Buy Now Pay Later ab 20.11.2026: Strengere Regeln für flexible Ratenkäufe
Buy Now Pay Later (BNPL) bedeutet im Kern, dass Sie beim Kauf – meist online oder an der Kasse – die Ware sofort erhalten, den Preis aber erst später oder in mehreren Raten zahlen. Nach der neuen Rechtslage werden solche Modelle häufig als Verbraucherkreditvertrag zu behandeln sein, insbesondere wenn ein dritter Zahlungsdienstleister die Forderung übernimmt oder der Händler die Zahlung strukturiert stunden lässt. In diesen Fällen treffen den Anbieter umfassende Informationspflichten: Sie müssen vor Vertragsabschluss klar über Laufzeit, Gesamtbetrag, Zinsen, Gebühren, Verzugsfolgen, Widerrufsrecht und etwaige Koppelgeschäfte aufgeklärt werden. BNPL-Verträge werden regelmäßig ein gesetzliches Widerrufsrecht mit 14-tägiger Frist auslösen, dessen konkrete Ausgestaltung dann im BGB und EGBGB geregelt sein wird; die Erfahrung aus der bisherigen Rechtsprechung zu Verbraucherdarlehen zeigt, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch nach Jahren noch ein „Widerrufsjoker“-Potenzial haben können. Problematisch sind Kaskaden- oder Mehrfachfinanzierungen, also wenn Sie mehrere BNPL-Geschäfte parallel abschließen oder bestehende Ratenkäufe durch neue Finanzierungen ablösen. Hier droht eine unübersichtliche Schuldenstruktur; genau in diesen Konstellationen lohnt sich eine frühzeitige anwaltliche Prüfung, ob Widerruf, Anfechtung, Anpassung oder Umschuldung wirtschaftlich sinnvoll sind.
Neue Pflichten bei Werbung und Information: Effektivzins, Kostenfallen und Transparenz
Die neue Richtlinie verschärft die Vorgaben dafür, wie mit Verbraucherkrediten geworben werden darf. Sobald in der Werbung mit Zinssätzen, Raten oder sonstigen Kostenbestandteilen gearbeitet wird, müssen künftig standardisierte Informationen – insbesondere der effektive Jahreszins – deutlich erkennbar angegeben werden. Der effektive Jahreszins fasst alle Kosten des Kredits in einer Kennzahl zusammen und erlaubt Ihnen den Vergleich verschiedener Angebote. Zusätzlich werden klare Vorgaben zu Warnhinweisen erwartet, etwa zu Überschuldungsrisiken und den Folgen von Zahlungsverzug. Diese europarechtlichen Pflichten greifen neben nationalen Vorschriften, insbesondere dem Preisangabenrecht; Anbieter müssen beide Ebenen einhalten. Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher bedeutet das: Werbeaussagen wie „0 % Finanzierung“, „kostenlos zahlen in 3 Raten“ oder „Sofortkauf ohne Risiko“ verdienen einen kritischen Blick, ob alle Pflichtangaben korrekt und vollständig sind. Bei irreführender oder unvollständiger Werbung können Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder ein späterer Widerruf des Kreditvertrags im Raum stehen, die ich im Einzelfall für Sie prüfen kann.
Bonitätsprüfung, Überschuldungsrisiko und digitale Abschlussstrecken
Ein zentrales Anliegen der Richtlinie (EU) 2023/2225 ist es, Überschuldung durch überhastete oder unangemessene Kreditvergaben zu verhindern. Kreditgeber werden daher zu einer systematischen und dokumentierten Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet, bevor ein Verbraucherkreditvertrag geschlossen wird. Das betrifft nicht nur hohe Ratenkredite, sondern ausdrücklich auch kleinere und kurzfristige Finanzierungen, sofern sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Für digitale Abschlussstrecken, etwa „One-Click“-Finanzierungen im Online-Shop oder in Apps, bedeutet das: Der bisher oft rein formale Abfrageprozess von Einkommen und Schufa-Daten muss transparenter und nachvollziehbarer werden, und eine rein automatisierte Entscheidung ohne sinnvolle Prüfung wird rechtlich angreifbar sein, wenn sie offensichtlich zur Überforderung des Verbrauchers führt. Aus Ihrer Sicht sollten Sie jede neue Kreditaufnahme – selbst bei geringen Beträgen – als Teil Ihres Gesamtbudgets sehen und prüfen, ob Sie Raten auch bei unerwarteten Ereignissen (Jobwechsel, Krankheit, Trennung) tragen können. Wenn Sie bereits mehrere parallele BNPL-, Kreditkarten- und Dispokredite bedienen, ist eine rechtliche Bestandsaufnahme häufig sinnvoll, um Risiken zu ordnen und Handlungsoptionen – von Neuverhandlungen bis hin zum Verbraucherschutzverfahren – auszuloten.
Ihre Rechte bei Problemen mit Ratenkauf und BNPL – und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Typische Problemfälle im Alltag sind unklare oder nachträglich erhöhte Kosten, Streit über die Wirksamkeit eines Widerrufs, Missverständnisse zu Rücksendungen im Online-Handel, Verzugszinsen und Mahngebühren oder die Weitergabe an Inkassounternehmen. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob Sie bei einem verbundenen Geschäft – etwa der Finanzierung eines Fahrzeugs, Smartphones oder Möbelstücks – Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch dem Kreditgeber entgegenhalten können. Das deutsche Recht sieht dazu in § 358 BGB und den flankierenden Informationspflichten im EGBGB Schutzmechanismen vor, deren Reichweite durch die neue Richtlinie und deren Umsetzung voraussichtlich eher gestärkt als geschwächt wird. Spätestens wenn Ihnen hohe Verzugszinsen, pauschale Inkassokosten oder die Kündigung des Kreditvertrags angedroht werden, sollten Sie Ihre Unterlagen professionell prüfen lassen. Im Rahmen einer Beratung analysiere ich für Sie den konkreten Vertrag, die Widerrufsbelehrung, die vorvertraglichen Informationen und die gesamte Kommunikationskette, um realistische Handlungsoptionen zu entwickeln – von der außergerichtlichen Klärung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.









