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Vergewaltigungsvorwurf abgewehrt: Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt

24.06.2025 Strafrecht

Ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung ist für die Betroffenen eine extreme psychische Belastung – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In einem aktuellen Fall konnte ich als Fachanwalt für Strafrecht die Einstellung eines solchen Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Landshut erreichen. Der Grund: Es bestand kein hinreichender Tatverdacht.

Aussage gegen Aussage – eine klassische Konstellation im Sexualstrafrecht

Im vorliegenden Fall ging es um eine Situation, wie sie im Sexualstrafrecht häufig anzutreffen ist: Zwei Personen kommen sich auf einer Feier näher und haben später einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Erst am darauffolgenden Tag erhebt eine der beteiligten Personen den Vorwurf der Vergewaltigung. Objektive Beweismittel? Fehlanzeige. Es stand Aussage gegen Aussage.

In solchen Konstellationen gelten hohe Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage. Die Strafverfolgungsbehörden müssen prüfen, ob die Darstellung in sich stimmig, widerspruchsfrei und detailliert ist. Genau an diesem Punkt setzte die Verteidigung an.

Widersprüche erkannt – Verfahren erfolgreich beendet

Durch eine sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte und eine kritische Bewertung der Aussagen konnten erhebliche Widersprüche in der Darstellung der Anzeigeerstatterin aufgezeigt werden. Diese erschütterten den Tatverdacht so stark, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte – noch vor Anklageerhebung.

Einvernehmlichkeit und der erkennbare Wille: juristisch entscheidend

Im Sexualstrafrecht ist entscheidend, ob ein erkennbarer entgegenstehender Wille geäußert wurde – sei es verbal oder durch eindeutiges Verhalten. Auch wenn ein Geschlechtsverkehr einvernehmlich beginnt, kann er strafbar werden, wenn sich dies währenddessen ändert. Im konkreten Fall blieb jedoch unklar, ob und wann ein solcher Wille geäußert wurde – insbesondere auch vor dem Hintergrund der Alkoholisierung des Beschuldigten. Diese Unklarheiten reichten nicht für eine belastbare Anklage aus.

Frühzeitige Strafverteidigung macht den Unterschied

Die erfolgreiche Einstellung dieses Verfahrens zeigt, wie entscheidend eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung ist – insbesondere bei Sexualdelikten. Es reicht nicht, auf die bloße Aussage des vermeintlichen Opfers zu verweisen. Vielmehr müssen die rechtlichen Maßstäbe konsequent angewendet und Widersprüche systematisch herausgearbeitet werden.

Vertrauliche und kompetente Unterstützung im Sexualstrafrecht

Ein Vorwurf wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung kann existenzbedrohend sein. Umso wichtiger ist es, in einer solchen Situation auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht zu setzen, der auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft oder ein solcher Vorwurf im Raum steht: Zögern Sie nicht. Vertrauen Sie auf diskrete, kompetente und engagierte Verteidigung. Kontaktieren Sie mich frühzeitig – Ihre Rechte verdienen Schutz von Anfang an.

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