Insolvenzrecht

Urteil im ersten „Testverfahren“ des P&R-Insolvenzverwalters gegen Altanleger

25.08.2020
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In einem ersten Pilotverfahren des P&R-Insolvenzverwalters gegen einen Altanleger liegt nun ein Urteil vor. Bislang wurden „testweise“ einige Anleger verklagt, die von P&R bis zu vier Jahre vor der Pleite Auszahlungen erhalten haben. Vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 20 O 42/20) wurde inzwischen der erste Fall verhandelt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Anleger die Auszahlungen für seine fünf Container nicht zurückzahlen muss.

Die Insolvenzverwalter hatten ihn auf Rückzahlung von insgesamt ca. 33.500 Euro verklagt, davon 15.000 Euro aus Mietzahlungen und rund 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Auszahlungen hatte der Investor vor der Insolvenz im März 2018 erhalten. Doch dieses Geld gehöre in die Insolvenzmasse, so die Auffassung der Insolvenzverwalter.

Altanleger in mehreren „Testverfahren“ auf Rückzahlung verklagt

Von den diversen Pilotverfahren, in denen die Insolvenzverwalter Auszahlungen der P&R-Gesellschaften an Anleger vor der Insolvenz zurückfordern, ist dieses also das erste, in dem ein Urteil vorliegt. Verklagt wurden ausschließlich Anleger, die Zahlungen zwischen dem 15. März 2014 und dem Insolvenzstichtag am 15. März 2018 erhalten haben.

Mit diesen „Pilotverfahren“ fordern die Insolvenzverwalter Altanleger im Rahmen der sog. Insolvenzanfechtung zur Rückzahlung der seitens P&R geleisteten Zahlungen auf. In Deutschland müssen Insolvenzverwalter gemäß § 134 der Insolvenzordnung „unentgeltliche Leistungen“ anfechten, wenn diese in dem Zeitraum von vier Jahren vor der Insolvenzanmeldung erfolgt sind. Um das Geld geht es dem Insolvenzverwalter dabei gar nicht, sondern um eine Eskalation über den Klageweg. Ob die Zahlungen zurückgefordert werden müssen, soll schlussendlich der Bundesgerichtshof entscheiden.

LG Karlsruhe urteilt zugunsten des Anlegers

Seit der P&R-Pleite wird eine Streitfrage immer wieder heiß diskutiert, die auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe aufkam: Es geht um den sog. Eigentumsübergang bzw. um die Frage, ob die Container de facto Eigentum der P&R-Anleger waren. Laut dem Insolvenzverwalter sei das zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen. Das würde bedeuten, dass sowohl Mietzahlungen als auch Rückkauf der Container durch P&R unentgeltlich erfolgt wären. Der Investor habe dafür keine Gegenleistung erbracht, so der Insolvenzverwalter.

Das Landgericht Karlsruhe sah das aber anders. Ob die Investoren auch die Eigentümer der Container gewesen sind oder nicht, sei letztlich irrelevant. Vielmehr sei hier von Bedeutung, dass die garantierte Miete unabhängig von dem vorgesehenen Eigentumserwerb vereinbart worden war. Es handele sich damit um eine rein vertragliche Vereinbarung.

Immerhin waren die Mietraten für die Container vertraglich fest vereinbart – wie auch der Rückkauf durch P&R, so die Richter. Der Preis sei zwar lediglich in einem Angebot, und nicht im Vertrag selbst, genannt worden, sei aber dennoch angemessen. Zudem konnte nicht zweifelsfrei belegt werden, dass die Container des Anlegers nicht existiert hatten. Im P&R-Bestand hatte es tatsächlich fünf Container dieses Typs gegeben.

Nach diesem Urteil können Anleger, die in den vier Jahren vor der Insolvenz Auszahlungen von P&R bekommen haben, also durchaus darauf hoffen, dass sie die erhaltenen Auszahlungen behalten können.

Auch in puncto Steuern gibt es Neuigkeiten: Entsprechend einer einheitlichen Regelung zwischen Bund und Ländern dürfen Anleger Abschreibungen auf die Container für die ersten acht Monate 2018 geltend machen. Der restliche Buchwert kann aber frühestens dann als Verlust geltend gemacht werden, wenn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens klar ist, was übrig bleibt.

Immer häufiger bangen Anleger und Gläubiger in ähnlichen Insolvenzfällen um ihre Gelder. Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren über jahrelange Erfahrung. Auch im Fall P&R vertritt unsere Kanzlei zahlreiche Mandanten und kämpft darum, möglichst große Teile ihrer Anlage noch zu retten. Auch Sie sind Gläubiger in einem Insolvenzverfahren? Dann nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung und besprechen Sie Ihren individuellen Fall mit unseren Fachanwälten.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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