Ein Lehrer starb nach einem Wespenstich bei einer dienstlichen Veranstaltung. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass dies als Dienstunfall gilt (Az.: VG 7 K 394/23) .
Tödlicher Wespenstich bei Lehrertreffen: Senatsverwaltung verweigert Anerkennung als Dienstunfall
Der verstorbene Lehrer, der als Beamter in Berlin tätig war, nahm an einem Arbeitstreffen in einem Ruder-Club teil. Es handelte sich um den letzten Tag der Sommerferien und das Treffen diente zur Vorbereitung des neuen Schuljahres.
Der Lehrer wies seine Kollegen darauf hin, dass er gegen Wespenstiche allergisch sei und ausgerechnet an diesem Tag sein Notfallmedikament nicht dabei habe. Kurz nach dieser Warnung wurde er beim Kaffeetrinken auf der Terrasse des Clubs von einer Wespe gestochen. Der Stich löste einen anaphylaktischen Schock aus, der trotz sofortiger Hilfe seiner Kollegen und der Rettungskräfte zum Tod führte.
Die zuständige Senatsverwaltung verweigerte die Anerkennung als Dienstunfall mit der Begründung, dass die Allergie des Lehrers eine persönliche und keine berufliche Ursache sei.
Gericht erkennt Wespenstich bei Lehrer als Dienstunfall an
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zugunsten der Klägerin.
Der Wespenstich sei ein Dienstunfall, da sich der Lehrer dienstlich veranlasst auf der Terrasse des Ruder-Clubs aufgehalten habe. Das Gericht stellte klar, dass bei Unfällen während der Dienstzeit der Ort und die dienstliche Veranlassung entscheidend seien. Dabei sei es unerheblich, ob sich der Unfall während einer klar definierten beruflichen Handlung oder in einer kurzen Pause ereignete. Wesentliche Voraussetzung sei, dass der Lehrer nur aufgrund seiner dienstlichen Verpflichtungen vor Ort war.
Die Allergie des Lehrers stelle keine persönliche Vorschädigung dar, die den Unfall als irrelevant einstufen könnte. Zudem hätte das Vergessen des Notfall-Sets, laut Gericht, keine rechtliche Relevanz, da es fraglich sei, ob der Lehrer es überhaupt noch hätte einsetzen können.
Tipp: Im Falle eines vergleichbaren Unfalls sollte umgehend geprüft werden, ob der Vorfall im dienstlichen Kontext stattfand. Die dienstliche Veranlassung des Aufenthalts kann entscheidend dafür sein, ob es sich um einen anerkannten Dienstunfall handelt. Es ist ratsam, frühzeitig alle relevanten Fakten und medizinischen Umstände zu dokumentieren, um eine rechtliche Anerkennung zu unterstützen. Auch wenn gesundheitliche Vorschädigungen vorliegen, sollten diese differenziert betrachtet werden, um die Chancen auf eine Anerkennung zu wahren.
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