Die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis durch das Land Rheinland-Pfalz wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz als gesetzeskonform bestätigt (Az. 5 K 733/23.KO). Der Fall betraf einen Beamten auf Probe, der aufgrund von diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten, die er in WhatsApp-Chatgruppen geteilt hatte, entlassen wurde.
Polizeikommissar nach WhatsApp-Skandal entlassen: Charakter fraglich
Nach seiner Laufbahnprüfung im Jahr 2021 wurde der Betroffene als Einsatzsachbearbeiter in der Bereitschaftspolizei eingestellt. Während seines Vorbereitungsdienstes teilte er in verschiedenen WhatsApp-Gruppen Bilddateien mit diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Inhalten.
Als sein Arbeitgeber davon Kenntnis erhielt, wurden ein Disziplinar- und anschließend ein Entlassungsverfahren eingeleitet, das mit seiner Entlassung aufgrund von Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung endete.
Klage wegen WhatsApp-Inhalten abgelehnt: Gericht sieht charakterliche Nichteignung
Das Gericht wies die Klage des entlassenen Beamten ab, der sich auf "schwarzen Humor" berief und behauptete, die Inhalte spiegelten nicht seine tatsächliche Gesinnung wider.
Die Richter bestätigten die Entscheidung des Beklagten, den Kläger aufgrund charakterlicher Nichteignung zu entlassen. Sie argumentierten, dass die Wahrnehmung der Inhalte aus objektiver Sicht entscheidend sei und der Kläger sich der Tragweite seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht bewusst war.
Zudem wurde seine strafrechtliche Verurteilung im Februar 2024 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung in die Entscheidung einbezogen.
Tipp: In Anbetracht dieser Entscheidung ist es essentiell, sich der Auswirkungen des Teilens bedenklicher Inhalte in sozialen Medien bewusst zu sein. Insbesondere für Beamte gilt, dass ihr Verhalten auch außerhalb des Dienstes die charakterliche Eignung für den öffentlichen Dienst reflektieren muss. Diskretion und ein Bewusstsein für die eigene Vorbildfunktion sind unabdingbar.
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