Urheberrecht und Medienrecht

Verbotene Bilder - Kinderporno auf dem Handy der Kinder!

25.01.2024
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Zuletzt bearbeitet am: 25.01.2024

Derzeit zeigt sich ein Anstieg des Trends, bei dem insbesondere Kinder und Jugendliche, ohne das Wissen über strafrechtliche Konsequenzen, kinder- und jugendpornografische Bilder in Gruppenchats teilen und somit verbreiten, wie von Nancy Faeser festgestellt wurde. Trotzdem ergreift sie keine Maßnahmen für die Betroffenen: Über 41 Prozent der Verdächtigen sind jünger als 18 Jahre. Dies führt zu einer bedenklichen Schaffung einer großen Gruppe von Jugendlichen durch den Gesetzgeber, die mit dem Stigma "Sexualverbrecher" konfrontiert werden. Faeser betont die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen, um einen sorgsameren Umgang mit entsprechenden Bildern durch Jugendliche zu fördern. Zudem wird über Gesetzesänderungen diskutiert, um die Verbreitung solcher Fotos unter Jugendlichen möglicherweise nicht mehr als Verbrechen zu verfolgen, wobei der Zeitpunkt der Umsetzung unklar ist.

Die Realität sieht so aus: Eltern entdecken jedes Jahr, oft erst wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt, dass ihre Kinder kinderpornografische oder jugendpornografische Bilder oder Videos auf ihren Handys haben. Diese befinden sich häufig nicht direkt in der Fotos-App, sondern sind Teil von WhatsApp-Verläufen oder in anderen Apps wie Telegram, Discord oder Kik. Für die betroffenen Kinder mag dies als normal erscheinen, da das Alter der abgebildeten Personen dem eigenen entspricht, aber es ist nicht erlaubt.

Im Idealfall erfahren Eltern zufällig oder direkt von ihren Kindern, dass diese solche Inhalte besitzen. Häufig geschieht dies jedoch erst, wenn die Polizei involviert ist. Rechtlich gesehen wird unterschieden, ob das Kind unter 14 Jahre alt ist oder 14 Jahre oder älter. Im letzteren Fall könnte es sich strafrechtlich schuldig gemacht haben.

Es wird dringend davon abgeraten, mit diesem Wissen zur Polizei zu gehen. Die Polizei ist zwar grundsätzlich verpflichtet, zu helfen, aber die Risiken für den Anzeigenerstatter sind hoch. Wenn die Polizei bereits Kenntnis vom Verdacht hat, sollten Eltern ruhig bleiben und anwaltlichen Rat suchen. Eltern sollten auch bei einer Hausdurchsuchung passiv bleiben und keine Daten herausgeben. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Beantragung von Akteneinsicht, um die tatsächlichen Informationen der Polizei zu klären. Aufgrund der Stigmatisierung von Delikten im Zusammenhang mit solchen Bildern wird empfohlen, den Kreis der eingeweihten Personen klein zu halten.

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Dr. Daniel Kötz
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