laien verständlich sein.
Risikobeispiele aus der Praxis
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Aussage |
Einschätzung des EuGH |
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„Jetzt kaufen – später bezahlen“ |
Verkaufsförderung mit Transparenzpflicht |
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„Zahlung bequem per Rechnung“ |
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„Kostenlose Lieferung bei Vorkasse“ |
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„Standardzahlung per Überweisung“ |
Neutral, keine Pflicht zur Offenlegung |
Tipp: Fügen Sie bei Hinweisen auf Zahlungsarten einen Link zu den vollständigen Bedingungen direkt daneben ein. So schaffen Sie Klarheit und vermeiden rechtliche Risiken. Sensibilisieren Sie Ihr Marketingteam für rechtliche Anforderungen. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrer Rechtsabteilung Checklisten und Standards für alle Werbeaussagen im digitalen Raum.
Rechtlicher Rahmen: Die E-Commerce-Richtlinie
Die Richtlinie 2000/31/EG regelt die Transparenz im elektronischen Geschäftsverkehr. Artikel 6 Buchst. c verpflichtet dazu, Verkaufsförderungsmaßnahmen als solche zu kennzeichnen und deren Bedingungen klar anzugeben:
„[...] sicherstellen, dass diese klar als solche erkennbar sind und dass die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme leicht zugänglich und klar sowie unzweideutig angegeben sind.“
Der EuGH wendet diese Vorschrift nun auch auf Zahlungsarten an, wenn damit ein wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen diese Transparenzpflichten kann nach § 5a UWG als unlautere geschäftliche Handlung geahndet werden. Mögliche Folgen:
- Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände
- Unterlassungsverfügungen durch Gerichte
- Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
- Reputationsverlust bei Kunden
Empfehlungen für Onlinehändler
- Website prüfen: Analysieren Sie alle Aussagen zu Zahlungsarten auf verkaufsfördernden Charakter.
- Information ergänzen: Stellen Sie alle relevanten Bedingungen leicht zugänglich bereit.
- Juristischen Beistand nutzen: Lassen Sie Ihre Texte regelmäßig überprüfen.
- Marketing und Recht abstimmen: Nur abgestimmte Kommunikation ist rechtssicher und effektiv.
Zusammenfassung
Das Urteil des EuGH vom 15. Mai 2025 bringt neue Klarheit in die Gestaltung von Online-Angeboten: Wer mit einem „bequemen Kauf auf Rechnung“ wirbt, bietet einen wirtschaftlichen Vorteil – und muss dessen Bedingungen transparent offenlegen. Für Händler bedeutet das: Jede verkaufsfördernde Aussage, auch zur Zahlung, muss den Anforderungen der E-Commerce-Richtlinie entsprechen. Klare Kommunikation ist damit nicht nur gute Praxis, sondern rechtliche Pflicht.
Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com








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