Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Urteil im ersten „Testverfahren“ des P&R-Insolvenzverwalters gegen Altanleger

SternSternSternSternStern
(6 Bewertungen)25.08.2020 Insolvenzrecht

In einem ersten Pilotverfahren des P&R-Insolvenzverwalters gegen einen Altanleger liegt nun ein Urteil vor. Bislang wurden „testweise“ einige Anleger verklagt, die von P&R bis zu vier Jahre vor der Pleite Auszahlungen erhalten haben. Vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 20 O 42/20) wurde inzwischen der erste Fall verhandelt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Anleger die Auszahlungen für seine fünf Container nicht zurückzahlen muss.

Die Insolvenzverwalter hatten ihn auf Rückzahlung von insgesamt ca. 33.500 Euro verklagt, davon 15.000 Euro aus Mietzahlungen und rund 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Auszahlungen hatte der Investor vor der Insolvenz im März 2018 erhalten. Doch dieses Geld gehöre in die Insolvenzmasse, so die Auffassung der Insolvenzverwalter.

Altanleger in mehreren „Testverfahren“ auf Rückzahlung verklagt

Von den diversen Pilotverfahren, in denen die Insolvenzverwalter Auszahlungen der P&R-Gesellschaften an Anleger vor der Insolvenz zurückfordern, ist dieses also das erste, in dem ein Urteil vorliegt. Verklagt wurden ausschließlich Anleger, die Zahlungen zwischen dem 15. März 2014 und dem Insolvenzstichtag am 15. März 2018 erhalten haben.

Mit diesen „Pilotverfahren“ fordern die Insolvenzverwalter Altanleger im Rahmen der sog. Insolvenzanfechtung zur Rückzahlung der seitens P&R geleisteten Zahlungen auf. In Deutschland müssen Insolvenzverwalter gemäß § 134 der Insolvenzordnung „unentgeltliche Leistungen“ anfechten, wenn diese in dem Zeitraum von vier Jahren vor der Insolvenzanmeldung erfolgt sind. Um das Geld geht es dem Insolvenzverwalter dabei gar nicht, sondern um eine Eskalation über den Klageweg. Ob die Zahlungen zurückgefordert werden müssen, soll schlussendlich der Bundesgerichtshof entscheiden.

LG Karlsruhe urteilt zugunsten des Anlegers

Seit der P&R-Pleite wird eine Streitfrage immer wieder heiß diskutiert, die auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe aufkam: Es geht um den sog. Eigentumsübergang bzw. um die Frage, ob die Container de facto Eigentum der P&R-Anleger waren. Laut dem Insolvenzverwalter sei das zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen. Das würde bedeuten, dass sowohl Mietzahlungen als auch Rückkauf der Container durch P&R unentgeltlich erfolgt wären. Der Investor habe dafür keine Gegenleistung erbracht, so der Insolvenzverwalter.

Das Landgericht Karlsruhe sah das aber anders. Ob die Investoren auch die Eigentümer der Container gewesen sind oder nicht, sei letztlich irrelevant. Vielmehr sei hier von Bedeutung, dass die garantierte Miete unabhängig von dem vorgesehenen Eigentumserwerb vereinbart worden war. Es handele sich damit um eine rein vertragliche Vereinbarung.

Immerhin waren die Mietraten für die Container vertraglich fest vereinbart – wie auch der Rückkauf durch P&R, so die Richter. Der Preis sei zwar lediglich in einem Angebot, und nicht im Vertrag selbst, genannt worden, sei aber dennoch angemessen. Zudem konnte nicht zweifelsfrei belegt werden, dass die Container des Anlegers nicht existiert hatten. Im P&R-Bestand hatte es tatsächlich fünf Container dieses Typs gegeben.

Nach diesem Urteil können Anleger, die in den vier Jahren vor der Insolvenz Auszahlungen von P&R bekommen haben, also durchaus darauf hoffen, dass sie die erhaltenen Auszahlungen behalten können.

Auch in puncto Steuern gibt es Neuigkeiten: Entsprechend einer einheitlichen Regelung zwischen Bund und Ländern dürfen Anleger Abschreibungen auf die Container für die ersten acht Monate 2018 geltend machen. Der restliche Buchwert kann aber frühestens dann als Verlust geltend gemacht werden, wenn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens klar ist, was übrig bleibt.

Immer häufiger bangen Anleger und Gläubiger in ähnlichen Insolvenzfällen um ihre Gelder. Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren über jahrelange Erfahrung. Auch im Fall P&R vertritt unsere Kanzlei zahlreiche Mandanten und kämpft darum, möglichst große Teile ihrer Anlage noch zu retten. Auch Sie sind Gläubiger in einem Insolvenzverfahren? Dann nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung und besprechen Sie Ihren individuellen Fall mit unseren Fachanwälten.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Guido Lenné

*Pflichtfelder
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Ehepartner in der Insolvenzfalle: Wann Tilgungsleistungen zum Eigenheim rückgefordert werden können
21.10.2025Redaktion fachanwalt.deInsolvenzrecht
Ehepartner in der Insolvenzfalle: Wann Tilgungsleistungen zum Eigenheim rückgefordert werden können

Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...

weiter lesen weiter lesen

Schuldenprävention im Wandel: Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz 2025
16.09.2025Redaktion fachanwalt.deInsolvenzrecht
Schuldenprävention im Wandel: Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz 2025

Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) verabschiedet und setzt damit die EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung um. Mit diesem Schritt greift das Bundeskabinett die Verbraucherkreditrichtlinie (VKrRL 2023 ) auf und sorgt dafür, dass Menschen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung haben. Das Ziel: Überschuldung besser vorbeugen und Betroffene frühzeitig unterstützen. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt das neue Gesetz spürbare Veränderungen mit sich. Das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz: Was ändert sich? Der Gesetzentwurf verfolgt die Vorgabe der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 , einen geregelten Zugang zu unabhängiger...

weiter lesen weiter lesen
Gläubigeranfechtung bei nahestehenden Personen: Neue Leitplanken des BGH bei Zahlungsunfähigkeit
06.05.2025Redaktion fachanwalt.deInsolvenzrecht
Gläubigeranfechtung bei nahestehenden Personen: Neue Leitplanken des BGH bei Zahlungsunfähigkeit

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Praxis der Einzelgläubigeranfechtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 6. März 2025 klargestellt, wie die Kenntnis nahestehender Personen von der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin zu bewerten ist. Dabei stärkt der Senat die Position anfechtender Gläubiger deutlich – insbesondere im Hinblick auf die sekundäre Darlegungslast. Gläubigeranfechtung: Anfechtbarkeit familiärer Erwerbsvorgänge rückt stärker in den Fokus Das Urteil ( Az. IX ZR 209/23 ) betrifft die Übertragung zweier Immobilien von einer verschuldeten Mutter an ihre Tochter und deren Ehemann. Diese galten als nahestehende Personen im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Die Gläubigerinnen verlangten die Duldung der Zwangsvollstreckung oder Wertersatz und beriefen sich auf...

weiter lesen weiter lesen

Internationale Zuständigkeit bei Insolvenzverfahren: BGH schafft Klarheit für Selbständige
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)24.04.2025Redaktion fachanwalt.deInsolvenzrecht
Internationale Zuständigkeit bei Insolvenzverfahren: BGH schafft Klarheit für Selbständige

Am 6. Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Beschluss eine grundlegende Weichenstellung zur internationalen Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei selbständig tätigen Personen vorgenommen. Der Beschluss klärt, wie der "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen" (COMI) in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren zu bestimmen ist. Diese Entscheidung hat erhebliche praktische Relevanz für Unternehmer, Freiberufler und alle, die wirtschaftlich selbständig agieren. Neue Auslegung des COMI-Begriffs durch den BGH und seine Bedeutung bei Insolvenzverfahren Der Begriff "COMI" steht für " Centre of Main Interests " und ist ein zentrales Konzept der EU- Insolvenzverordnung (EuInsVO). Es bezeichnet den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen gewöhnlich ihre wirtschaftlichen und finanziellen...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Guido Lenné Premium
Guido Lenné
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adresse Icon
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von: