Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 18 L 2925/24) hat entschieden, dass eine Schülerin keinen Niqab im Unterricht tragen darf.
Verweigerung der Teilnahme am Unterricht
Eine 17-jährige Schülerin hatte beim Berufskolleg Bachstraße in Düsseldorf beantragt, während des Unterrichts einen Niqab tragen zu dürfen.
Nachdem die Schule dies verweigerte, wandten sich die Schülerin und ihre Eltern an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie forderten im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung, die die Teilnahme am Unterricht mit Niqab erlauben sollte.
Das Gericht musste prüfen, ob das Tragen des Niqabs mit den Pflichten von Schülern im Schulbetrieb vereinbar ist und ob der Eingriff in die Religionsfreiheit der Schülerin gerechtfertigt ist.
Bildungsauftrag erfordert offene Kommunikation
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Antrag der Schülerin zurück.
Es argumentierte, dass eine Vollverschleierung im Schulunterricht gegen die Pflicht der Schüler verstößt, aktiv am Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule mitzuwirken. Der Bildungsauftrag umfasst nicht nur die reine Wissensvermittlung, sondern setzt auch eine offene und ungehinderte Kommunikation voraus.
Die Kammer betonte, dass mündliche Mitarbeit und nonverbale Kommunikation – wie Gesichtsausdrücke – wesentliche Bestandteile des Unterrichts sind. Eine Vollverschleierung schränke diese Kommunikation erheblich ein und mache sie im Extremfall unmöglich. Der Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Glaubensfreiheit der Schülerin sei daher gerechtfertigt, da der staatliche Bildungsauftrag Vorrang habe.
Zudem sei keine spezielle gesetzliche Regelung notwendig, da Schüler laut nordrhein-westfälischem Schulgesetz ohnehin zur Mitwirkung verpflichtet sind. Die Schülerin konnte außerdem nicht ausreichend darlegen, dass sie ohne Niqab einen unüberwindbaren Gewissenskonflikt erleide.
Tipp: Für Schüler, die aus religiösen Gründen eine Gesichtsverhüllung tragen möchten, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Schule nach individuellen Lösungen zu suchen. Ein offener Dialog kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Schulen sollten dabei klar auf die Mitwirkungspflichten hinweisen und rechtliche Rahmenbedingungen darlegen, um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Symbolgrafik:© Corri Seizinger - stock.adobe.com