Das Spiel mit dem guten Gewissen
Glänzende Bilder von Solarfeldern in Indien und auf den Philippinen zieren die Website des Thomas Lloyd Investmenthauses. Diese Eindrücke sollen unterstreichen, was das Unternehmen verspricht: nachhaltige Investments und saubere Energie in Asien. Und das alles auch noch bei einer versprochenen Rendite von 11 % im Jahr. Allein über seine Fonds erzielte Thomas Lloyd so fast 750 Millionen Euro. Ein ökologisches Investment zu, das auch noch hohe Renditen verspricht - für Anlagenberater ist das ein Leichtes, so ein Angebot zu vermitteln.
442 Millionen Euro wurden in die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG gezahlt (CTI 9 D). Das Geld kam von rund 13.000 Anlegern. Nach den schlechten Nachrichten aus der Presse über Verluste dieser Gesellschaft im Jahr 2020 über -80 Millionen Euro und 2021 über -55 Millionen Euro bangen nun viele Anleger um ihr Geld.
Warnungen der Fachpresse & die Frage nach der Haftbarkeit
Viele stellen sich die Frage, ob sie als Kunden bei dieser Geldanlage in die Thomas Lloyd Fonds falsch beraten wurden und ob ihr Berater hierfür nun haften muss. Wenn dem so ist, müsste die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Beraters den Schaden ersetzen, sogar wenn die Fondsgesellschaft bereits in die Insolvenz gegangen ist.
Ein wichtiger Ansatzpunkt für eine Falschberatung liegt in diesen Fällen insbesondere darin, dass bereits 2013 und 2019 in der Fachpresse kritisch über das Geschäftsgebaren der Thomas Lloyd Gruppe berichtet wurde. So wurde in einer Veröffentlichung der Stiftung Warentest 2019 unter dem Titel „Riskante Anlagen mit rätselhaften Renditen“ von einer Geldanlage in die Thomas Lloyd Fonds abgeraten.
Dieser Artikel wies darauf hin, dass bis zu seiner Veröffentlichung im Dezember 2019 ca. 500 Millionen Euro Anlegerkapital in die verschiedenen Beteiligungsgesellschaften von Thomas Lloyd investiert wurden und tatsächlich von diesem Anlegerkapital nur 130 Millionen Euro in Biomassekraftwerke auf den Philippinen sowie nur 12 Millionen Euro in SolarArise, die Betreiber der Solarparks in Indien, investiert wurden.
Abgesehen davon hat 2013 die Zeitschrift Finanztest kritisiert, dass Thomas Lloyd entgegen den Vorschriften zum Vermögensanlagengesetz keine Kurzinformationen zu seinen Infrastrukturfonds CTI 8 und CTI 15 auf der Internetseite veröffentlicht hatte.
Die Pflicht des Anlageberaters, Angebote zu prüfen
Grundsätzlich trifft den Anlageberater die Pflicht, eine Beteiligung, die er empfiehlt, auf ihre wirtschaftliche Plausibilität sowie die Seriosität der Initiatoren zu prüfen. Ein Kunde, der über das Angebot Auskünfte wünscht, kann davon ausgehen, dass das vom Berater empfohlene Anlageobjekt auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft worden ist. Ein Anlageberater, der sich bezüglich einer bestimmten Anlageentscheidung als kompetent präsentiert, hat sich deshalb aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen, welches er empfiehlt (siehe Edelmann in Assmann/Schütze/Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 6. Aufl. 2024 § 3 Rand Z. 36). Andernfalls haftet er dem Kunden auf Schadensersatz.
Hinzu kommt, dass den meisten Anlegern nicht einmal bewusst war, dass die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH & Co KG das Geld ihrer Anleger nur als stiller Gesellschafter an die Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure GmbH weiterleitete und diese wiederum über eine weitere Gesellschaft von Thomas Lloyd ihr Geld in diverse Infrastrukturprojekte steckte. Damit beteiligten sich die Anleger an einem Blind Pool ohne auch nur ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung ihrer Gelder zu haben.
Aufgrund der verschiedenen Hinweise auf die Schieflage des Fonds (verspätete Bilanzen, bilanzielle Verluste in Millionenhöhe) ergibt sich aus Gesprächen mit geschädigten Anlegern, dass die Berater trotz dieser Warnzeichen ihren Kunden eine Geldanlage empfahlen.
Ersteinschätzung
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