Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Verwaltungsgericht Berlin erkennt tödlichen Wespenstich als Dienstunfall an

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)06.04.2026 Sozialrecht

Ein Lehrer starb nach einem Wespenstich bei einer dienstlichen Veranstaltung. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass dies als Dienstunfall gilt (Az.: VG 7 K 394/23) .

Tödlicher Wespenstich bei Lehrertreffen: Senatsverwaltung verweigert Anerkennung als Dienstunfall

Der verstorbene Lehrer, der als Beamter in Berlin tätig war, nahm an einem Arbeitstreffen in einem Ruder-Club teil. Es handelte sich um den letzten Tag der Sommerferien und das Treffen diente zur Vorbereitung des neuen Schuljahres.

Der Lehrer wies seine Kollegen darauf hin, dass er gegen Wespenstiche allergisch sei und ausgerechnet an diesem Tag sein Notfallmedikament nicht dabei habe. Kurz nach dieser Warnung wurde er beim Kaffeetrinken auf der Terrasse des Clubs von einer Wespe gestochen. Der Stich löste einen anaphylaktischen Schock aus, der trotz sofortiger Hilfe seiner Kollegen und der Rettungskräfte zum Tod führte.

Die zuständige Senatsverwaltung verweigerte die Anerkennung als Dienstunfall mit der Begründung, dass die Allergie des Lehrers eine persönliche und keine berufliche Ursache sei.

Gericht erkennt Wespenstich bei Lehrer als Dienstunfall an

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zugunsten der Klägerin.

Der Wespenstich sei ein Dienstunfall, da sich der Lehrer dienstlich veranlasst auf der Terrasse des Ruder-Clubs aufgehalten habe. Das Gericht stellte klar, dass bei Unfällen während der Dienstzeit der Ort und die dienstliche Veranlassung entscheidend seien. Dabei sei es unerheblich, ob sich der Unfall während einer klar definierten beruflichen Handlung oder in einer kurzen Pause ereignete. Wesentliche Voraussetzung sei, dass der Lehrer nur aufgrund seiner dienstlichen Verpflichtungen vor Ort war.

Die Allergie des Lehrers stelle keine persönliche Vorschädigung dar, die den Unfall als irrelevant einstufen könnte. Zudem hätte das Vergessen des Notfall-Sets, laut Gericht, keine rechtliche Relevanz, da es fraglich sei, ob der Lehrer es überhaupt noch hätte einsetzen können. 

Tipp: Im Falle eines vergleichbaren Unfalls sollte umgehend geprüft werden, ob der Vorfall im dienstlichen Kontext stattfand. Die dienstliche Veranlassung des Aufenthalts kann entscheidend dafür sein, ob es sich um einen anerkannten Dienstunfall handelt. Es ist ratsam, frühzeitig alle relevanten Fakten und medizinischen Umstände zu dokumentieren, um eine rechtliche Anerkennung zu unterstützen. Auch wenn gesundheitliche Vorschädigungen vorliegen, sollten diese differenziert betrachtet werden, um die Chancen auf eine Anerkennung zu wahren.

Symbolgrafik:© momius - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
SGB-II-Widerspruch: Fehlende Vollmacht kann den Fall stoppen
12.05.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
SGB-II-Widerspruch: Fehlende Vollmacht kann den Fall stoppen

Wer gegen einen Bescheid über SGB-II-Leistungen Widerspruch einlegt, rechnet oft mit einer inhaltlichen Prüfung: Stimmt die Berechnung, wurde der Zeitraum richtig bewertet, sind Leistungen zu niedrig angesetzt? Doch schon eine fehlende Vollmacht kann das Verfahren stoppen, wenn ein Bevollmächtigter handelt und die Behörde einen schriftlichen Nachweis verlangt. Für Leistungsbezieher ist das praktisch wichtig, weil dann nicht über die Sache selbst entschieden wird, sondern der Widerspruch als unzulässig scheitern kann. Das Landessozialgericht Hamburg hat in einem Verfahren zum Aktenzeichen L 4 AS 254/24 die Berufung zurückgewiesen. Im Kern ging es darum, dass eine aktuelle Vertretungsvollmacht im Widerspruchsverfahren trotz Aufforderung und Frist nicht eingereicht wurde. Das Wichtigste in Kürze Eine...

weiter lesen weiter lesen

SG Landshut hebt Rückforderung von Arbeitslosengeld auf
22.04.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
SG Landshut hebt Rückforderung von Arbeitslosengeld auf

Das Sozialgericht Landshut hat mit Urteil vom 15.12.2025 (Az. S 16 AL 83/24 ) entschieden, dass eine Rückforderung von Arbeitslosengeld nach § 45 SGB X nur dann zulässig ist, wenn der Leistungsempfänger grob fahrlässig gehandelt hat, was im konkreten Fall verneint wurde. Streit um Arbeitslosengeld-Rückforderung nach Gründungszuschuss Der Kläger meldete sich zum 01.11.2022 arbeitslos und erhielt von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld mit einer Anspruchsdauer von zwölf Monaten. Für den Monat November 2022 wurde die Leistung zunächst bewilligt. Ab dem 01.12.2022 nahm er eine selbstständige Tätigkeit auf und erhielt hierfür einen Gründungszuschuss, der mit Bescheid vom 07.12.2022 für den Zeitraum bis zum 31.05.2023 bewilligt wurde. In diesem Bescheid sowie in einem ausgehändigten Merkblatt wurde...

weiter lesen weiter lesen
LSG Essen entscheidet über Beitragspflicht von Kapitalleistung
08.04.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG Essen entscheidet über Beitragspflicht von Kapitalleistung

Das Landessozialgericht Essen (Az. L 10 KR 366/24 ) entschied, dass Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auch bei Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung beitragspflichtig sind. LSG Essen bestätigt Beitragspflicht auf Kapitalleistung und Rente Der 1958 geborene Kläger erhielt im Februar 2021 eine Einmalzahlung aus seiner betrieblichen Altersversorgung in Höhe von etwa 46.000 €. Kurz darauf überwies er rund 47.000 € an die Deutsche Rentenversicherung, um eine vorzeitige Altersrente ohne Abschläge zu sichern. Die Krankenkasse verlangte sowohl auf die erhaltene Kapitalleistung als auch auf die anschließende Rente Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Sozialgericht Köln wies die zunächst erhobene Klage des Klägers ab. Gegen...

weiter lesen weiter lesen

LSG bestätigt Schutz der Anonymität von Hinweisgebern
26.03.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG bestätigt Schutz der Anonymität von Hinweisgebern

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 23. März 2026 (Az.: L 16 KR 1/26 ) entschieden, dass eine Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Identität eines Hinweisgebers bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch offenzulegen. Krankengeld, Nebenjob und anonymer Hinweis – Gericht entscheidet Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Mannes, der im Jahr 2018 über einen Zeitraum von acht Monaten arbeitsunfähig gemeldet war und währenddessen Krankengeld in Höhe von etwa 17.000 Euro von seiner Krankenkasse erhielt. Einige Jahre später, konkret drei Jahre nach dem Bezug der Leistungen, erhielt die Krankenkasse einen Hinweis, wonach der Betroffene während seiner attestierten Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachgegangen sein soll. Im Rahmen einer anschließenden...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten