Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Verhaltenstipps für Beschuldigte

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)25.03.2025 Strafrecht

Wer das erste Mal damit konfrontiert wird, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu sein, der neigt dazu, unüberlegt zu handeln. Es ist vernünftig, sich darüber zu informieren, wie man sich am besten verhält. Dieser Artikel informiert über zwei Grundregeln, die jeder Beschuldigte beachten sollte.

 

1. Schweigen Sie!

Das Recht zu schweigen ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte überhaupt. Niemand muss sich selbst belasten. Aus dem Umstand, dass Sie schweigen, können keine für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

Sollten Sie also zu einer Vernehmung vorgeladen werden, so sollten Sie nicht hingehen. Sie sind nicht verpflichtet, einer solchen Vorladung zu folgen. Der Drang, sich zu rechtfertigen und alles erklären zu wollen, ist oft sehr hoch. Dennoch sollten Sie diesem Rechtfertigungsdrang nicht nachgeben, auch wenn es vielleicht schwer fällt. Sie laufen Gefahr, dass Sie selbst erst dafür sorgen, eine Anklage erst möglich zu machen. Oft erlebe ich in der anwaltlichen Praxis, dass die Beschuldigten sich mit Ihrer Aussage einen Bärendienst erwiesen haben. Ohne die eigenen Angaben wäre eine Anklage häufig gar nicht möglich gewesen, da keine anderen Beweismittel vorhanden waren.

 

Zudem wissen Sie zum Zeitpunkt einer etwaigen Vernehmung nicht, was genau Ihnen vorgeworfen wird und wie die Beweislage aussieht. Sie erfahren dies erst, wenn ein Anwalt Akteneinsicht genommen hat und Ihnen den Inhalt der Akte mitgeteilt hat.

 

Sollten Sie nicht zu einer Vernehmung geladen werden, sondern die Polizei vor Ihrer Tür stehen, dann schweigen Sie ebenfalls. Schweigen Sie auch dann, wenn man Ihnen sagt, dass ein Geständnis Ihre Situation verbessern wird. Die Polizei entscheidet nicht darüber, ob Anklage gegen Sie erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Bedenken Sie auch, dass ein einmal abgegebenes Geständnis sich nicht einfach aus der Welt schaffen lässt.

 

 

2. Beauftragen Sie möglichst früh einen Anwalt für Strafrecht!

 

Sie sollten möglichst früh einen Anwalt für Strafrecht beauftragen. Nur ein Anwalt erhält vollständige Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und etwaige Beiakten. Nach Akteneinsicht kann der Strafverteidiger beurteilen, wie die Verteidigungsmöglichkeiten aussehen und welche Möglichkeiten es gibt, das Verfahren für Sie zu einem möglichst günstigen Ende zu bringen.

 

Im Ermittlungsverfahren sind die Möglichkeiten für die Verteidigung erheblich vielfältiger als in der öffentlichen Hauptverhandlung. So lässt sich bei leichteren Vorwürfen durch Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Es klingt abgedroschen, aber nur ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe zu kommunizieren. Aufgrund der gleichen Ausbildung sprechen Anwalt und Staatsanwalt die gleiche Sprache und können sich so auf dem gleichen Niveau verständigen.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Alexandra Braun

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Der Tatbestand des räuberischen Diebstahls, § 252 StGB
08.07.2025Alexandra BraunStrafrecht
Frau  Alexandra Braun

Die Strafandrohung bei einem räuberischen Diebstahl ist hoch. Es droht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren. Das bedeutet, dass es sich bei diesem Vorwurf um ein Verbrechen handelt, mit der Folge, dass ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss. Zum anderen kann ein Verfahren wegen räuberischen Diebstahls nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, dies ist nur bei Vergehen möglich. Der räuberische Diebstahl setzt voraus, dass der Täter nach Zueignung einer Sache Gewalt anwendet, um sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten. Ein einfaches Beispiel: Der Ladendetektiv erwischt einen Dieb auf frischer Tat und hält ihn fest, der Dieb boxt ihn und flieht. Auch das...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsschutzversicherung und Strafrecht
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)23.05.2025Alexandra BraunStrafrecht
Frau  Alexandra Braun

Viele Menschen haben heutzutage eine Rechtsschutzversicherung und möchten diese auch in Anspruch nehmen, wenn sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind. Allerdings ist es keinesfalls so, dass beim Vorwurf einer Straftat immer die Rechtsschutzversicherung zahlt, eher das Gegenteil ist der Fall.  In aller Regel gibt es eine Deckungszusage nur bei Fahrlässigkeitstaten. Dies sind beispielsweise Fälle von fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Sollte sich später im Verfahren herausstellen, dass die Tat doch vorsätzlich begangen wurde, so wird die Rechtsschutzversicherung eventuell schon gezahlte Rechtsanwaltskosten von Ihnen zurückverlangen. Bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können, besteht in den meisten Fällen...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Hamm: Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung strafbar
06.03.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
OLG Hamm: Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung strafbar

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 4. Februar 2026 (Az. 4 ORs 159/25 ) die Revision eines Angeklagten zurückgewiesen, der wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Amtskleidung verurteilt worden war. Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanzen, dass das Tragen kirchenähnlicher Kleidung einer privaten Glaubensgemeinschaft strafbar sein kann. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und unterstreicht den Schutz öffentlicher Amtskleidung. Unbefugtes Tragen von Priesterkleidung Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als „geweihter Priester“ und war Begründer sowie Mitglied einer privaten Glaubensgemeinschaft in Paderborn, die keine Verbindung zur römisch-katholischen Kirche oder anderen Kirchen des öffentlichen Rechts hatte. Dennoch trug er wiederholt Kleidung, die der...

weiter lesen weiter lesen

Externer Compliance- und Geldwäschebeauftragter: Ein Leitfaden zur rechtssicheren Auslagerung
05.02.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Externer Compliance- und Geldwäschebeauftragter: Ein Leitfaden zur rechtssicheren Auslagerung

In einem Geschäftsumfeld, das von einer stetig wachsenden Flut an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geprägt ist, sehen sich Unternehmen jeder Größe mit einer enormen Herausforderung konfrontiert: der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Compliance, einst eine Nischenfunktion in Großbanken, ist heute ein zentraler Pfeiler der Unternehmensführung. Die Risiken bei Nichteinhaltung sind gravierend und reichen von empfindlichen Bußgeldern über den Entzug von Lizenzen bis hin zu irreparablen Reputationsschäden und persönlicher Haftung der Geschäftsleitung. Die wachsende Last der Regulatorik: Warum Compliance kein Nebenschauplatz mehr ist Besonders die Rollen des Compliance-Officers und des Geldwäschebeauftragten stehen dabei im Fokus der Aufsichtsbehörden. Doch wie können vor allem mittelständische...

weiter lesen weiter lesen
30 Minuten Strangulation: BGH bestätigt lebenslange Strafe nach Bahnhofsmord
05.11.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
30 Minuten Strangulation: BGH bestätigt lebenslange Strafe nach Bahnhofsmord

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. 5 StR 308/25 ) die Revision eines Mannes verworfen, der vom Landgericht Leipzig am 13. Januar 2025 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Vorinstanz: Landgericht Leipzig, Urteil vom 13. Januar 2025 (Az. 1 Ks 300 Js 26803/24). Sachverhalt und Tathergang Nach der Entscheidung des Landgerichts hatte der erst wenige Tage zuvor aus der Strafhaft entlassene und vielfach vorbestrafte Täter gemeinsam mit dem später Getöteten sowie weiteren obdachlosen Personen einen Container am Leipziger Hauptbahnhof als Unterkunft genutzt. Am Morgen des 23. April 2024 griff er das Opfer mit massiven Tritten und Schlägen an. Als drei Mitbewohner versuchten, ihn von weiteren Attacken...

weiter lesen weiter lesen

Anwalt wechseln für die Revision
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)16.06.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Anwalt wechseln für die Revision

Wenn ein Strafverfahren mit einer Verurteilung endet, ist für viele Beschuldigte der Schock groß. Doch das Urteil muss nicht das letzte Wort sein. Mit der Revision besteht die Möglichkeit, gerichtliche Fehler anzugreifen – allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen und mit einer präzisen Begründung. Gerade in dieser Phase zeigt sich oft, dass der bisherige Verteidiger mit den komplexen Anforderungen eines Revisionsverfahrens überfordert ist – sei es fachlich, strategisch oder im Hinblick auf die knappen Fristen. In unserer Praxis erleben wir regelmäßig Mandanten, die sich nach der Urteilsverkündung fragen: „Ist mein Anwalt überhaupt der richtige für die Revision?“ Ein Wechsel kann dann nicht nur sinnvoll, sondern notwendig sein – insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie dem Handel...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Alexandra Braun Premium
4,9 SternSternSternSternStern (381) Info Icon
Alexandra Braun
Rechtsanwalt Fachanwältin für Strafrecht
Adresse Icon
Deutschhausstr. 32
35037 Marburg


Honorar/Leistung
SternSternSternSternStern (5)
Verständlichkeit
SternSternSternSternStern (5)
Erreichbarkeit
SternSternSternSternStern (5)
Freundlichkeit
SternSternSternSternStern (5)

Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (381 Bewertungen)