Versicherungsrecht

Versicherungsfall Hausrat: Bewertung von Möbeln, Geräten und Gegenständen

Zuletzt bearbeitet am: 30.10.2023

In der heutigen Zeit ist es unerlässlich, den eigenen Besitz und Wertgegenstände vor unvorhersehbaren Ereignissen wie Diebstahl, Brand oder Wasserschäden zu schützen. Eine Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die man abschließen sollte, um im Falle eines Schadens finanziell abgesichert zu sein. Sie deckt im Versicherungsfall den Ersatz oder die Reparatur von Möbeln, Geräten und Gegenständen ab.

Um einen Hausratschaden zu regulieren, ist die Bewertung von beschädigten oder zerstörten Gegenständen ein entscheidender Schritt. Dabei geht es darum, den Wert der betroffenen Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadensfalls zu ermitteln, um eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten. Bei der Bewertung von Möbeln, Geräten und Gegenständen wird grundsätzlich zwischen dem Neuwert und dem Zeitwert unterschieden. Der Zeitwert spielt dabei jedoch eher bei einer Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung eine Rolle.

Welche Schäden sollten abgedeckt sein?

Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Eine Hausratversicherung sollte dabei im Wesentlichen folgende Schäden abdecken:

  1. Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
  2. Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Raub sowie Vandalismus nach einem Einbruch.
  3. Leitungswasser: Schäden durch austretendes Leitungswasser, z. B. aus Rohrbrüchen oder defekten Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen.
  4. Sturm und Hagel: Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel.

Zusätzliche Leistungen können je nach Versicherer und Tarif variieren, wie z. B. die Absicherung von Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck), Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder die Außenversicherung für Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Die Versicherungssumme sollte den Neuwert des gesamten Hausrats abdecken, um im Schadensfall finanziell in der Lage zu sein, beschädigte oder zerstörte Gegenstände durch neue, gleichwertige Gegenstände zu ersetzen. Um die angemessene Versicherungssumme zu ermitteln, sollten alle relevanten Gegenstände im Haushalt berücksichtigt und deren Neuwerte ermittelt werden.

Eine Faustregel zur Berechnung der Versicherungssumme ist die Anwendung des sogenannten "Quadratmetermodells". Dabei wird die Wohnfläche (in Quadratmetern) mit einem festen Betrag multipliziert, der den durchschnittlichen Wert des Hausrats pro Quadratmeter repräsentiert. Diese Methode ist jedoch nur ein grober Schätzwert und kann von der individuellen Situation abweichen.

Beispiel: Angenommen, die Wohnfläche beträgt 80 Quadratmeter und der durchschnittliche Wert des Hausrats pro Quadratmeter liegt bei 650 Euro.

Versicherungssumme = 80 Quadratmeter x 650 Euro = 52.000 Euro (Quelle: Gothaer Hausrat).

In diesem Beispiel sollte die Versicherungssumme für die Hausratversicherung mindestens 52.000 Euro betragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die tatsächliche Versicherungssumme von der individuellen Situation abhängt. Es ist empfehlenswert, alle Gegenstände im Haushalt zu erfassen und deren Neuwerte zu ermitteln, um eine angemessene Versicherungssumme festzulegen und im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.

Die Neuwertberechnung ist ein wichtiger Aspekt, da sie sicherstellt, dass der Versicherte im Schadensfall finanziell in der Lage ist, die beschädigten oder verlorenen Möbel, Geräte oder Gegenstände durch neue, gleichwertige zu ersetzen. Im Gegensatz zum Zeitwert, der den Wert eines Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadensereignisses unter Berücksichtigung von Abnutzung, Alter und technischem Fortschritt ermittelt, bezieht sich der Neuwert auf den aktuellen Marktpreis für einen identischen oder vergleichbaren Gegenstand.

Ermittlung des Neuwerts

Der Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert ist der Betrag, den es kosten würde, einen beschädigten oder gestohlenen Gegenstand durch einen gleichwertigen, neuen Gegenstand zu ersetzen. Die meisten Hausratversicherungen erstatten den Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände. Um diesen Wert zu ermitteln, sollten die folgenden Schritte durchgeführt werden:

  1. Liste der betroffenen Gegenstände erstellen: Zunächst sollte eine Liste aller beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstellt werden. Notiert werden sollten alle relevanten Informationen wie Marke, Modell, Kaufdatum, Kaufpreis und Zustand der Gegenstände vor dem Schadensfall.
  2. Preise recherchieren: Die aktuellen Preise für gleichwertige, neue Gegenstände sollten recherchiert werden. Informationen hierzu können online, in Katalogen oder in Geschäften gefunden werden. Man sollte darauf achten, dass die Preise für ähnliche Modelle und Marken verglichen werden.
  3. Wiederbeschaffungswert berechnen: Addiert werden nun die ermittelten Preise, um den Gesamtwiederbeschaffungswert der betroffenen Hausratsgegenstände zu berechnen. Dieser Wert stellt die Grundlage für die Versicherungsansprüche dar.

Bei der Bewertung von Möbeln, Geräten und Gegenständen spielen auch Faktoren wie die Art der Beschädigung, die Ursache des Schadens und die individuellen Versicherungsbedingungen eine Rolle. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld genau über die Leistungen und Einschränkungen der eigenen Hausratversicherung zu informieren und bei Bedarf eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. In manchen Fällen kann es auch notwendig sein, einen Gutachter hinzuzuziehen, um den Wert der beschädigten oder zerstörten Möbel, Geräte und Gegenstände zu ermitteln und eine angemessene Entschädigung sicherzustellen. Ein Gutachter wird normalerweise vom Versicherungsunternehmen beauftragt, wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren zutreffen:

  1. Komplexität des Schadens: Wenn der Schaden komplex ist oder mehrere Gegenstände betroffen sind, kann ein Gutachter erforderlich sein, um eine genaue Bewertung durchzuführen und festzustellen, in welchem Umfang die Gegenstände ersetzt oder repariert werden müssen.
  2. Hoher Schadenswert: Bei einem hohen Schadenswert oder wenn wertvolle Gegenstände betroffen sind, ziehen Versicherungsunternehmen häufig einen Gutachter hinzu, um eine korrekte Bewertung durchzuführen und möglichen Streitigkeiten über die Entschädigung vorzubeugen.
  3. Unklare Ursache des Schadens: Wenn die Ursache des Schadens unklar ist oder Zweifel an der Deckung durch die Hausratversicherung bestehen, kann ein Gutachter hinzugezogen werden, um die Ursache zu ermitteln und zu klären, ob der Schaden gedeckt ist.
  4. Fehlende Belege: Wenn der Versicherte keine ausreichenden Belege wie Rechnungen oder Fotos der betroffenen Gegenstände vorlegen kann, kann ein Gutachter erforderlich sein, um den Wert der Gegenstände zu schätzen und eine angemessene Entschädigung zu ermitteln.
  5. Uneinigkeit über die Bewertung: Wenn der Versicherte und das Versicherungsunternehmen unterschiedliche Auffassungen über den Wert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände haben, kann ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden, um eine neutrale Bewertung vorzunehmen und eine faire Entschädigung sicherzustellen.

Die Einbeziehung eines Gutachters hängt von den individuellen Umständen des Schadensfalls und den Bedingungen der jeweiligen Hausratversicherung ab. In jedem Fall sollte der Versicherte den Schaden umgehend dem Versicherungsunternehmen melden und alle erforderlichen Informationen und Belege bereitstellen, um eine schnelle und reibungslose Schadensregulierung zu ermöglichen.

Autor: Fachanwalt.de-Redaktion

Symbolgrafik:© stokkete - stock.adobe.com

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