Baurecht und Architektenrecht

VERJÄHRUNG DES VERGÜTUNGSANSPRUCHS EINES BAUTRÄGERS

21.10.2017

Der Fall:

Die Parteien hatten 2007 einen Bauträgervertrag über die Errichtung eines Reihenhauses geschlossen. Die Abnahme erfolgte 2008. Im Jahre 2015 klagte der Bauträger den Restkaufpreis ein. Der Käufer beruft sich auf Verjährung.

Die Entscheidung:

Durch das Landgericht München wurde in einer Verfügung darauf hingewiesen, dass es den Zahlungsanspruch nicht als verjährt ansieht; es sei nämlich von einem einheitlichen Vergütungsanspruch von zehn Jahren gemäß § 196 BGB auszugehen (so OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1990 – Az.: 26 U 179/89).

Die gerichtliche Verfügung ist als richtig zu erachten. Offenbar hat sich der zuvor durch das OLG München ergangene Beschluss vom 16. Februar 2015 – Az.: 9 U 3997/14 –  nicht durchgesetzt. Der Beschluss wäre auch kaum praxisverwertbar. Denn bei Bauträgerverträgen wird typischerweise ein Pauschalkaufpreis vereinbart und nicht zwischen dem Kaufpreis des Grundstücks und den Kosten der Bauwerkserrichtung unterschieden; eine Aufspaltung dieser Leistungen und der betreffenden Verjährungsvorschriften ist nicht möglich. Aufgrund der hohen praktischen Relevanz dieser bislang nicht höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage und der uneinheitlichen Auffassungen in der Literatur und der Rechtsprechung der Instanzgerichte hätte das OLG München zwingend die Revision zum BGH zulassen müssen.
Ungeachtet dessen ist das Urteil des Landgerichts München rechtskräftig geworden.

(LG München I, Beschluss vom 2. November 2016 – Az.: 5 O 1618/16)

 

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Jörg Diebow
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kaiser-Joseph-Straße 262
79098 Freiburg

Telefon: 0761 / 79187-61


Honorar/Leistung: (5)
Erreichbarkeit: (5)
Verständlichkeit: (4.8)
Freundlichkeit: (5)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Jörg Diebow:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Baurecht und Architektenrecht WIDERRUFLICHKEIT VON ARCHITEKTENVERTRAG?
01.01.2018

Der Fall: Der Auftraggeber hat als Verbraucher am 26. März 2015 in seinem Fahrzeug durch Aushändigung des von ihm teilweise ausgefüllten und unterzeichneten Formulars „ Raumbuch Wohnen / Vorplanungsbeauftragung “ an den Architekten ein bindendes Angebot abgegeben. Da der Auftraggeber mit den bis dahin erbrachten Leistungen des Architekten in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht zufrieden war, hat er mit Schreiben vom 1. Juni 2015 fristgerecht den Architektenvertrag widerrufen. Der Architekt hat dem Auftraggeber gegenüber seine Leistungen abgerechnet. Der Auftraggeber hat eingewendet, nach Widerruf des Architektenvertrages nicht zur Zahlung ... weiter lesen

Baurecht und Architektenrecht STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG VON ARCHITEKTEN – NEUES BAUVERTRAGSRECHT:
01.01.2018

Das ab dem 1. Januar 2018 gültige neue Bauvertragsrecht hat auch auf Architekten- und Ingenieurverträge erhebliche Auswirkungen. Beispielhaft wird verwiesen auf das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers sowie auf die Haftungsprivilegien des Bauunternehmers für solche Mängel, die der Phase der Objektüberwachung zuzuordnen sind. Wesentlich ist insbesondere die richtige Anwendung des bisherigen Rechts oder des neuen Bauvertragsrechts. Für die bis zum 31. Dezember 2017 geschlossenen Bau-, Architekten- oder Ingenieurverträge gilt ohne weiteres das bisherige Werkvertragsrecht. Für alle danach geschlossenen Verträge gilt das neue ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch

Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich ... weiter lesen

Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch

Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich ... weiter lesen

Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung

Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines ... weiter lesen

Baurecht und Architektenrecht Mallorca Immobilie geerbt – wie funktioniert der internationale Nachlass?

Immer mehr Deutsche verbringen nicht nur ihre Ferien auf Mallorca, sondern entscheiden sich irgendwann für eine eigene Immobilie auf der beliebten Insel. Soll diese zum Lebensabend nicht verkauft, sondern an die Nachkommen vererbt werden, ergeben sich einige steuerliche Fragen. Die Erben stehen einerseits vor sprachlichen Herausforderungen, andererseits aber auch vor der Frage, welches Erbrecht angewandt wird. Hier gab es in den letzten Jahren einige Veränderungen, die wir nachfolgend genauer zusammenfassen. Welches Erbrecht gilt? Eine Frage ohne pauschale Antwort  Zu den zentralen Themen im Falle einer Immobilien-Erbschaft gehört die Frage, ob die Erbschaftssteuer ... weiter lesen

Ihre Spezialisten