Der Traum vom Eigenheim kann auch etwas kleiner ausfallen. Mit einem Ferienhaus lassen sich regelmäßige Mieteinnahmen generieren, während zum Lebensabend hin das eigene Bewohnen denkbar ist. Selbst zum Eigentümer und Vermieter eines Ferienhauses zu werden, bringt einige Fragen und Unsicherheit mit sich. Diese haben wir aus dem rechtlichen Blickwinkel für Sie zusammengefasst.
Ferienhaus richtig versichern und finanzieren
Grundsätzlich steht jedem Eigentümer eine gewerbliche oder private Vermietung des Eigentums offen. Nach dem Kauf einer Immobilie ist diese somit problemlos als Ferienhaus oder -wohnung herzurichten und anzubieten. Die richtige Finanzierung und Versicherung nimmt hierbei die zentrale Rolle ein. Spezialisierte Versicherer wie Hiscox.de halten hierfür gesonderte Tarife für Ferienhausversicherungen bereit, die sich von der klassischen Wohngebäudeversicherung abgrenzen.
So steht bei Ferienhäusern ein größerer Elementarschutz im Vordergrund, beispielsweise aufgrund des gesteigerten Risikos von Hochwassers, Lawinenabgängen und ähnlichen regionalen Risiken. Beim Versicherungsschutz ist zudem anzunehmen, dass die Immobilie regelmäßig durch unterschiedliche Personen genutzt wird oder über Wochen und Monate hinweg leerstehen kann. Dies sollte nicht gegen einen beständigen Versicherungsschutz sprechen, beispielsweise wenn Elementarschäden zu spät erkannt werden.
Für die Finanzierung ist die Ausarbeitung eines individuellen Finanzangebots für Bau oder Kauf ratsam. Dies lohnt auch, wenn ein größerer Investor einen Ferienpark hochzieht und den Kauf ein oder mehrerer Häuser ermöglicht. Zwar wird durch die kollektive Finanzierung oft ein starkes Angebot bereitstehen, die eigene Recherche lohnt jedoch weiterhin.
Ihre Pflichten als Eigentümer kennen
Wenn Sie Ihre Ferienwohnung rechtssicher vermieten möchten, sollten Sie Ihre grundlegenden Pflichten als Mieter kennen. Damit Ihre Immobilie als Ferienhaus oder -wohnung anerkannt wird, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Eine touristische Nutzung von Wohnobjekten muss am Ort der Immobilie erlaubt sein, das Bauamt muss zudem dieser Nutzungsart zustimmen. Zudem darf kein Zweckentfremdungsverbot gelten, was vor allem bei knappem Wohnraum in größeren Städten gilt. Sie sind zudem zur Anmeldung für eine gewerbliche Nutzung verpflichtet, wenn Sie die Immobilie regelmäßig und mit der Zielsetzung vermieten, einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen.
Ob eine solche Gewinnabsicht erkennbar ist, wird das Finanzamt entscheiden. Bei Einstufung als Gewerbe können Sie selbstverständlich den Freibetrag von 24.500 Euro nutzen, bis es zur Zahlung von Gewerbesteuer kommt.
Rechte gegen Mieter im Ferienhaus durchsetzen
Neben Ihren Pflichten als Vermieter stehen Ihnen diverse Rechte bei der Vermietung und gegenüber einzelnen Mieter zu. So sind Sie bei der Gestaltung des Mietzinses vergleichsweise flexibel, wobei sich die angesetzten Mietkosten an regional üblichen Werten und der Wohnqualität orientieren sollten. Bei einem zu hoch angesetzten Mietzins werden Sie kaum geeignete Mieter finden.
Welche Pflichten Mieter in Ihrem Ferienhaus zu beachten haben, wird im Rahmen des Mietvertrags festgehalten. Hierfür finden Sie rechtssichere Standards im Internet, die sich auf individuelle Wünsche und Gegebenheiten abstimmen lassen. Hierbei kann ein Fachanwalt für Wohneigentumsrecht helfen, um drohende Rechtslücken bei der Vermietung zu vermeiden.
Beratung durch Branchenexperten beanspruchen
Nicht nur praktische Rechtstipps werden Ihnen bei der erfolgreichen Vermietung eines Ferienhauses weiterhelfen. Wenn es um die Einrichtung und Pflege Ihrer Immobilie geht, ergeben sich andere Ansprüche als bei der Nutzung Ihrer privaten Wohnimmobilie. Hier lohnt es, mit einem erfahrenen Fachmann Möglichkeiten zu analysieren, wie sich Ihr Ferienobjekt noch besser vermarkten lässt. Als Reisender oder Mieter können Sie vor Ihrer nächste Reise genauso wissenswerte Informationen zum Thema Reiserecht einholen.
Quelle: © Fachanwalt.de
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