Verwaltungsrecht

Verwaltungsrechtliche Abberufung trotz rechtswidriger Kündigung

Zuletzt bearbeitet am: 19.02.2024

Köln (jur). Auch wenn sich die Kündigung einer Vorständin eines öffentlichen Unternehmens als unzulässig erweist, kann ihre verwaltungsrechtliche Abberufung rechtmäßig sein. Denn für die Abberufung reicht es aus, wenn der Verwaltungsrat nicht mehr das nötige Vertrauen in die Vorständin hat, urteilte am Donnerstag, 13. Oktober 2022, das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 4 K 5436/21). 

Es bestätigte damit die Abberufung der ehemaligen Vorstandschefin Kornelia Hülter bei dem kommunalen Bonner Abfallentsorgungsunternehmen bonnorange. Hintergrund ist ein Streit mit den vier Abteilungsleitern und Teilen der Belegschaft von bonnorange. Diese hatten Hülter einen schlechten Führungsstil und mangelnde Fürsorge für die Beschäftigten vorgeworfen. Der Verwaltungsrat hatte sie zunächst von ihrem Amt freigestellt. Später sprach der Verwaltungsrat eine fristlose Kündigung aus und berief die Vorstandschefin von ihrem Posten ab. 

Das Landgericht Bonn verwarf am 29. April 2022 die fristlose Kündigung Hülters als rechtswidrig. bonnorange habe die ihr vorgeworfenen Pflichtverletzungen nicht nachgewiesen. 

Auch vor dem Verwaltungsgericht Köln bestritt Hülter die Pflichtverletzungen. Auch für die Abberufung fehle daher ein ausreichender Grund. 

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Für das „öffentlich-rechtliche Bestellungsverhältnis“ würden andere Maßstäbe gelten als für den privatrechtlichen Anstellungsvertrag. Verwaltungsrechtlich sei der Nachweis einer Pflichtverletzung nicht erforderlich. Für die Abberufung reiche es aus, wenn der Verwaltungsrat dem Vorstand das Vertrauen entziehe. Das sei hier geschehen. Hinweise für eine willkürliche Abberufung gebe es nicht. 

Dass Abberufung und Kündigung laut Verwaltungsgericht „getrennt zu betrachten“ sind, könnte für bonnorange beziehungsweise die Stadt Bonn allerdings finanzielle Folgen haben. Denn Hülter könne trotz ihrer Abberufung „in Ermangelung von Kündigungsgründen weiterhin Anspruch auf die im Anstellungsvertrag vereinbarte Vergütung haben“. Ob dies der Fall ist, hatte das Verwaltungsgericht allerdings nicht zu entscheiden. Dies läge wiederum in der Kompetenz des Landgerichts.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© DOC RABE Media - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht BVerwG entscheidet über Regelung zur Mehrarbeitsvergütung bei Dienstunfällen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter dem Aktenzeichen 2 C 2.23 ein Urteil zum Thema Vergütung von Mehrarbeit bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls gefällt. Polizeikommissar fordert nach Dienstunfall Überstunden-Vergütung Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9 LBesO), der im Zeitraum 2015 bis 2016 mehrfach zu zusätzlichen Einsätzen bei der Polizei herangezogen wurde, erlitt im September 2016 einen Dienstunfall. Anschließend folgten krankheitsbedingte Auszeiten, die teilweise durch den Ausgleich von Überstunden und regulären Urlaub unterbrochen waren. Mit Ende Juli 2018 wurde er wegen anhaltender Dienstunfähigkeit ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BVerwG-Urteil bestätigt aktuelle Zuschussregelung für kirchliche Kitas in NR

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen 5 C 7.22 bestätigt, dass die Regelung zur Finanzierung von kirchlichen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2016/2017, welche kirchlichen Trägern geringere staatliche Zuschüsse gewährt als anderen freien Trägern, keine Glaubensdiskriminierung darstellt und verfassungsrechtlich zulässig ist. Gericht weist Klage kirchlicher Kita gegen Zuschussdifferenzierung ab Die nordrhein-westfälische Förderpraxis für Kindertageseinrichtungen basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 8. Juli 2016. Nach diesem Gesetz erhalten Einrichtungsträger vom ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg

In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.:  10 ZB 23.1558 ) . Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde. Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Gericht bestätigt Klassenfahrtausschluss nach Schlag in Gesicht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Az.: VG 3 L 61.24 ) festgelegt, dass ein Schüler, der einen Mitschüler schlägt, rechtmäßig von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Der Eilantrag gegen die Maßnahme wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule und die Sicherheit aller Schüler in den Vordergrund stellte. Schüler von Skifahrt ausgeschlossen: Mutter hält Strafe für unverhältnismäßig Ein Schüler der 9. Klasse einer Berliner Oberschule wurde nach einem Vorfall im Dezember 2023, bei dem er einen Mitschüler ins Gesicht schlug, von einer anstehenden Skifahrt ausgeschlossen. Dies erfolgte nach mehreren ... weiter lesen

Ihre Spezialisten